Drucksache 17 / 10 854 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Heiko Thomas (GRÜNE) vom 13. August 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. August 2012) und Antwort (mit Ergänzung) Aktuelle Situation im ÖGD verbessern II! Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie ist die aktuelle personelle Situation im ÖGD in Berlin (Ergebnisse der jährlichen Abfrage im Quartal II 2012) (bitte alle Stellen nach Bezirken aufgegliedert und unterteilt nach Fachbezeichnung, Anzahl Soll, Anzahl Stellen, Anzahl besetzt angeben)? Zu 1.: Die Abfrage zur Personalausstattung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) in den Bezirken mit Stand vom 30. Juni 2012 läuft derzeit. Die Aufstellung der bezirklichen Gesundheitsämter und der Zentralen Medizinischen Gutachtenstelle (ZMGA) kann dem Parlament Ende Oktober 2012 detailliert nachgeliefert werden. 2. Wie viele qualifizierte ÄrztInnen haben sich auf die im ÖGD ausgeschriebenen Stellen beworben (bitte Anzahl qualifizierter Bewerbungen je Anzahl der ausgeschriebenen Stellen, unterteilt nach Facharztgebieten und Bezirken)? Zu 2.: Die Bezirke entscheiden in eigener Verant- wortung über Stellenausschreibungen und deren Besetzung . Die Abfrage in den Bezirken würde im Rahmen der Kleinen Anfrage einen zu hohen Aufwand darstellen. Bekannt ist, dass die Bezirke zunehmend vor enormen Problemen stehen, qualifizierte (Fach-)Ärztinnen bzw. (Fach - ) Ärzte für freiwerdende Stellen im ÖGD zu gewinnen. 3. Plant der Senat positive Anreize für ÄrztInnen zu setzen, sich für Stellen im ÖGD zu bewerben bzw. eine Stelle im ÖGD anzunehmen? Wenn ja, was sind die geplanten Anreize und ab wann sollen welche Regelungen gelten? Zu 3.: Zur Verbesserung der Einkommenssituation für Ärztinnen und Ärzte im ÖGD wurde durch das Rundschreiben I Nr. 42/2011 vom 29. März 2011 der Senatsverwaltung für Inneres und Sport im Rahmen des geltenden Tarifrechtes (entsprechend § 16 Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder) den Dienststellen die Möglichkeit eröffnet, eigenverantwortlich im Rahmen der Einzelfallprüfung bei Neueinstellungen und bei vorhandenen Ärztinnen und Ärzten bis zu zwei Stufen vorweg zu gewähren bzw. bei Neueinstellungen förderliche Zeiten bei der Stufenzuordnung zu berücksichtigen. Je nach Lage des Einzelfalles ist es dadurch möglich, Entgelte der höchsten Stufe zu zahlen. Die Anwendung der Möglichkeiten erfolgt in den Bezirken unterschiedlich. Da das Rundschreiben bis zum 31. Oktober 2012 befristet ist, hat die für Gesundheit zuständige Senatsverwaltung eine Fortschreibung angeregt; eine Verlängerung ist beabsichtigt . 4. Plant der Senat sich für die Angleichung der tariflichen Bezahlung für ÖGD-ÄrztInnen an die Krankenhausvergütung nach Tarifvertrag Ärzte (TV-Ärzte) in den landeseigenen Krankenhäusern einzusetzen? Wenn ja, inwieweit? Wenn nein, warum nimmt er die Forderungen aus dem 2010 gestellten Antrag der Abgeordneten Henkel, Hoffmann, Czaja und Demirbüken-Wegner und den übrigen Mitgliedern der früheren CDU-Fraktion (Drucksache 16/3415) nicht auf? Zu 4.: Die Bezahlung der Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für den Bereich Krankenhäuser (TVöD-K) bzw. dem Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern (TV-Ärzte/VkA). Das Land Berlin, das die Mitgliedschaft in die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) zum 1. Januar 2013 anstrebt, ist seit jeher an das Tarifrecht der Länder gebunden. Eine Bezahlung in Anlehnung an die Tarifregelungen der kommunalen Krankenhäuser wird auch künftig nicht in Betracht gezogen. Im Länderbereich gilt grundsätzlich der Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Der zwischen der TdL und dem Marburger Bund vereinbarte Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte) erfasst in seinem originären Geltungsbereich nur Universitätskliniken und seit dem Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 854 1. Januar 2012 alle Justizkrankenhäuser. Es wird darauf abgestellt, dass Aufgaben in der Patientenversorgung wahrgenommen werden. Dies ist eine Anforderung, die in den Gesundheitsämtern in der Regel nicht erfüllt ist. Eine Erstreckung auf weitere ärztliche Bereiche kommt nur dann in Betracht, wenn die TdL Derartiges vereinbart. Bis dahin wird es bei der Bezahlung des TV-L verbleiben. Im Unterschied zu den im kommunalen Krankenhausbereich geltenden TVöD sieht der im Länderbereich geltende TV-L umfangreiche und individuell einsetzbare Instrumente zur Personalabdeckung und -gewinnung vor, von denen das Land Berlin Gebrauch macht (siehe Antwort zu Frage 3). Diese werden für ausreichend erachtet . 5. Plant der Senat die Anhebung der Anzahl der Be- förderungsämter für beamtete ÄrztInnen? Wenn ja, wie sieht diese im Einzelnen aus und ab wann solle diese gelten? Wenn nein, warum nimmt er die Forderungen aus dem 2010 gestellten Antrag der Abgeordneten Henkel, Hoffmann, Czaja und Demirbüken-Wegner und den übrigen Mitgliedern der früheren CDU-Fraktion (Drucksache 16/3415) nicht auf? Zu 5.: Für den Bereich der Ärztinnen und Ärzte gab es keine besonderen Obergrenzen, auch nach der Neuregelung mit der Berliner Stellenobergrenzen-Verordnung vom 07. April 2009 fallen sie weiterhin unter die allgemeinen Stellenobergrenzen. Diese Verordnung war sowohl mit den Senatsverwaltungen als auch mit den Bezirken einvernehmlich abgestimmt worden. Lt. Obergrenzenverordnung unterliegt für den höheren Dienst das erste Beförderungsamt - also für Ärztinnen und Ärzte die Besoldungsgruppe (BesGr.) A 14 - keiner Beschränkung. Für das zweite Beförderungsamt - BesGr. A 15 - gilt eine Obergrenze von 30 % und für die BesGr. A 16 und B2 von 10 % aller Stellen. Die Stellenpläne weisen für das Jahr 2011 für den Ärztebereich beim Titel 422 01 folgende Ausstattung aus: Besoldungsgruppe Bezirke LAGeSo A 13 17,24 0 A 14 73,52 11,0 A 15 54,85 6,0 A 16 12,00 1,0 Die Obergrenzen werden damit beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) nur bezogen auf die für Ärztinnen und Ärzte ausgewiesenen Stellen eingehalten ; bei den Bezirken in der BesGr. A 15 leicht überschritten . Angesichts der Tatsache, dass nur knapp 10% aller Stellen im Eingangsamt (A 13) ausgewiesen sind und darüber hinaus für das erste Beförderungsamt (A 14) keine Beschränkung gegeben ist, wird für eine Anhebung der Beförderungsämter keine Notwendigkeit gesehen. 