Drucksache 17 / 10 864 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Robert Schaddach (SPD) vom 14. August 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. August 2012) und Antwort Fragen zu Beratungsstellen zum Anerkennungsgesetz Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Mit welchen Kriterien wurden die Beratungsstellen zum Anerkennungsgesetz beauftragt und eingerichtet? 2. Wurde eine Ausschreibung eingeleitet, wenn nicht warum? 3. Warum wurden keine anderen Träger angefragt? 4. Es gibt viele andere Träger, die dieses Thema seit Jahren umgesetzt haben. Warum wurden nur diese drei Träger bzw. Vereine, die die betreffen Hauptzielgruppen nicht oder nur unzureichend vertreten ausgerechnet pauschal beauftragt? Zu 1.-4.: Im IQ Netzwerk Berlin sind vier Beratungs- stellen eingerichtet worden. Die Einrichtung einer „Zentralen Erstanlaufstelle Anerkennung“ wurde im Rahmen eines Interessensbekundungsverfahren vorgenommen . Das Interessensbekundungsverfahren war auf der „Vergabeplattform.Berlin.de“ bekannt gegeben worden und enthielt eine ausführliche Auflistung der geforderten Projektinhalte. Kriterien bei der Projektauswahl wurden bereits in einer Kleinen Anfrage (Drs. Nr. 17/10 442) dargestellt. Das IQ Netzwerk Berlin hat weitere drei Beratungs- stellen, sogenannte „Coaching-Projekte zur Verfahrensbegleitung “ im Antragsverfahren zur Gleichwertigkeitsprüfung , eingerichtet. Wie bei der Beantwortung der Kleinen Anfragen Drs. Nr. 17/10 442 und Nr. 17/10 651 bereits dargestellt wurde, ist es Anliegen der Mittelgeber des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung - IQ“, innerhalb des Zuwendungsrechts, bewährte und etablierte Strukturen durch weitere Förderung zu stabilisieren und in neuen Förderschwerpunkten das Netzwerk auszuweiten. Daher wurden die drei CoachingProjekte aus der bestehenden Struktur des vorherigen Netzwerks KUMULUS-PLUS weitergefördert. Durch die Veröffentlichung des Interessenbe- kundungsverfahrens zur „Zentralen Erstanlaufstelle Anerkennung “ wurde sichergestellt, dass alle interessierten Träger bzw. Vereine eine Interessenbekundung mit Projektskizze einreichen konnten. Eine pauschale Beauftragung ist nicht erfolgt. 5. Zur Koordinierung dieser Beratungsstellen bzw. Netzwerke wurden zwei Projekte wie „Infotage“ und „Koordinierungsstelle“ vorgesehen. Für diese Projekte wurde ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt. Warum wurde für die Angebotsabgabe der Zeitraum zwischen 15.12.2011 bis 31.12.2011 gewählt? Zu 5.: Ein Interessensbekundungsverfahren wurde für die Projekte „Zentrale Erstanlaufstelle Anerkennung“ und „Infotage Migration“ durchgeführt. Durch den Wechsel der Koordinationsstelle des IQ Netzwerk Berlin zur Abteilung III der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen - Der Beauftragte des Senats für Integration und Migration und den verzögerten Netzwerkstart zum 01.11.2011, war es im Interesse der Mittelgeber, fehlende Projektstrukturen möglichst zügig nach zu beantragen. Eine kurzfristige Bekanntmachung des Interessensbekundungsverfahrens noch im Jahr 2011 war daher erforderlich . 6. Zu dieser Zeit sind viele der eingeladenen Träger - die übrigens großes Interesse an diesem Thema haben - nicht imstande gewesen, sich zu bewerben, da ihre Mitarbeiter in dieser Vorweihnachtszeit schon in den Weihnachtsferien waren oder die Frist zur Vorbereitung einfach zu knapp war. Warum stehen ein Kriterienkatalog und die Bewertung der Antragssteller nicht zur Verfügung ? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 864 Zu 6.: Wie schon in der Antwort zu Frage 1-4 aus- geführt, standen die Kriterien in Form einer umfangreiche Beschreibung der Aufgaben einer zentralen Erstanlaufstelle Anerkennung auf der Vergabeplattform „vergabeplattform .berlin.de“ allen Antragstellern zur Verfügung. Zudem verweise ich auf die Antworten der Drs. Nr. 17/10 442. 7. Wie will die zuständige Senatsverwaltung die zahl- reichste Zielgruppe - die polnische Community - wirkungsvoll erreichen und beraten lassen, während kein Vertreter dieser Community miteinbezogen wurde? 8. Wieso ist die polnische Community im Berliner Landes IQ-Netzwerk nicht vertreten, obwohl deren Vertreter diese immer wieder angeregt hatten? Zu 7.-8.: Die vier Beratungsstellen des IQ Netzwerk bieten einen Fachservice zur Verweisberatung im Anerkennungsfall an. Eine weitere strukturelle Ausdehnung der Beratungsstruktur ist nicht vorgesehen. Zur Vermeidung von parallelen Förderstrukturen wird vielmehr eine Vernetzung mit bestehenden Beratungsstrukturen angestrebt. Die Vernetzung und der Aufbau von Kooperation mit weiteren Migrantenorganisationen und Bildungsberatungsstellen in Berlin sind erfolgt, darunter auch mit Vertreterinnen und Vertretern der polnischen Community. Außerdem bietet das IQ Netzwerk durch eigene Beraterinnen eine qualifizierte Anerkennungsberatung in polnischer Sprache an, wodurch selbst bei Sprachhemmnissen die polnischen Zugewanderten erreicht werden können. Berlin, den 28. September 2012 In Vertretung Farhad Dilmaghani Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Okt. 2012) 2