Drucksache 17 / 10 847 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) vom 06. Juli 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. August 2012) und Antwort Von Wohnungslosigkeit betroffene und bedrohte Familien mit Kindern II Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wann ist mit der Übermittlung von Daten zur Prozentzahl von wohnungslosen Familien mit Kindern in Unterbringung nach ASOG für die Jahre 2011 und 2012 zu rechnen? Zu 1.: Sobald dem Senat die vollständigen Daten der Bezirke vorliegen, wird eine Auswertung für 2011 erfolgen. Siehe auch Antwort zu 1. und 2. der Kleinen Anfrage 17/10440. 2. Wie viele Plätze in Unterkünften nach ASOG gibt es derzeit für Familien und Alleinerziehende mit Kindern ? 3. Wie hoch ist die derzeitige prozentuale Auslastung der Unterkünfte nach ASOG für wohnungslose Familien mit Kindern in vertragsfreien Unterkünften sowie in Einrichtungen der Bezirke? Zu 2. und 3.: Der Berliner Unterbringungsleitstelle (BUL) sind vier Unterkünfte mit 161 Plätzen ausschließlich für Familien und Alleinerziehende mit Kindern bekannt. Diese sind aktuell vollständig ausgelastet. Familien bzw. Alleinerziehende mit Kindern werden auch in anderen Einrichtungen gem. des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (ASOG Berlin) Untergebracht, die über die BUL belegbar sind. Eine gesonderte Umfrage zu bezirkseigenen Unterbringungseinrichtungen bzw. über Wohnungen mit bezirklichen Belegungsrechten war im Rahmen der Beantwortung dieser Anfrage nicht möglich. 4. Was ist dem Senat über derzeitige Engpässe im Bestand oder bei der Akquirierung von Unterkünften für Familien mit Kindern bekannt? Zu 4.: Für die Bezirke ist die Akquirierung von Unterbringungsplätzen auf Grund des Berliner Immobilienmarktes generell problematisch. Bisher sind dem Senat aber keine Probleme bei der Unterbringung von Familien mit Kindern durch die Bezirke bekannt. 5. Wie viele und welche freien Träger der Wohnhilfe werden durch die Bezirke und den Senat co-finanziert? Zu 5.: Da der Begriff der „Co-Finanzierung“ in der Frage offen lässt, was damit gemeint ist und auch keine Hinweise gegeben werden, auf welche Angebote/ Leistungen im Hilfesystem der Wohnungslosenhilfe sich die Frage bezieht, kann sie nicht näher beantwortet werden. Es gibt Leistungsanbieter im Bereich Wohnungslosenhilfe , die Angebote auf verschiedenen Finanzierungsgrundlagen betreiben z.B. mit Zuwendungen von Bezirken oder der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, über Tagessätze für Unterkunftsleistungen (KdU), mit Vereinbarungen gem. § 75 Abs. 3 SGB XII, wobei Doppelfinanzierungen bei dem einzelnen Angebot oder der einzelnen Leistungen ausgeschlossen sind. Informationen über Finanzierungsarten, Angebote und Leistungsanbieter finden sich auf der Internetseite www.berlin.de/sen/soziales/zielgruppen. 6. Bieten die in Frage 5 genannten Träger diese Hilfe nach Paragraf 67 SGB XII zum Wohnungserhalt und zur Wohnungserlangung für Alleinerziehende und Familien in Wohnungsnot an? Zu 6.: Leistungsanbieter, die über eine Vereinbarung gemäß § 75 Abs. 3 SGB XII mit der zuständigen Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales über den Leistungstyp „Wohnungserhalt und Wohnungserlangung (WuW)“ verfügen, können auch Alleinerziehende und Familien unterstützen. Dafür müssen die Hilfesuchenden einen Leistungsantrag über „Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten gem. § 67 ff SGB XII“ beim zuständigen Sozialamt stellen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 847 Zurzeit bestehen mit 47 Trägern Vereinbarungen über den Leistungstyp „WuW“. 7. Bieten die in Frage 5 und 6 genannten Träger Notübernachtungen für die hier genannten Personengruppen an? Zu 7.: Die beiden ganzjährigen Notübernachtungen, die über das Integrierte Sozialprogramm (ISP) zuwendungsfinanziert sind, werden von zwei gemeinnützigen Trägern betrieben, die auch über andere Wohnungslosenhilfeangebote verfügen. 