6. Plant der Senat die angemessene Besoldung der Spitzenämter? Wenn ja, wie sieht diese im Einzelnen aus und ab wann solle diese gelten? Wenn nein, warum nimmt er die Forderungen aus dem 2010 gestellten Antrag der Abgeordneten Henkel, Hoffmann, Czaja und Demirbüken-Wegner und den übrigen Mitgliedern der früheren CDU-Fraktion (Drucksache 16/3415) nicht auf? 7. Plant der Senat die Einrichtung einer eigenen Laufbahngruppe mit Angleichung der Beamtenbesoldung an das Niveau der Krankenhausarztvergütung nach TVÄrzte in den landeseigenen Krankenhäusern? Wenn ja, wie wird diese ausgestaltet und ab wann solle diese gelten ? Wenn nein, warum nimmt er die Forderungen aus dem 2010 gestellten Antrag der Abgeordneten Henkel, Hoffmann, Czaja und Demirbüken-Wegner und den übrigen Mitgliedern der früheren CDU-Fraktion (Drucksache 16/3415) nicht auf? Zu 6. und 7.: Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales hat zur Problematik der Vergütung / Besoldung von Ärztinnen und Ärzten sowie zur Imageverbesserung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes vor allem bei Ärztinnen und Ärzten eine Arbeitsgruppe hochrangiger Vertreterinnen und Vertreter des Berliner Gesundheitswesens (u. a. Präsident der Ärztekammer Berlin, Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin, Amtsärztin des Bezirks Lichtenberg, Sprecher des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte Berlin, Dienstellenleiter des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes Mitte) unter Leitung der für Gesundheit zuständigen Staatssekretärin eingerichtet. Geprüft wurden und werden hier Fragen zur Laufbahnverordnung , Eingruppierung der Ärztinnen und Ärzte im ÖGD, Öffnung von Teilzeitbeschäftigung für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte im ÖGD sowie Verbundweiterbildung . Der Senat hält die Besoldung für Spitzenämter für an- gemessen. Die Überprüfung der Besoldung von Ärztinnen und Ärzten in Spitzenämtern kann nicht losgelöst vom gesamten Ämtergefüge im Besoldungsrecht erfolgen. Hierfür wäre eine eigenständige Reform der Ämterbewertung unter Zugrundelegung umfassender Darlegungen aus den jeweiligen Geschäftsbereichen durchzuführen . Die Ausstattung einer Planstelle der Besoldungsgruppe A 16 mit einer Amtszulage gemäß der Vorbemerkung Nr. 21 richtet sich nach bestimmten Kriterien, daher erhalten auch in anderen Spitzenämtern (z. B. Finanzamtsleiterinnen bzw. Finanzamtleiter) nicht alle eine Amtszulage. Maßgeblich ist z. B. die Größe des Personalkörpers. Aus besoldungsrechtlicher Sicht wird eine An- gleichung der Beamtenbesoldung an das Niveau der Krankenhausvergütung nach dem TV- Ärzte nicht angestrebt . Die Ärztinnen und Ärzte werden besoldungsrechtlich behandelt wie alle Bediensteten mit einer Hochschul- bzw. Universitätsausbildung. Das Bundesbesoldungsgesetz § 72 bietet zudem die Möglichkeit der Gewährung von nichtruhegehaltsfähigen Sonderzuschlägen . 