Drucksache 17/ 10 877 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Schmidberger (GRÜNE) vom 22. August 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. August 2012) und Antwort Keine Aufstockung der Bundesmittel – wie weiter mit der Sozialen Stadt? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welcher Höhe hat Berlin Bundesmittel in den Jahren 2010, 2011 und 2012 für das Programm Soziale Stadt erhalten (bitte nach Jahren getrennt angeben )? Antwort zu 1: Berlin hat in den Jahren 2010, 2011 und 2012 folgende Bundesmittel für das Programm Soziale Stadt erhalten: 2010: 3,134 Mio. € 2011: 1,446 Mio. € 2012: 2,050 Mio. € Frage 2: In welcher Höhe erwartet der Senat ange- sichts des aktuellen Haushaltsentwurfs Bundesmittel für das Programm Soziale Stadt für das Jahr 2013? Antwort zu 2: Bei Beschluss des vorliegenden Ent- wurfs des Bundeshaushalts und gleichbleibendem Verteilerschlüssel auf die Bundesländer wird Berlin 2013 für die Soziale Stadt Bundesmittel in Höhe von 2,562 Mio. € erhalten. Frage 3: In welcher Höhe hat der Senat Landesmittel für das Programm Soziale Stadt in den Jahren 2010, 2011 und 2012 eingesetzt? Antwort zu 3: In 2010 hat der Senat Landesmittel in Höhe von 13,861 Mio. € (Gesamtvolumen 22,995 Mio. €) für die Soziale Stadt eingesetzt, 2011 waren es 12,954 Mio. € Landesmittel (Gesamtvolumen 22,9 Mio. €). Für 2012 ist der Einsatz von 7,350 Mio. € Landesmitteln (Gesamtvolumen 15,4 Mio. €) vorgesehen. Frage 4: In welcher Höhe hat der Senat im Jahr 2009, also vor der Kürzung der Bundesmittel, Landesmittel für das Programm Soziale Stadt eingesetzt (bitte auf- schlüsseln nach investiven und nicht-investiven Maßnahmen )? Antwort zu 4: 2009 wurden für investive, investions- vorbereitende und –begleitende Maßnahmen im Programm Soziale Stadt rd. 6,3 Mio. € Landesmittel bereitgestellt . Eine detaillierte Angabe, wieviel dieser Landesmittel konkret für investive und nicht-investive Maßnahmen ausgezahlt wurde, ist vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Finanzquellen (Bund, Land und Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung [EFRE]) nicht möglich. Frage 5: Wie hoch waren jeweils die Anteile an in- vestiven und nicht-investiven Maßnahmen im Rahmen des Programms Soziale Stadt/ der QM-Gebiete in den Jahren 2009, 2010 und 2011? Antwort zu 5: Im Programm Soziale Stadt werden in- vestive, investionsvorbereitende und –begleitende Maßnahmen finanziert, eine Aufschlüsselung in rein investive und nicht-investive Maßnahmen der einzelnen Quartiersfonds ist aufgrund der Fondsstruktur und der unterschiedlichen Finanzierungsquellen nur bedingt möglich. Im ausschließlich investive Maßnahmen finanzierenden Quartiersfonds 4 sind in den Jahren 2009: rd. 4,3 Mio. € (Bund, Land, EFRE) 2010: rd. 9,8 Mio. € ( „ ) 2011: rd. 8,2 Mio. € ( „ ) eingesetzt worden. Frage 6: Wie hoch sind jeweils die Anteile an in- vestiven und nicht-investiven Maßnahmen im Rahmen des Programms Soziale Stadt/ der QM-Gebiete, die in Berlin 2012/2013 vorgesehen sind? Welche Mittel werden für die nicht-investiven Maßnahmen verwendet, seitdem Bundesmittel nicht mehr für nicht-investive Maßnahmen verwendet werden dürfen? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 877 Antwort zu 6: Siehe Antwort Frage 5. 