Drucksache 17 / 10 848 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Marion Platta (LINKE) vom 15. August 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. August 2012) und Antwort Klimaschutz auf Flächen des Liegenschaftsfonds Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie groß ist der Bestand des Liegenschaftsfonds an Flächen, die im Fachgutachten Stadtentwicklungsplan (StEP) Klima als Siedlungsraum mit prioritärem Handlungsbedarf ausgewiesen sind für a) alle drei Handlungsfelder (Bioklima im Siedlungsraum , Grün- und Freiflächen sowie Starkregen und Gewässerqualität – bitte differenziert nach Bezirken angeben) b) Handlungsfelder Bioklima im Siedlungsraum sowie Grün- und Freiflächen (bitte differenziert nach Bezirken angeben) c) Handlungsfelder Bioklima im Siedlungsraum sowie Starkregen und Gewässerqualität (bitte differenziert nach Bezirken angeben) d) Handlungsfelder Grün- und Freiflächen sowie Starkregen und Gewässerqualität (bitte differenziert nach Bezirken angeben) e) Handlungsfeld Grün- und Freiflächen (bitte differenziert nach Bezirken angeben) f) Handlungsfeld Starkregen und Gewässerqualität (bitte differenziert nach Bezirken angeben)? Zu 1.: Die Karten des StEP Klima zeigen groß- flächigere Gebiete. Ein grundstücksgenauer Abgleich ist anhand dieser Karten nicht möglich. Auch im umfassenderen Geodaten-Bestand FIS-Broker der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt sind keine grundstückgenauen digitalisierten Daten des StEP Klima verfügbar, anhand deren eine Beantwortung möglich wäre. 2. Hat das Land Berlin bisher bei der Veräußerung landeseigener Grundstücke in den unter 1. aufgeführten Siedlungsräumen durch klimawandelrelevante Auflagen Einfluss darauf genommen, inwieweit seitens der Investoren Maßnahmen zu Klimaschutz und Anpassung auf dem jeweiligen Grundstück oder am Gebäude umgesetzt werden? Wenn ja, in welchen Siedlungsräumen innerhalb und außerhalb des S-Bahnringes wurden Auflagen wie beispielsweise die Forderung nach einer moderaten baulichen Dichte, einer möglichst geringen Versiegelung, Regenwasserspeicherung und -nutzung oder Fassadenund Dachbegrünung erhoben? Wenn nein, warum nicht? Zu 2.: Nein, dies ist bisher nicht Teil der Ver- marktungsstrategie des Liegenschaftsfonds. 3. Falls Auflagen erhoben wurden, welche Aus- wirkungen hatten diese Auflagen bei der Vermarktungsfähigkeit der Grundstücke? Zu 3.: Entfällt. 4. Ist im Land Berlin bei der Vermarktung von Grundstücken ein Trend zur besonderen Beachtung der Analyse der Betroffenheit einzelner Stadträume von den Auswirkungen des Klimawandels durch Investoren erkennbar ? Welche Strategie verfolgt der Senat bei der Einbeziehung von Investoren bei der Umsetzung von Maßnahmen aus dem StEP Klima? Zu 4.: Ein derartiger Trend ist seitens der Investoren gegenwärtig nicht erkennbar. Im Übrigen prüfen die Planungsbehörden unter Einbeziehung der Investoren Maßnahmen auch hinsichtlich des StEP Klima. 5. Wie wird das Land Berlin künftig bei der Ver- marktung von landeseigenen Grundstücken Belange der Anpassung an den Klimawandel sowie des Klimaschutzes berücksichtigen? Zu 5.: Eines der Ziele der neuen Liegenschaftspolitik ist die Verbesserung des Klimaschutzes und der Energieeffizienz beim zielgerichteten langfristig strategischen Umgang mit landeseigenen Grundstücken. 6. Teilt der Senat mit der Fragestellerin die Auf- fassung, dass mit dem Vorliegen des Stadtentwicklungs- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 848 planes Klima grundsätzlich eine Überprüfung der Nutzbarkeit von bisher an den Liegenschaftsfonds übertragenen Grundstücken erfolgen muss? Wenn ja, wie fließt dieser Prozess in die jeweiligen Steuerungsrunden ein? Zu 6.: Es erscheint gegenwärtig denkbar, dass mit der langfristig strategischen Ausrichtung des Umgangs mit Liegenschaften der vorgenannte Aspekt in die Betrachtung einfließt. 7. Wenn nein, welchen Stellenwert misst der Senat dem Stadtentwicklungsplan Klima grundsätzlich bei der Nutzung von landeseigenen Grundstücken zu und wie unterstützt der Liegenschaftsfonds als Treuhänder das Land Berlin bei der Umsetzung seiner stadtentwicklungs-, sozial- und wirtschaftspolitischen Konzepte auch hinsichtlich des Klimaschutzes und der Klimawandelanpassung ? Zu 7.: Entfällt. Berlin, den 31. August 2012 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Sep. 2012) 2