2 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 854 8. Welche Veränderungen im ÖGD veranlassen den Senat zu der Aussage, die im TV-L vorgesehenen Möglichkeiten seien ausreichend um die bestehenden Personalengpässe zu beseitigen (Drucksache 17/10382)? Zu 8.: Die prinzipiellen Ausführungen der Drucksache 17/10382 haben nach wie vor Gültigkeit. Inwiefern die Regelungen des TV-L ausreichend sein werden, um Personalengpässe zu beseitigen, kann nicht nur aus tariflicher Sicht betrachtet werden. Es ist nicht nur ein Problem des Landes Berlin, dass nicht in erforderlichem Maße ausgebildete Ärztinnen und Ärzte für den ÖGD zur Verfügung stehen. Die im Vergleich zu den in Krankenhäusern tätigen Ärztinnen und Ärzten günstigeren Bedingungen im ÖGD könnten im Rahmen einer Imagekampagne hervorgehoben werden, denn es ist durchaus für Familien- und Berufsgestaltung von Vorteil, z. B. planbare Arbeitszeitregelungen nutzen zu können. 9. Was veranlasst den Senat zu der positiven Ein- schätzung, dass die vom Senat beschlossene Zielstruktur für den ÖGD bis 2015 eingehalten wird und sich genügend ÄrztInnen auf die minderbezahlten ÖGD-Stellen bewerben ? Zu 9.: Die Zielstruktur des ÖGD beinhaltet nicht nur Stellen für Ärztinnen und Ärzte, die ca. 25 % des Personalbestandes in den Gesundheitsämtern der Bezirke ausmachen . Die übrigen Qualifikationen sind ebenso Bestandteil der Zielstruktur. Die Personalbesetzung dieser ca. 75% der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gesundheitsämtern stellt sich u. a. deshalb günstiger dar, weil in den weiteren Berufen (z. B. in den Fachgebieten Logopädie und Physiotherapie) die Ausbildung von Fachkräften in ausreichendem Maße erfolgt. Dies ist bei Ärztinnen und Ärzten nicht der Fall. 10. Die Regelung, die es ermöglicht, einzelnen Ärztinnen und Ärzten Erfahrungsstufen vorzeitig einzuräumen , ist bis zum 31. Oktober 2012 befristet. Wird es eine Nachfolgeregelung geben und wenn ja, was beinhaltet diese? Zu 10: Siehe Antwort zu Frage 3. 11. Sind die Schuleingangsuntersuchungen für die Einschulungen im Sommer 2012 rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres 2012/2013 abgeschlossen worden (bitte Anteil der abgeschlossenen Untersuchungen an den Gesamtuntersuchungen absolut und prozentual, gegliedert nach Bezirken) und wenn nein, warum nicht? Zu 11.: Nach Aussagen der Bezirke wurden in allen Bezirken die Schuleingangsuntersuchungen rechtzeitig vor Beginn des neuen Schuljahres 2012/2013 abgeschlossen. Berlin, den 02. Oktober 2012 In Vertretung Michael B ü g e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Okt. 2012) Ergänzung 1. Wie ist die aktuelle personelle Situation im ÖGD in Berlin (Ergebnisse der jährlichen Abfrage im Quartal II 2012) (bitte alle Stellen nach Bezirken aufgegliedert und unterteilt nach Fachbezeichnung, Anzahl Soll, Anzahl Stellen, Anzahl besetzt angeben)? Die Personalbestandserhebung im ÖGD wurde nun- mehr abgeschlossen und ausgewertet. Wie in der Antwort vom September angekündigt, stellen wir dem Parlament die Ergebnisse hiermit zur Verfügung (siehe Anlage). Berlin, den 30. Oktober 2012 In Vertretung Emine D e m i r b ü k e n - W e g n e r _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Nov. 2012) 3 SenGesSoz I E 17 Personalbestandserhebung ÖGD Stand 30. Juni 2012 Personal OEGD-Bez-Gesamt-Soll-Ist 20121 Bezirk Summe alle Bezirke Differenz 2012 / 11 Differenz 2011 Differenz 2012 Soll 2013 Ist 2011 Ist 2012 absolut in % zum Soll absolut zum Soll in % zum Soll absolut zum Soll in % Amtsleitung Amtsärzte/innen/LuV Leitung 12,00 13,00 12,00 -1,00 -7,69 1,00 8,33 leitende