8. Wenn Alleinerziehende und Familien mit Woh- nungsnot in ALG2 – Bezug zum Jobcenter verwiesen werden: Gibt es dort neben dem Personal in der Leistungsstelle auch geschultes Personal, das in Mietrechtsfragen beraten und vermitteln kann, wenn nein, was gedenkt der Senat zu tun, um Abhilfe zu schaffen? Zu 8.: Im Rahmen einer Vereinbarung nach § 44b Abs. 2 SGB II zwischen der Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg , und dem Land Berlin, vertreten durch die damalige Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, wurden in der Anlage 3 verbindliche und einheitliche aufbau- sowie ablauforganisatorische Regelungen für alle Jobcenter in Berlin getroffen. U. a. wurde dort vereinbart: „Für den Bereich der Wohnungsnotfallhilfe (Mietschulden , Räumungsklagen, Wohnraumversorgung für Wohnungslose , Prävention) sowie für die Leistungserbringung für Wohnungslose werden organisatorische und personelle Vorkehrungen getroffen, um eine umfassende und effektive Leistungsgewährung in enger Abstimmung mit den Bezirksämtern zu gewährleisten.“ 9. Welche statistischen Erhebungen gibt es zu der Frage, wie viele Personen in Wohnungslosigkeit und Wohnungsnot in den Sozialämtern/Wohnhilfe vorsprechen , bzw. betreut werden? Werden diese Zahlen dem Senat übermittelt? Zu 9.: Dem Senat werden keine Daten dieser Art übermittelt . 10. Ist dem Senat bekannt, ob es in der sozialen Wohnhilfe der Bezirksämter derzeit zu Personalmangel und Betreuungsengpässen kommt, wenn ja, was gedenkt er zu tun, um Abhilfe zu schaffen? Zu 10.: Im Bezirksverwaltungsgesetz (BzVwG) sind als eigenständige Aufgaben der Bezirke u. a. die Haushaltsführung und innere Organisation der Bezirksämter geregelt. Dazu gehören auch die Personalausstattungen der einzelnen Fachämter. 11. Wohin können sich wohnungslose Familien und Alleinerziehende wenden, wenn die soziale Wohnhilfe der Bezirksämter geschlossen hat? Zu 11.: Die Bezirke müssen sicherstellen, dass an Wochenenden und an Werktagen nach Dienstschluss durch Pförtnerdienste oder/ und sichtbare schriftliche Informationen für den akut wohnungslosen Personenkreis auf Anlaufstellen verwiesen wird. In der Regel sind das Unterbringungseinrichtungen, mit denen die Bezirksämter entsprechende Vereinbarungen getroffen haben. 12. Ist dem Senat bekannt, dass die Frauennotunter- künfte bei freien Trägern Frauen mit Kindern abweisen müssen? 13. Was gedenkt der Senat zu tun, um diesen Frauen mit Kindern zu helfen und unverzüglich Abhilfe zu schaffen? Zu 12. und 13.: Dem Senat ist nur eine Frauennotüber- nachtung bekannt, die über Landeszuwendungen gefördert wird. Sie ist konzeptionell nur für alleinstehende Frauen, die auf der Straße leben und anonym bleiben wollen, ausgerichtet. In einer Notübernachtung gibt es in der Regel Mehrbettzimmer und die Frauen müssen morgens die Einrichtung wieder verlassen. Frauen und Familien mit minderjährigen Kindern will der Senat insbesondere aus Kinderschutzgründen Unterkünfte im Rahmen einer Unterbringung gem. ASOG zur Verfügung stellen, die ein vorübergehendes Wohnen im eigenen Zimmer/ in eigenen Zimmern rund um die Uhr ermöglichen. Der Personenkreis erhält durch diese Form der Unterbringung auch gleichzeitig Beratung und Unterstützung vom zuständigen Sozial- bzw. Jugendamt, im Gegensatz zu einem Aufenthalt in einer Notübernachtung . 14. Ist dem Senat bekannt, dass die soziale Wohnhilfe der Bezirksämter keine Wohnungen akquiriert und vermittelt, was gedenkt er zu tun, um dieser Situation abzuhelfen ? Zu 14.: Das ist dem Senat bekannt. Der Senat sieht – unabhängig von rechtlichen Fragen - die Aufgabe der Bezirke nicht darin, eine Wohnungsmaklerfunktion zu übernehmen. Mit dem „Geschützen Marktsegment“ steht den Bezirken ein Instrument zur Wohnungsvermittlung zur Verfügung. 15. Sieht der Senat Verbesserungsbedarfe hinsichtlich der Zusammenarbeit verschiedener Akteure (öffentlicher, privater und freier gemeinnütziger Träger) bei der Organisation und Bündelung von Hilfen für Familien mit Kindern, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind oder bereits davon betroffen sind? 2 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 847 16. Welche Schnittstellenprobleme gibt es, wie kann diesen abgeholfen werden? Zu 15. und 16.: Dem Senat sind keine Schnittstellen- probleme für den genannten Personenkreis bekannt und er sieht deshalb auch zurzeit keine Verbesserungs- bzw. Veränderungsbedarfe des Hilfesystems. Berlin, den 12. September 2012 In Vertretung Michael B ü g e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Sep. 2012) 3