Drucksache 17 / 10 889 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Christopher Lauer (PIRATEN) vom 28. August 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. August 2012) und Antwort Vermummungsverbot im Land Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Verhaftungen hat es in den vergangenen fünf Jahren im Land Berlin wegen des Verstoßes gegen § 17a Abs. 2 VersammlG gegeben? (Bitte Einzelauflistung nach Jahren.) Zu 1.: Eine entsprechende Statistik wird nicht geführt. 2. Wie viele Verurteilungen und mit welchem Straf- maß hat es in den vergangenen fünf Jahren im Land Berlin gemäß § 27 Abs. 2 Nr. 2 i.V. mit § 17a Abs. 2 Nr. 1 VersammlG gegeben? (Bitte Einzelauflistung nach Jahren, Verurteilung und Strafmaß.) Zu 2.: Bei der Erfassung von Straftaten nach dem Versammlungsgesetz sehen weder die bundeseinheitlich geführte Strafverfolgungsstatistik, noch das Registratursystem der Staatsanwaltschaft Berlin eine differenzierte Erfassung vor. Deshalb kann nicht beantwortet werden, in welcher Anzahl Verfahren wegen des Verstoßes gegen ein Vermummungsverbot gemäß § 27 Absatz 2 Nr. 2 i.V.m. § 17a Absatz 2 Nr. 1 Versammlungsgesetz geführt wurden. Eine Einzelauswertung sämtlicher in Betracht kommender Verfahren ist in dem für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht leistbar. 3. Ist dem Berliner Senat bekannt, inwiefern sich das Vermummungsverbot seit seinem Bestehen auf die Bereitschaft der Berlinerinnen und Berliner ausgewirkt hat, an Demonstrationen teilzunehmen? a) Wenn ja, welche Daten liegen dem Senat dazu vor? b) Wenn nein, warum ist es unterblieben, Daten zu erfassen? Zu 3. a): Im Jahr 1985, der Einführung des Vermum- mungsverbotes, wurden im Westteil der Stadt 641 Versammlungen gezählt. Die Zahl der Versammlungen ist in den Folgejahren deutlich gewachsen. Im Jahr 1991 wurden für die gesamte Stadt 1730 Versammlungen statistisch erfasst. Diese Zahl ist bis 2011 auf 3802 Aufzüge und Kundgebungen angestiegen. Es ist daher nicht erkennbar, dass das Verbot der Teilnahme an Versammlungen in einer Aufmachung, die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern, eine Auswirkung auf die Bereitschaft zur Teilnahme an Demonstrationen hat. Zur individuellen Bereitschaft, an Demonstrationen teilzunehmen, gibt es keine Erhebungen. Zu 3. b): Entfällt. 4. Ist es seit Bestehen des Vermummungsverbots zu einem Rückgang von Straftaten auf Demonstrationen gekommen bzw. hat sich die Aufklärungsrate von Straftaten auf Demonstrationen verbessert? Zu 4.: Zu dieser Frage liegen keine Daten vor. 5. Welche Kosten entstehen durch die Beantwortung dieser Kleinen Anfrage? Zu 5.: Diese Einzelfallprüfungen könnten für sich be- reits mehr Kosten verursachen als die eigentlich inhaltlichen Fragestellungen dies tun würden. 6. Aufgrund welcher Datensätze bzw. Unterlagen wurden vorstehende Fragen beantwortet und inwieweit wäre es möglich, diese (ggf. in aufbereiteter Form) auf dem Berliner Open-Data-Portal einzustellen und fortlaufend zu aktualisieren? Zu 6.: Die mit dieser Anfrage erbetenen Angaben sind ausschließlich für die Beantwortung dieser Anfrage erhoben worden. Eine Einstellung dieser Daten in das Open-Data-Portal des Landes Berlin wird derzeit nicht erwogen. Berlin, den 25. September 2012 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Nov. 2012)