Drucksache 17 / 10 885 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Heiko Thomas (GRÜNE) vom 22. August 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. August 2012) und Antwort Verhindert Mitte Ausübung von Patientenrechten? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Nach § 30 LKG wählt jede Bezirksverordneten- versammlung für die Dauer ihrer Wahlperiode für jedes Krankenhaus oder gemeinsam für mehrere Krankenhäuser des Bezirks nach Anhörung des Krankenhauses oder der Krankenhäuser eine Patientenfürsprecherin oder einen Patientenfürsprecher. Die Bezirke müssen die Ämter öffentlich ausschreiben. Hat der Senat Kenntnis davon, dass das Bezirksamt Mitte ausschließlich die freien Plätze ausgeschrieben hat und sich das Bezirksamt mit dem BVV-Vorsteher darauf verständigt habe, die bereits besetzten Stellen der Patientenfürsprecher nicht erneut auszuschreiben ? 2. Wie bewertet der Senat das Vorgehen des Be- zirksamtes Mitte; sieht der Senat eine Rechtswidrigkeit a) in der nicht erfolgten Ausschreibung der PatientenfürsprecherInnen -Posten und b) im Verfahren der Verständigung zwischen Bezirksamt und BVV-Vorsteher einen Beschluss der BVV (Drucksache 0230/V) nicht umzusetzen und damit auch §30 LKG nicht einzuhalten? Zu 1. und 2.: Nach Wahl einer Patientenfürsprecherin oder eines Patientenfürsprechers für eine Wahlperiode führen die amtierenden Personen ihr Amt bis zum Amtsantritt einer Nachfolgerin oder eines Nachfolgers weiter. Die Bezirke stellen die Besetzung der Ämter mit Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher nach § 30 Absatz 2 Landeskrankenhausgesetz (LKG) neue Fassung sicher und müssen die Ämter öffentlich ausschreiben. Diese gesetzliche Vorgabe enthält keinen Ermessensspielraum und ist daher für die Bezirke verpflichtend. Das Bezirksamt Mitte hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass alle zehn zu besetzenden Ämter ordnungsgemäß ausgeschrieben worden seien. Die Bezirksverordnetenversammlung Mitte habe die dem Anforderungs-profil entsprechenden Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher für die Krankenhäuser in Mitte teilweise bereits gewählt bzw. es stehe dort die Wahl im September 2012 an. 3. Wann erfolgten die Wahlen zu den Patienten- fürsprecherInnen nach §30 LKG in Berlin in der 17. Wahlperiode (bitte aufgeschlüsselt nach Bezirken)? Zu 3.: Auf Nachfrage haben die zuständigen Bezirke die in der 17. Wahlperiode gewählten bzw. zur Wahl vorgesehenen Termine mitgeteilt. Die Ergebnisse sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeschlüsselt nach Bezirken aufgeführt. Bezirk Wahl der Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher (Neubesetzung/ Wiederwahl) Charlottenburg-Wilmersdorf Februar 2012 5/7 Friedrichshain-Kreuzberg Mai 2012 (zwei Neubesetzungen sind trotz laufender Ausschreibung mangels Bewerbungen derzeit nicht möglich) 0/1 Hellersdorf-Marzahn vorgesehen im September 2012 2/3 Lichtenberg November 2011 0/5 Mitte März 2012 2/0 vorgesehen im September 2012 0/8 Neukölln Juni 2012 3/0 Pankow April 2012 2/5 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 885 Reinickendorf vorgesehen im September 2012 Spandau März 2012 3/5 Tempelhof-Schöneberg Mai 2012 2/4 Treptow-Köpenick Mai 2012 2/1 Steglitz-Zehlendorf März 2012 2/8 4. Wurden die Posten der PatientenfürsprecherInnen öffentlich ausgeschrieben und wenn ja, wann und in welcher Form (bitte gegliedert nach freien und zuvor besetzten Stellen sowie aufgeschlüsselt nach Bezirken)? Zu 4.: Soweit die Verfahren nach § 30 Abs. 2 LKG neue Fassung abgeschlossen wurden, sind die Ämter der Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher nach Auskunft der Bezirke in unterschiedlichen Zeiträumen öffentlich ausgeschrieben worden. Der Zeit-raum für die Ausschreibungen erstreckte sich von November 2011 bis Juni 2012. Die öffentlichen Ausschreibungen erfolgten durch Pressemitteilungen der Bezirke, Veröffentlichungen auf der bezirklichen Internetseite, Anzeigen in der örtlichen Presse sowie durch Aushänge. Die noch ausstehende Ausschreibung im Bezirk Lichtenberg wird nach Auskunft des dortigen Bezirksamts innerhalb der laufenden Wahlperiode vorgenommen werden. 5. Sieht der Senat die unabhängige und durch Wahlen legitimierte Arbeit der PatientenfürsprecherInnen nach §30 LKG gewährleistet und wenn ja, mit welcher Begründung? Zu 5.: Patientinnen und Patienten sind in der nicht alltäglichen Situation eines Krankenhausaufenthaltes, der zwangsläufig mit Einschränkungen der persönlichen Freiheit verbunden ist, oftmals auf die Hilfe einer unabhängigen Institution angewiesen. Das 1984 in den Berliner Krankenhäusern eingeführte Ehrenamt der Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher hat sich als unabhängige Beschwerdestelle seither bewährt. Die Wahl durch die Bezirksverordnetenversammlung legitimiert die Patientenfür-sprecherinnen und Patientenfürsprecher, das Ehrenamt für alle Patientinnen und Patienten in dem jeweiligen Krankenhaus oder den jeweiligen Krankenhäusern des Bezirks auszuüben. § 30 LKG gewährleistet die unabhängige Aufgabenwahrnehmung. Berlin, den 24. September 2012 In Vertretung Emine D e m i r b ü k e n - W e g n e r _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Sep. 2012) 2