Drucksache 17 / 10 882 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Harald Moritz (GRÜNE) vom 24. August 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. August 2012) und Antwort Aktueller Kostenstand der Planung für die A100-Verlängerung Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1.: Wie viele Mittel sind seit dem Jahr 2007 für Planung und Vorbereitung der Autobahnverlängerung von Neukölln nach Treptow (16. Bauabschnitt der A100) und für die weitere Verlängerung zur Frankfurter Allee inklusive Vorsorgemaßnahme am Ostkreuz (17. Bauabschnitt der A100) aus dem Landeshaushalt ausgegeben worden (bitte getrennt nach Jahren und Aufträgen für die einzelnen Bauabschnitten aufführen)? Antwort zu 1.: Für die A 100 16.BA wurden bisher im Berliner Landeshaushalt im Wesentlichen aus Kapitel 1255 Titel 54027 Ausgaben in Höhe von 8.067.817,48 € abgewickelt. Der Finanzbedarf war notwendig für über 50 Aufträge, die zur Erfüllung der Planungsaufgabe auszulösen waren. Im Einzelnen wurden Planungsleistungen an mehrere Auftragnehmer vergeben, die die Verkehrsanlage, Ingenieurbauwerke, die schalltechnische und lufthygienische Untersuchung, die Landschaftsplanung, die Ausstattung und die Verkehrstechnik beinhalteten. Darüber hinaus wurde die Projektsteuerung des Vorhabens vollständig an einen Dritten übertragen. Gutachterliche Tätigkeiten wurden vergeben für die Bodenuntersuchung, die Altlastenanalytik , die Verkehrsprognose, die Hydrologie und die Faunistik. Weiterhin wurden spezielle Fachkenntnisse zur Begleitung und Koordination des Genehmigungsverfahrens , zu umweltrechtlichen Belangen insbesondere dem Natur- und Artenschutz sowie zur juristischen Begleitung des Prozesses als Beratungsleistungen vergeben. Für das Projekt erforderliche sonstige oder besondere Leistungen sind u.a. Öffentlichkeitsaufgaben , Kopierarbeiten, Vermessungsleistungen und Objektsicherungen im Planungsgebiet. Nach diesen Kriterien wurden für diese Kleine Anfrage die Beauftragungen zusammengefasst: Leistung 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Summe Planung 681.335,94 743.705,67 444.779,59 962.567,55 898.978,64 745.348,01 4.476715,40 Steuerung 334.887,91 457.378,08 403.774,16 403.263,13 389.966,26 201.621,32 2.190890,86 Gutachten 69.177,67 257.635,54 164.583,11 55.739,39 89.843,45 42.604,09 679.583,25 Beratung 46.844,41 107.674,15 54.659,23 87.686,89 100.671,2 397.535,88 Beschluss 74.671,6 27.636,89 70,84 102.379,33 Sonstige 48,10 44.857,28 70.820,15 37.868,04 67.119,19 220.712,76 Gesamt 1.085.401,52 1.505611,80 1.165668,29 1.621721,05 1.531980,17 1.157434,65 8.067.817,48 Ausgaben für den 17. Bauabschnitt (BA) in Höhe von 253.047,19 € entstanden bisher ausschließlich für Planungsleistungen im Kapitel 1255 Titel 54027, davon vor 2006 231.634,91 € 2009 7.412,28 € 2011 14.280,00 €. Frage 2.: In welcher Höhe gab es in den einzelnen Jahren für den 16. und 17. Bauabschnitt Erstattungen bzw. Einnahmen aus dem Bundeshaushalt? Antwort zu 2.: Die Länder verwalten gem. Art. 90 Grundgesetz (GG) die Bundesautobahnen und die sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs im Auftrag des Bundes (Auftragsverwaltungen der Bundesfernstraßen ). Der Bund erstattet dem Land für seine Kosten bei der Entwurfsbearbeitung eine Pauschale von 2 % Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 882 der Baukosten, für Kosten der Bauaufsicht von 1 % der Baukosten. Die aufgrund der o. a. Pauschale ermittelten Beträ- ge werden nach dem jeweiligen Stand der Ist-Ausgaben (hier Baukosten, Bundeshaushalt) im Laufe des Haushaltsjahres vom Bund abgefordert und an den Berliner Haushalt überwiesen. Da bisher keine Bauausgaben für den 16. und 17. Bauabschnitt aus dem Bundeshaushalt gezahlt wurden, erfolgte für diese Maßnahmen bisher keine Erstattung an das Land Berlin. Frage 3.: Sind in den Ausgabesummen der Frage 1. auch die Kosten für Dienstleistungen durch Dritte (z. B. externe Anwälte), die im Planfeststellungsverfahren oder nachfolgenden Gerichtsverfahren entstanden sind, enthalten? Wenn nicht, wie hoch waren diese seit dem Jahr 2007 und in welchen Jahren sind sie in welcher Höhe angefallen? Antwort zu 3.: Ja, in den Kostenangaben zu 1. sind alle Ausgaben enthalten. Frage 4.: Welche Gerichtskosten sind bisher im Zusammenhang mit dem 16. Bauabschnitt der A100 für das Land Berlin angefallen? Antwort zu 4.: Gerichts- und Rechtsanwaltskosten (letztere nach Kostenentscheidung des Gerichts) sind 2011 in Höhe von 6.800,42 € und 2012 bisher in Höhe von 823,45 € angefallen. Die Kostenentscheidungen der aktuell gerade beendeten Hauptsacheverfahren sind dabei noch nicht berücksichtigt. Frage 5.: Werden die Kosten aus den Fragen 3. und 4. ebenfalls aus dem Bundeshaushalt erstattet? Antwort zu 5.: Kosten zu 3: Ja, im Rahmen der pauschalen Abgeltung – siehe Antwort zu 2. Kosten zu 4: Nein. Frage 6.: Welche Aufträge für die weitere Planung und Vorbereitung der Autobahnverlängerung von Neukölln nach Treptow sind zurzeit noch beauftragt und noch nicht abgeschlossen? Welche Kosten entstehen dadurch? Antwort zu 6.: Zurzeit sind ca. 50 laufende Verträge/Aufträge zur weiteren Projektabwicklung mit einem Volumen von 4.033.344,27 € festgelegt. Frage 7.: Welche Aufträge für die weitere Planung und Vorbereitung der Autobahnverlängerung von Neukölln nach Treptow stehen noch aus und mit welchen Kosten wird dabei gerechnet? Antwort zu 7.: Für die Baudurchführung ist die Bauaufsicht des Auftraggebers nach der Honorarordnung für Architekten und Bauingenieure Leistungsphase 8 (Bauoberleitung, Bauüberwachung) und Leistungsphase 9 (Objektbetreuung und Dokumentation ) zu vergeben. Für diese Aufwendungen entstehen in den Folgejahren Kosten in Höhe von ca. 11.600.000 €. Frage 8.: Welche Kosten werden durch Arbeiten (z. B. durch Umbauten an Zufahrtsstraßen oder Lichtsignalanlagen) außerhalb der Baugrenzen des Planfeststellungsgebietes im Zusammenhang mit der Realisierung des 16. Bauabschnitts der A100 noch für das Land Berlin anfallen? Antwort zu 8.: Alle direkt mit dem Vorhaben in Verbindung stehenden Kosten sind unter Beachtung der geltenden Gesetze, Vorschriften und Richtlinien dem Träger der Baumaßnahme zuzuordnen. Dazu gehören sowohl der Umbau der kreuzenden Verkehrswege nach Maßgabe der einschlägigen Kreuzungsgesetze als auch die Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie Maßnahmen des passiven Schallschutzes außerhalb des Planungsgebietes soweit im Planfeststellungsbeschluss festgelegt. Berlin, den 07. November 2012 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Nov. 2012) 2 Leistung