Drucksache 17 / 10 893 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Joachim Krüger (CDU) vom 29. August 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. August 2012) und Antwort Erfahrungen mit dem Eingliederungsmanagement nach dem SGB IX in der Berliner Verwaltung Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. In welchem Umfang ist das Eingliederungsmana- gement nach dem SGB IX mittlerweile in den Bezirksverwaltungen sowie in der Hauptverwaltung realisiert? 4. Gibt es inzwischen "flächendeckend" Dienstvereinbarungen zur Durchführung des Eingliederungsmanagements im Land Berlin? Zu 1. und 4.: Am 12. November 2007 wurde zwischen der Senatsverwaltung für Inneres und Sport und dem Hauptpersonalrat für die Behörden, Gerichte und nichtrechtsfähigen Anstalten des Landes Berlin (HPR) eine Dienstvereinbarung über das Betriebliche Gesundheitsmanagement in der Berliner Verwaltung (DV Gesundheit) abgeschlossen. Die Ausgestaltung und Umsetzung der DV Gesund- heit ist aus der Fach- und Ressourcenverantwortung heraus in den Dienststellen dezentral sicherzustellen. Nach vorliegenden Erkenntnissen der Zentralen Stelle Gesundheitsmanagement der Senatsverwaltung für Inneres und Sport werden in allen Bezirks- und Hauptverwaltungen die Instrumente des Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) genutzt. Zur einheitlichen Umsetzung des BEM innerhalb der Berliner Verwaltung hat die Zentrale Stelle Gesundheitsmanagement im Jahr 2010 eine Handlungshilfe veröffentlicht , die die Akteurinnen und Akteure im BEM und ihre Aufgaben beschreibt. Diese Handlungshilfen und entsprechende Muster sind im Internet unter http://www.berlin.de/sen/inneres/zentraler_service/bgm/b em.html abrufbar. Eckpunkte und Verfahrensweisen zur Durchführung des BEM sind bereits in der landesweiten DV Gesundheit geregelt. Ob und in welchem Umfang darüber hinaus ergänzende Dienstvereinbarungen in den einzelnen Dienststellen abgeschlossen wurden, ist nicht bekannt. 2. Welche Erfahrungen bei der Annahme dieses verpflichtenden Gesprächsangebots mit freiwilliger Akzeptanz durch die Betroffenen sind inzwischen gemacht worden? Zu 2.: Da das gesamte BEM-Verfahren von Vertrauen und Vertraulichkeit geprägt ist, gibt es selbstverständlich keine an dieser Stelle zu berichtenden subjektiven Erfahrungswerte . Ziel aller Maßnahmen ist aber immer der Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, d.h. BEM ist ein Prozess bei dem bei längerfristig erkrankten Beschäftigten durch geeignete Maßnahmen arbeitsbedingte oder sich auf die Arbeit auswirkende Ursachen der Arbeitsunfähigkeit beseitigt oder eingeschränkt sowie künftige Arbeitsunfähigkeit vermieden oder zumindest verringert werden sollen. Ein Rehabilitationsbedarf zur Sicherung der Beschäfti- gungsfähigkeit soll frühzeitig erkannt und durch entsprechende Maßnahmen unterstützt werden. Mögliche Maßnahmen können sein: • Veränderungen am Arbeitsplatz, im Arbeitsablauf , in der Arbeitszeit, • Veränderungen der Arbeitsaufgaben, • Zuordnung eines neuen Arbeitsplatzes, • Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell, Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 893 • Qualifizierungsmaßnahmen, • Bereitstellung von Hilfsmitteln, • Unterstützung bei der Beantragung und Inan- spruchnahme externer Maßnahmen und Leistungen, • Abgabe an eine existierende Arbeitsgruppe gegen Suchtproblematik am Arbeitsplatz bei vermuteter Suchtproblematik, • Abgabe an eine existierende Konfliktberatungsstelle , • Abgabe an eine existierende Sozialberatung. Die Vereinbarung von Maßnahmen erfolgt dabei immer individuell und einzelfallbezogen und kann auch über die o. g. Maßnahmen hinausgehen. 3. Wird die Annahme bzw. Ablehnung dieses Ge- sprächs statistisch erfasst, wenn ja, wie sind die entsprechenden Prozentwerte bezogen auf die einzelnen Bezirke und die Senatsverwaltungen des letzten erfassten Zeitraums? Zu 3. : Eine statistische Erfassung der • Anzahl der Beschäftigten mit einer ununterbrochene oder wiederholten Arbeitsunfähigkeit von länger als sechs Wochen innerhalb von 12 Monaten, • Anzahl der Zustimmungen und Ablehnungen zum BEM, • Anzahl der abgeschlossenen Einzelfälle ist entsprechend Punkt 12.5 (5) der DV Gesundheit einmal jährlich von den Dienststellen vorzunehmen. Eine Verpflichtung zur Übermittlung der Daten an die Zentrale Stelle Gesundheitsmanagement ist hingegen nicht festgeschrieben . Gleichwohl kann anhand der vorliegenden Zahlen aus dem Jahr 2011 folgende Aussage getroffen werden: Auf Ebene der Hauptverwaltung (ohne Abgeordneten- haus, Senatskanzlei und nachgeordnete Einrichtungen) liegt bei der Annahme der Gesprächsangebote eine durchschnittliche Quote von 28,4 % vor. Dabei sind bei der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung (Stamm) und der Senatsverwaltung für Justiz (Stamm)1 die höchsten Zustimmungen mit durchschnittlich 51,3 % und 50,0 % zu verzeichnen. Bei den Berliner Bezirken liegen Daten von 11 Bezirksämtern vor. Hiernach ergibt sich eine durchschnittliche Quote von 21,2 %, wobei das Bezirksamt Spandau von Berlin mit einer durchschnittlichen Quote von 40,4 % an erster Position liegt; gefolgt vom Bezirksamt Neukölln von Berlin mit durchschnittlich 34,3, %. 1 Das Zahlenmaterial stammt aus dem Jahr 2011 und damit aus der Zeit vor dem Neuzuschnitt der Ressorts. 5. Wie schätzt der Senat die Auswirkungen des Gesundheitsmanagements nach Kosten und Nutzen ein? Zu 5.: Hierfür liegt kein Datenmaterial vor. Wie be- reits in der Antwort zu Frage 1 erwähnt, liegt die Ausgestaltung und Umsetzung in dezentraler Fach- und Ressourcenverantwortung. Grundsätzlich ist jedoch festzuhalten, dass Maßnah- men der betrieblichen Gesundheitsförderung nicht unmittelbar , sondern regelmäßig erst mittelfristig teilweise erst langfristig Wirkungen entfalten. Dies erschwert eine betriebswirtschaftliche Kosten-Nutzenbetrachtung. Berlin, den 27. September 2012 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Okt. 2012) 2