2012 und 2013 sollen im Quartiersfonds 4 bis zu 6,6 Mio. € bzw. 5,5 Mio. € eingesetzt werden. Für nicht–investive Maßnahmen werden seitdem aus- schließlich Landesmittel sowie EFRE-Fördermittel verwendet . Frage 7: Inwieweit korrespondieren die im Bundes- haushalt für die Städtebauförderung vorgesehenen Mittel mit den im Berliner Doppelhaushalt 2012/13 eingestellten Einnahmen und Ausgaben? Falls es Abweichungen gibt, bitte genau nach Programmen ausführen. Antwort zu 7: Übersicht der Bundesmittel Städtebauförderung 2012/2013 DHH 2012/2013 DHH 2012/2013 Bundesm ittel alle Länder Anteil Berlin Anteil Bund am Program m - volum en 2012 Bundesm ittel alle Länder Anteil Berlin Anteil Bund am Program m - volum en 2013 Aktive Stadt- u. Ortsteilzentren 93.220 4.292 4.292 97.000 4.466 4.863 Sanierung W est 16.067 614 1.467 0 0 0 Sanierung Ost 16.067 1.539 556 0 0 0 Soziale Stadt 40.000 2.050 2.050 50.000 2.562 2.562 Stadtum bau W est 71.024 2.285 4.500 73.000 2.348 4.500 Stadtum bau Ost 82.122 5.676 6.700 84.000 5.806 6.700 Denkm alschutz Ost 62.701 6.006 4.100 64.000 6.130 4.400 Denkm alschutz W est 29.409 1.125 1.642 32.000 1.224 1.642 Kleinere Städte u. Gem einden 44.390 1.720 0 55.000 2.131 0 Summe 455.000 25.307 25.307 455.000 24.667 24.667 Program m VV Städtebauförderung 2012 Entwurf BundesHH 2013 Zur anteiligen Finanzierung der Programmvolumina der Städtebauförderung 2012 im Doppelhaushaltsplan 2012/2013 hat Berlin Umverteilungen gemäß Artikel I Absatz 4 der Verwaltungsvereinbarungen Städtebauförderung 2012 vorgenommen, gegen die der Bund keine Einwendungen erhoben hat. Der Bundeshaushaltsentwurf 2013 erfordert ebenfalls geringe Umverteilungen. Als Ausgleich für die fehlenden Bundesmittel im Programm Sanierung und Entwicklung können Bundesmittel auf Ausgaben in den Programmen „Aktive Zentren“ und „Städtebaulicher Denkmalschutz“ abgerufen werden. Frage 8: Welche Anstrengungen unternimmt der Berliner Senat, um gemeinsam mit anderen Ländern Druck auszuüben, damit im Rahmen der parlamentarischen Beratungen die Bundesmittel für die Städtebauförderung erhöht werden? Antwort zu 8: Mit der Gegenzeichnung der Verwal- tungsvereinbarung zur Städtebauförderung 2012 hat der Senator für Stadtentwicklung und Umwelt die Kürzungen der Bundesfinanzhilfen und die Reglementierungen beim Programm „Soziale Stadt - Investitonenen im Quartier“ kritisiert und entsprechende Korrekturen für die zukünftigen Jahre gefordert. Zwar konnte im Jahr 2012 eine weitere beabsichtigte, drastische Kürzung der Städtebauförderung verhindert werden, jedoch ist es nicht gelungen, die im Jahr 2011 vorgenommenen Kürzungen zu revidieren und die Städtebauförderung entsprechend der Forde- rungen der Länder (vgl. 121. u. 122. Bauministerkonferenz ) auf das Niveau 2010 i. H. v. 535 Mio. € anzuheben. Der Deutsche Bundestag hat den Haushaltsentwurf 2013 in erster Lesung am 11.09. bis 14.09.2012 beraten. In der Bauministerkonferenz am 20./21.09.2012 wurde ein Sachstandsbericht zum künftigen Profil der Städtebauförderung vorgelegt, der abschließend auf der Bauministerkonferenz 2013 behandelt werden soll. In diesem Rahmen wird Berlin seine Forderungen zur finanziellen und inhaltlichen Ausrichtung der Städtebauförderung einbringen. Darüber hinaus hat das Abgeordnetenhaus in seiner 16. Sitzung am 30.08.2012 den Senat beauftragt, eine Bundesratsinitiative bezüglich der Ausstattung und Ausrichtung der Städtebauförderung in die Wege zu leiten (Drucksachen Nrn. 17/0257 und 17/0364). Berlin, den 27. September 2012 In Vertretung E p h r a i m G o t h e Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Okt. 2012) 2