Drucksache 17 / 10 895 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Joachim Krüger (CDU) vom 29. August 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. August 2012) und Antwort Unterstützung für pflegende Angehörige im Öffentlichen Dienst Berlins Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. In welchem zahlenmäßigen Umfang haben 2010 und 2011 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst der Bezirke und in den Senatsverwaltungen ihre Arbeitszeit reduziert oder ihren Dienst für längere Zeiträume ruhen lassen, um ältere Familienmitglieder zu betreuen bzw. zu pflegen? Zu 1.: Die Beantwortung dieser Frage setzt eine Abfrage in allen Haupt- und Bezirksverwaltung sowie deren nachgeordneter Einrichtungen voraus, die den Rahmen einer Kleinen Anfrage aus Zeitgründen übersteigt . Allein für die Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Stamm, ohne nachgeordnete Einrichtungen) kann festgestellt werden, dass 2010 eine Beurlaubung und 2011 zwei Beurlaubungen für diesen Zweck bewilligt wurden und im Jahr 2011 zusätzlich für eine weitere Person die Arbeitszeit reduziert werden konnte. 2. In welchen Bezirks- bzw. Senatsverwaltungen gibt es im Rahmen des Gesundheitsmanagements (wie z.B. bei der BSR) Selbsthilfegruppen, in denen sich pflegende Angehörige über ihre Erfahrungen austauschen und beraten können, und welche Erfahrungen sind mit solchen Angeboten gemacht worden? Zu 2.: Hierfür liegt kein Datenmaterial vor, denn auf Grund der dezentralen Fach- und Ressourcenverantwortung prüfen die Dienststellen eigenständig - unter Berücksichtigung der speziellen Erfordernisse - welche Maßnahmen in ihrem Bereich geeignet und umzusetzen sind. Nach vorliegenden Erkenntnissen der Zentralen Stelle Gesundheitsmanagement der Senatsverwaltung für Inneres und Sport sind beim Polizeipräsidenten in Berlin und bei der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz zentrale Sozialberatungen als innerbetriebliche Sucht- und Krisenberatungsstelle eingerichtet. Die Sozialberatung der Berliner Justiz bietet zwar keine Selbsthilfegruppen für den Bereich pflegende Angehörige an, steht aber mit Einzelberatungen und Netzwerken den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung. 3. Wie bewertet der Senat vom Grundsatz her den Wunsch vieler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Öffentlichen Dienstes Beruf und Pflege älterer Angehöriger in Einklang bringen zu wollen und welche weiteren unterstützenden Maßnahmen ist der Senat zu ergreifen gewillt? Zu 3.: Prognosen der Bevölkerungsforschung zeigen, dass sich auch in Berlin die Altersstruktur dramatisch verändern wird. Die Zahl der über 65-jährigen Berlinerinnen und Berliner wird bis zum Jahr 2030 um fast ein Drittel zunehmen. Schon jetzt wird fast die Hälfte aller Pflegebedürftigen allein von Angehörigen gepflegt und ein weiteres Viertel von Angehörigen mit Unterstützung eines Pflegedienstes. Es besteht daher ein großes Erfordernis und breiter Konsens, dass Berufstätigen die Pflege von Angehörigen erleichtert werden muss. Personalmanagement , Diversity Management und Betriebliches Gesundheitsmanagement tragen zur Sensibilisierung für dieses Thema bei. Eine umfassende und abschließende Auflistung der einzelnen dezentralen Aktivitäten existiert nicht. Im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements haben aber eine Vielzahl von öffentlichen Dienststellen Maßnahmen entwickelt, die eine Vereinbarkeit von Pflege und Beruf begünstigen und den Dienststellen ermöglichen , eine auf den Einzelfall zugeschnittene Lösungen zu finden. So wurden in einer Reihe von Verwaltungen Dienstvereinbarungen über flexible Arbeitszeiten geschlossen und somit flexible Arbeitszeitmodelle geschaffen. Die Verwaltungen bewilligen darüber hinaus Teilzeitanträge in größtmöglichem Maße. Heimarbeit bzw. alternierende Telearbeit ist in vielen Ressorts möglich. Aktuell wird von der Senatsverwaltung für Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 895 Inneres und Sport eine landesweite Dienstvereinbarung über die „Durchführung alternierender Telearbeit im Land Berlin (DV Telearbeit)“ konzipiert. Hierzu ist beabsichtigt , Ende 2012 mit dem Hauptpersonalrat (HPR) entsprechende Verhandlungen aufzunehmen. Bisher wurden 13 Organisationseinheiten des Landes Berlin mit dem audit „berufundfamlie“ zertifiziert. Im Rahmen dieser Zertifizierung wird auch das Handlungsfeld „Beschäftigte mit Pflegeaufgaben“ berücksichtigt . Um eine Plattform zum landesweiten Austausch zu Maßnahmen, Möglichkeiten und Perspektiven der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu bieten, organisiert der Bereich der landesweiten Personalentwicklung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport regelmäßige Erfahrungsaustausche. Das nächste Treffen wird im Dezember 2012 stattfinden und sich im Schwerpunkt mit Fragen der Verknüpfung von Beruf und Pflege befassen. Mit der Aufnahme von Fragen zum Verhältnis von Arbeit und Privatleben (hierzu gehört auch die Betreuung pflegebedürftiger Personen) im landesweiten Standardfragebogen für Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterbefragungen können die Dienststellen eventuell die Arbeitsleistung beeinflussenden privaten Belastungen messen und durch geeignete Interventionen gegensteuern. Berlin, den 5. November 2012 In Vertretung Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Nov. 2012) 2