SozPäd/innen 6,00 2,35 3,85 1,50 63,83 -3,65 -60,83 -2,15 -35,83 Sekretariat 12,00 12,33 11,83 -0,50 -4,06 0,33 2,75 -0,17 -1,42 Verwaltungsleitung/Haushalt 12,00 9,00 11,00 2,00 22,22 -3,00 -25,00 -1,00 -8,33 KLR/Organisation 12,00 10,10 9,72 -0,38 -3,76 -1,90 -15,83 -2,28 -19,00 Sachbearbeiter/in Personal 12,00 10,50 8,25 -2,25 -21,43 -1,50 -12,50 -3,75 -31,25 IT-Bereichskoordinator/in 12,00 9,90 5,90 -4,00 -40,40 -2,10 -17,50 -6,10 -50,83 Mitarbeiter/in Haushalt 12,00 15,25 16,75 1,50 9,84 3,25 27,08 4,75 39,58 Mitarbeiter/in Personal 6,00 9,81 11,31 1,50 15,29 3,81 63,50 5,31 88,50 Summe AL 96,00 92,24 90,61 -1,63 -1,77 -3,76 -3,92 -5,39 -5,61 QPK Leitung/Koordination 6,00 11,50 10,50 -1,00 -8,70 5,50 91,67 4,50 75,00 wiss.Mitarbeiter/innen 51,00 13,50 9,25 -4,25 -31,48 -37,50 -73,53 -41,75 -81,86 Koord./in GesFörderg./Präv. 9,00 4,50 8,46 3,96 88,04 -4,50 -50,00 -0,54 -5,98 Psychiatriekoordinator/in 9,00 9,50 9,50 0,50 5,56 0,50 5,56 Suchthilfekoordinator/in 12,00 5,00 6,00 1,00 20,00 -7,00 -58,33 -6,00 -50,00 Verwaltung 6,00 11,75 13,25 1,50 12,77 5,75 95,83 7,25 120,83 Summe QPK 93,00 55,75 56,96 1,21 2,17 -37,25 -40,05 -36,04 -38,75 Fachbereich 1 Team KJGD Fachärzte/innen/Ärzte/innen 98,88 72,79 72,07 -0,72 -0,99 -26,09 -26,39 -26,81 -27,11 SozPäd/innen 110,85 128,26 124,72 -3,54 -2,76 17,41 15,71 13,87 12,51 Therapeuten/innen 187,32 123,18 133,98 10,80 8,77 -64,14 -34,24 -53,34 -28,48 Arzthelfer/innen/Verwaltung 149,00 120,39 125,12 4,73 3,93 -28,61 -19,20 -23,88 -16,03 Summe KJGD 546,05 444,62 455,89 11,27 2,53 -101,43 -18,58 -90,16 -16,51 Team KJPD FA/Ärzte/innen;DiplPsych/innen 56,85 41,55 40,78 -0,77 -1,85 -15,30 -26,91 -16,07 -28,27 SozPäd/innen 19,70 15,50 13,75 -1,75 -11,29 -4,20 -21,32 -5,95 -30,20 Arzthelfer/innen/Verwaltung 20,70 16,09 15,57 -0,52 -3,23 -4,61 -22,27 -5,13 -24,78 Summe KJPD 97,25 73,14 70,10 -3,04 -4,16 -24,11 -24,79 -27,15 -27,92 Team ZÄD Zahnärzte/innen 32,25 26,88 32,26 5,38 20,01 -5,37 -16,65 0,01 0,03 Zahnarzthelfer/innen 43,00 30,72 29,49 -1,23 -4,00 -12,28 -28,56 -13,51 -31,42 Verwaltung 6,00 2,38 2,38 -3,62 -60,33 -3,62 -60,33 Summe ZÄD 81,25 59,98 64,13 4,15 6,92 -21,27 -26,18 -17,12 -21,07 Summe Fachbereich 1 724,55 577,74 590,12 12,38 2,14 -146,81 -20,26 -134,43 -18,55 Fachbereich 2 Fachärzte/innen 28,75 16,25 14,20 -2,05 -12,62 -12,50 -43,48 -14,55 -50,61 Gesundheitsheitsaufseher/innen 108,00 92,23 93,24 1,01 1,10 -15,77 -14,60 -14,76 -13,67 Verwaltung (einschl.Bestattungen) 31,97 29,75 42,38 12,63 42,45 -2,22 -6,94 10,41 32,56 Summe FB 2 168,72 138,23 149,82 11,59 8,38 -30,49 -18,07 -18,90 -11,20 Fachbereich 3 Team SpD Fachärzte/innen 70,29 57,66 59,24 1,58 2,74 -12,63 -17,97 -11,05 -15,72 DiplPsych/innen 17,54 10,64 11,76 1,12 10,53 -6,90 -39,34 -5,78 -32,95 SozPäd/innen 140,24 130,05 129,77 -0,28 -0,22 -10,19 -7,27 -10,47 -7,47 Verwaltung/Arzthelfer/innen 58,43 43,61 44,22 0,61 1,40 -14,82 -25,36 -14,21 -24,32 Summe SpD 286,50 241,96 244,99 3,03 1,25 -44,54 -15,55 -41,51 -14,49 Team BfB Fachärzte/innen 18,00 12,35 11,47 -0,88 -7,13 -5,65 -31,39 -6,53 -36,28 SozPäd/innen 82,62 72,76 65,66 -7,10 -9,76 -9,86 -11,93 -16,96 -20,53 Arzthelferin/Verwaltung 13,00 16,72 18,27 1,55 9,29 3,72 28,62 5,27 40,56 Summe BfB 