Drucksache 17 / 10 894 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Joachim Krüger (CDU) vom 29. August 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. August 2012) und Antwort Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Schwerbehinderung im Öffentlichen Dienst Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie groß ist der Anteil von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit anerkannter Schwerbehinderung (in absoluten Zahlen und prozentual) in den zwölf Bezirksverwaltungen und in der Hauptverwaltung? 2. Wie umfangreich ist der Anteil Schwerbehinderter im derzeit noch existierenden Stellenpool? Zu 1 und 2. : Die Zahlen sind der Tabelle zu entneh- men. Beschäftigte und schwerbehinderte Beschäftigte im unmittelbaren Landesdienst Berlin1) im März 2012 nach Einzelplänen der Hauptverwaltung und Bezirksverwaltungen Darunter schwerbehinderte Beschäftigte Verwaltungsbereich --- Einzelplan Hauptverwaltung --- Bezirksverwaltung Beschäftigte absolut Anteil in %2) Insgesamt 113.640 8.750 7,7 Hauptverwaltung insgesamt 90.161 5.965 6,6 02 - Verfassungsgerichtshof 9 - - 03 - Regierende/r Bürgermeister/in 392 26 6,6 05 - Inneres und Sport 28.156 1.432 5,1 06 - Justiz und Verbraucherschutz 10.019 521 5,2 09 - Arbeit, Integration und Frauen 1.358 211 15,5 10 - Bildung, Jugend und Wissenschaft 37.652 2.367 6,3 11 - Gesundheit und Soziales 913 85 9,3 12 - Stadtentwicklung und Umwelt 1.880 154 8,2 13 - Wirtschaft, Technologie und Forschung 396 52 13,1 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 894 15 - Finanzen 7.234 614 8,5 28 - Zentrale Personalangelegenheiten Stellenpool 2.152 503 23,4 Bezirksverwaltungen insgesamt 23.479 2.785 11,9 Mitte 2.615 321 12,3 Friedrichshain-Kreuzberg 1.955 236 12,1 Pankow 2.237 280 12,5 Charlottenburg-Wilmersdorf 2.086 254 12,2 Spandau 1.565 176 11,2 Steglitz-Zehlendorf 1.945 216 11,1 Tempelhof-Schöneberg 1.945 200 10,3 Neukölln 1.776 202 11,4 Treptow-Köpenick 1.840 203 11,0 Marzahn-Hellersdorf 1.855 250 13,5 Lichtenberg 2.023 242 12,0 Reinickendorf 1.637 205 12,5 1) entsprechend Personalstrukturstatistikgesetz ohne Abghs, RH, BlnBDI 2) Entspricht nicht der Schwerbehindertenquote nach den Vorgaben der §§ 71 - 79 SGB IX 3. Wie viele Auszubildende in den Bezirken und in der Hauptverwaltung haben eine anerkannte Schwerbehinderung ? Zu 3.: Die Zahlen sind der Tabelle zu entnehmen. Beschäftigte in Ausbildung und schwerbehinderte Beschäftigte in Ausbildung im unmittelbaren Landesdienst Berlin1) im März 2012 nach Verwaltungsbereichen und Art des Ausbildungsverhältnisses Darunter schwerbehinderte Beschäftigte in Ausbildung Verwaltungsbereich --- Ausbildungsverhältnis Beschäftigte in Ausbildung absolut Anteil in %2) Insgesamt 8.039 80 1,0 Hauptverwaltung insgesamt 7.089 54 0,8 Anwärter/-innen, Referendare/Referendarinnen 4.754 28 0,6 Auszubildende nach TV 729 13 1,8 Rechtsreferendare/Rechtsreferendarinnen 1.521 13 0,9 Auszubildende mit Festbetrag 38 - 0,0 2 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 894 Praktikanten/Praktikantinnen, Volontäre/Volontärinnen 47 - 0,0 Bezirksverwaltungen insgesamt 950 26 2,7 Anwärter/-innen, Referendare/Referendarinnen 9 - 0,0 Auszubildende nach TV 857 26 3,0 Auszubildende mit Festbetrag 79 - 0,0 Praktikanten/Praktikantinnen, Volontäre/Volontärinnen 5 - 0,0 1) entsprechend Personalstrukturstatistikgesetz ohne Abghs, RH, BlnBDI 2) Entspricht nicht der Schwerbehindertenquote nach den Vorgaben der §§ 71 - 79 SGB IX 4. Welche Vorteile bzw. Nachteile haben die Bezirke bezügliche ihrer Kosten-Leistungsrechnung bei einem hohen Anteil an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Schwerbehinderung? Zu 4.: Es entstehen in der Kosten- und Leistungs- rechnung weder Vor- noch Nachteile bei dem Einsatz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit anerkannter Schwerbehinderung. Alle Beschäftigten in den Bezirken werden mit ihrem durchschnittlichen Personalkostensatz und ihrem Stellenumfang erfasst und den Fachprodukten oder bei nicht produktbezogener Tätigkeit den Gemeinkosten zugeordnet. Berlin, den 13. September 2012 In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Sep. 2012) 3 In Vertretung