Drucksache 17 / 10 828 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Freiberg (CDU) vom 09. August 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. August 2012) und Antwort Berliner Schlaglochprogramm auf Sparflamme Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Sind dem Senat noch die Beratungen und der Beschluss über zusätzliche Haushaltsmittel zur Beseitigung von Winterschäden auf Berliner Straßen für den Haushalt 2012/2013 im Hauptausschuss in Erinnerung und welche Höhe haben die Haushaltsansätze dieses Schlaglochprogramms im Rahmen des Beschlusses des Abgeordnetenhauses von Berlin zum Berliner Landeshaushalt am 14. Juni 2012? Frage 2: Wie erklärt der Senat die deutliche Ab- weichung des vom Parlament beschlossenen Landeshaushalts und die Reduzierung der zusätzlichen Straßenunterhaltungsmittel auf 5 Mio. € in 2012? Frage 3: Bewertet der Senat in Abstimmung mit den Bezirken seine Reduzierung der zusätzlichen Haushaltsmittel in 2012 so, dass er keinen Bedarf für die Bereitstellung von zusätzlichen Straßenunterhaltungsmitteln sieht? Frage 4: Stellt der Senat mit seiner vom Haushalts- gesetzgeber deutlich abweichenden Handlungsweise die Bereitstellung von Haushaltsmitteln für das Berliner Schlaglochprogramm damit grundsätzlich in Frage? Zu 1. bis 4.: Anders als in den Haushaltsjahren 2010 und 2011 ist im laufenden Haushaltsjahr ein durch überplanmäßige Ausgaben finanziertes zusätzliches Programm zur Beseitigung von Winterschäden nicht vorgesehen. Für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 wurde vielmehr im Kapitel 2910 – Übrige Allgemeine Finanzangelegenheiten –, Titel 72001 – Saisonal bedingte Verstärkung der Tiefbauunterhaltung – eine haushaltsmäßige Vorsorge getroffen , die dem Umfang der in den Jahren 2010 und 2011 vom Senat den Bezirken zusätzlich für die Beseitigung von Schlaglöchern zur Verfügung gestellten Ausgaben entspricht. Die Veranschlagung dieser Mittel bedeutet eine Ermächtigung zur Leistung dieser Ausgaben im Rahmen der Zweckbestimmung, wenn der tatsächliche Bedarf dies erfordert. Aktuell liegt die Ausschöpfung der in den Bezirkshaushalten veranschlagten Haushaltsmittel für die Tiefbauunterhaltung in Höhe von insgesamt rd. 32 Mio. EUR noch deutlich unter der Ausschöpfung der Vorjahre zum gleichen Zeitpunkt. Die Ansätze bei den Kapiteln 4212 – Tiefbau –, Titel 52101 – Unterhaltung des Straßenlands – aller Bezirke wurden per 21. August 2012 zu weniger als 50 % ausgeschöpft; auch haben die Bezirke die veranschlagten Ausgaben bis zu diesem Zeitpunkt zu lediglich rd. 78 % für konkret geplante oder beauftragte Maßnahmen festgelegt. In Abstimmung zwischen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und den Bezirken wurden dennoch prioritär durchzuführende Maßnahmen mit einem zusätzlichen Volumen von rd. 5 Mio. € bestimmt, die nunmehr auch unverzüglich durch die Bezirke umgesetzt werden können. Erforderlichenfalls werden weitere Freigaben im Bereich der saisonal bedingten Verstärkung der Tiefbauunterhaltung zu prüfen sein. Berlin, den 28. August 2012 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Sep. 2012)