113,62 101,83 95,40 -6,43 -6,31 -11,79 -10,38 -18,22 -16,03 Summe Fachbereich 3 400,12 343,79 340,39 -3,40 -0,99 -56,33 -14,08 -59,73 -14,93 Zentren sex.Ges Fachärzte/innen 18,50 16,50 16,68 0,18 1,09 -2,00 -10,81 -1,82 -9,84 SozPäd/innen 42,00 39,40 33,44 -5,96 -15,12 -2,60 -6,19 -8,56 -20,38 DiplPsych/innen 4,00 4,50 4,50 0,50 12,50 0,50 12,50 Arzthelfer/innen/Verwaltung 15,50 18,96 22,27 3,31 17,46 3,46 22,32 6,77 43,68 Sprachmittler/innen 6,50 2,47 1,75 -0,72 -29,15 -4,03 -62,00 -4,75 -73,08 Summe ZsG 86,50 81,83 78,64 -3,19 -3,90 -4,67 -5,40 -7,86 -9,09 Zentrum für Tuberkulosekranke Menschen Fachärzte/innen 4,00 2,00 4,00 2,00 100,00 -2,00 -50,00 SozPäd 6,00 7,00 5,50 -1,50 -21,43 1,00 16,67 -0,50 -8,33 Verwaltung/Arzthelfer/innen 5,50 7,75 7,75 2,25 40,91 2,25 40,91 MTRA 2,50 2,50 2,50 Summe ZTbc 18,00 19,25 19,75 0,50 2,60 1,25 6,94 1,75 9,72 Zentrum für Sinnesbehinderte Fachärzte/innen;Ärzte/innen 5,35 4,49 4,15 -0,34 -7,57 -0,86 -16,07 -1,20 -22,43 Audiometrist/in SozPäd/innen/SozArb/innen 7,00 6,00 5,00 -1,00 -16,67 -1,00 -14,29 -2,00 -28,57 Logopäden/innen 7,75 7,75 8,00 0,25 3,23 0,25 3,23 Audiologieassistent/in 3,00 4,00 4,00 1,00 33,33 1,00 33,33 Diplomaugenoptiker/in 1,00 1,00 1,00 Orthoptist/in 1,00 1,00 1,00 Ergotherapeut/in 0,75 0,75 0,75 DiplPsych/innen 1,50 1,50 1,35 -0,15 -10,00 -0,15 -10,00 Sonderschulpädagogen/innen 2,00 2,00 1,50 -0,50 -25,00 -0,50 -25,00 Physiotherapeuten/innen; Krankengymnasten/innen 1,75 1,75 2,27 0,52 29,71 0,52 29,71 Arzthelfer/innen/Verwaltung 5,50 5,83 5,55 -0,28 -4,80 0,33 6,00 0,05 0,91 Summe ZfS 36,60 36,07 34,57 -1,50 -4,16 -0,53 -1,45 -2,03 -5,55 Reginalisierte Aufgaben Lebensmittelpersonalberatung Ärzte/innen 0,75 0,50 0,10 -0,40 -80,00 -0,25 -33,33 -0,65 -86,67 Verwaltung 9,00 10,75 3,00 -7,75 -72,09 1,75 19,44 -6,00 -66,67 Summe Reg.Aufgaben 9,75 11,25 3,10 -8,15 -72,44 1,50 15,38 -6,65 -68,21 Erlaubniserteilg.Heilpraktiker/innen Ärzte/innen 1,00 -1,00 -100,00 -1,00 -100,00 Verwaltung 4,00 4,06 3,68 -0,38 -9,36 0,06 1,50 -0,32 -8,00 Summe Heilpraktikererlaubnis 5,00 4,06 3,68 -0,38 -9,36 -0,94 -18,80 -1,32 -26,40 Summe ÖGD 1.638,24 1.360,21 1.367,64 7,43 0,55 -278,03 -16,97 -270,60 -16,52 ZMGA Fachärzte/innen;Ärzte/innen 24,00 24,00 22,57 -1,43 -5,96 -1,43 -5,96 Arzthelfer/innen 6,00 5,00 4,80 -0,20 -4,00 -1,00 -16,67 -1,20 -20,00 Verwaltung (zugleich Schreibkraft) 20,50 22,75 23,87 1,12 4,92 2,25 10,98 3,37 16,44 Summe ZMGA 50,50 51,75 51,24 -0,51 -0,99 1,25 2,48 0,74 1,47 Summe ÖGD einschl.ZMGA 1.688,74 1.411,96 1.418,88 6,92 0,49 -276,78 -16,39 -269,86 -15,98 Die Summen können Rundungsdifferenzen aufweisen In de r Ze ile " Ar zt he lfe r/i n n en /V er w al tu n g" w u rd en au ch (K in de r- )K ra n ke n sc hw es te rn , Er n äh ru n gs be ra te r/i n n en , He ba m m en , Sp or tg ru pp en le ite r/i n n en , Al te n pf le ge he lfe r/i n n en , Pf le ge he lfe r/i n n en , Di ät as si st en te n /in n en , Pf le ge fa ch kr äf te . . . zu ge or dn et � = W er t k on n te n oc h n ic ht ei n m al ge sc hä tz t w er de n , w ei l d ie St el le n ze n tra l i m St ab de r Ab te ilu n g an ge si ed el t s in d, de r w ie de ru m fü r 2 Äm te r tä tig is t ka17-10854 Ergänzung K1710854-Ergaenzg Anlage