Drucksache 17 / 10 831 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Alexander J. Herrmann (CDU) vom 10. August 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. August 2012) und Antwort Keine Schlaglöcher mehr in Berlin? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Bedeutung hat das Schlaglochsa- nierungsprogramm für den Senat bzw. sieht der Senat weiterhin eine Notwendigkeit für das Schlaglochsanierungsprogramm ? Frage 3: Hält der Senat in Anbetracht des milden Winters 2011/2012 eine Reduzierung der Mittel des Schlaglochsanierungsprogramms vor dem Hintergrund der Berliner Straßeninfrastruktur für angebracht? Frage 4: Mit welcher Begründung stellt der Senat von den durch den Haushaltsgesetzgeber beschlossenen Mitteln für das Schlaglochsanierungsprogramm in Höhe von 25 Mio. EUR den Bezirken bislang tatsächlich nur 5 Mio. EUR zur Verfügung? Zu 1., 3. und 4.: Anders als in den Haushaltsjahren 2010 und 2011 ist im laufenden Haushaltsjahr ein durch überplanmäßige Ausgaben finanziertes zusätzliches Programm zur Beseitigung von Winterschäden nicht vorgesehen. Für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 wurde vielmehr im Kapitel 2910 – Übrige Allgemeine Finanzangelegenheiten –, Titel 72001 – Saisonal bedingte Verstärkung der Tiefbauunterhaltung – eine haushaltsmäßige Vorsorge getroffen, die dem Umfang der in den Jahren 2010 und 2011 vom Senat den Bezirken zusätzlich für die Beseitigung von Schlaglöchern zur Verfügung gestellten Ausgaben entspricht. Die Veranschlagung dieser Mittel bedeutet eine Er- mächtigung zur Leistung dieser Ausgaben im Rahmen der Zweckbestimmung, wenn der tatsächliche Bedarf dies erfordert. Aktuell liegt die Ausschöpfung der in den Bezirkshaushalten veranschlagten Haushaltsmittel für die Tiefbauunterhaltung in Höhe von insgesamt rd. 32 Mio. EUR noch deutlich unter der Ausschöpfung der Vorjahre zum gleichen Zeitpunkt. Die Ansätze bei den Kapiteln 4212 – Tiefbau –, Titel 52101 – Unterhaltung des Straßenlands – aller Bezirke wurden per 21. August 2012 zu weniger als 50 % ausgeschöpft; auch haben die Be- zirke die veranschlagten Ausgaben bis zu diesem Zeitpunkt zu lediglich rd. 78 % für konkret geplante oder beauftragte Maßnahmen festgelegt. In Abstimmung zwischen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadt Um) und den Bezirken wurden dennoch prioritär durchzuführende Maßnahmen mit einem zusätzlichen Volumen von rd. 5 Mio. € bestimmt, die nunmehr auch unverzüglich durch die Bezirke umgesetzt werden können. Frage 2: Wie hoch schätzt der Senat den Instand- haltungsrückstau der Straßeninfrastruktur in Berlin aktuell insgesamt ein? Zu 2.: In Berlin gibt es kein System für das Er- haltungsmanagement der Berliner Straßen (Fahrbahnen, Seitenbereiche und Beschilderung), so dass derzeit keine belastbaren Zahlen zum tatsächlich notwendigen Instandsetzungsbedarf im Straßenbau vorliegen. Im Rahmen des am 29. März 2011 beschlossenen Stadtentwicklungsplan Verkehr (StEP Verkehr) wurden verschiedene Szenarien und Mittelbedarfe zum Abbau eines Rückstands bei der Verkehrsinfrastruktur gegenübergestellt . Es wird hierzu auf die Ausführungen im StEP Verkehr (Seiten 49 ff.) verwiesen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass für Maßnahmen aus dem StEP Verkehr, die noch nicht in der Umsetzung oder über den laufenden Haushalt bzw. anderweitige vertragliche Bindungen abgesichert sind, ein Finanzierungsvorbehalt gilt. Frage 5: Welche konkreten Verwendungspläne hat der Senat bezüglich der verbleibenden 20 Mio EUR? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 831 Zu 5.: Der Senat wird über die Verwendung der ver- bleibenden 20 Mio. Euro, die im Kapitel 2910 – Übrige Allgemeine Finanzangelegenheiten –, Titel 72001 – Saisonal bedingte Verstärkung der Tiefbauunterhaltung – veranschlagt sind, zu gegebener Zeit entscheiden, dabei auch – ggf. – über weitere Freigaben im Bereich der saisonal bedingten Verstärkung der Tiefbauunterhaltung. Berlin, den 13. September 2012 In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Sep. 2012) 2