Drucksache 17 / 10 896 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Seibeld (CDU) vom 29. August 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. August 2012) und Antwort Wie kommen Familien mit Kindern zum Flughafen oder im Notfall ins Krankenhaus – Kindersitze in Taxis Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist dem Senat bekannt, wie viele der in Berlin zugelassenen Taxis über Kindersitze verfügen (bitte aufschlüsseln nach Babyschalen, Kindersitzen der Klasse 1-9 bis 18 Kilogramm und Klasse II – 15 bis 25 kg)? Antwort zu 1: Bei den beiden großen Taxifunk- zentralen Taxi Berlin (Zusammenschluss von Taxifunk Berlin TZB GmbH, Quality Taxivermittlung, Taxi-Ruf Würfelfunk und TaxiRuf City Funk ) und WBT Wirtschaftsgenosenschaft Berliner Taxibesitzer eG konnten folgende Zahlen zur Ausstattung der Taxen mit Kindersitzen ermittelt werden: Babyschalen : 486 Kindersitze K 1 : 1361. Eine hohe Anzahl der Taxen der Marke Mercedes verfügt über integrierte, variable Kindersitze für die Altersgruppen 3-12 Jahre, die den Klassen K2 und K3 entsprechen. Vielfach sind Taxen auch mit jeweils 2 Kindersitzen ausgerüstet. Die genaue Anzahl ist bei den insgesamt ca. 6250 dem Funk angeschlossenen Taxen nicht zu ermitteln. Frage 2: Welche Verbände, Taxivereinigung oder Telefonnummern bieten einen entsprechenden KindersitzService im Taxigewerbe an (bitte mit Angabe der möglichen Kindersitzklassen)? Antwort zu 2: Die bekannten Taxi-Funkzentralen (s. Antwort zu 1.) können diesen Service je nach Verfügbarkeit der entsprechend ausgestatteten Taxen anbieten . Frage 3: Ist dem Senat bekannt, dass es in Einzelfällen selbst Jugendämtern nicht gelungen ist, ein Taxi mit einem entsprechenden Kindersitz der Klasse I zu bekommen ? Antwort zu 3: Nein, aber es ist durchaus möglich, dass mit Kindersitz ausgestattete Taxen z. B. wegen der starken Auslastung bei Veranstaltungen, Messen etc. nicht verfügbar sind. Auch wenn kein Taxi in der Nähe ist, kann es zu Engpässen kommen, da lange unentgeltliche Anfahrten aufgrund der derzeitigen Tarifstruktur nicht zwingend durchgeführt werden müssen. Frage 4: Wie stellt der Senat sicher, dass Eltern ohne eigenes Auto und folglich ohne Kindersitz ihre Kinder sicher im Taxi transportieren können, beispielsweise auch aufdem Weg zum Flughafen oder Bahnhof oder in Notfällen ins Krankenhauis?` Antwort zu 4: Nach § 21 der Straßenverkehrsordnung (StVO) besteht bei der Beförderung von Kindern die Pflicht, diese in geeigneten Rückhaltevorrichtungen zu sichern. Ist keine Rückhalteeinrichtung vorhanden, darf kein Kind im Taxi befördert werden. Eine Ausrüstungsvorschrift für Taxen ergibt sich daraus nicht, da es sich um eine Verhaltensvorschrift nach der StVO und nicht um eine Ausrüstungsvorschrift nach den personenbeförderungrechtlichen Bestimmungen handelt. Selbstverständlich sind die Funkzentralen und Taxiunternehmen bemüht, den Service jederzeit anbieten zu können. In Notfällen wäre der Transport mit einem Krankentransportwagen oder die Notfallrettung der Berliner Feuerwehr eine sichere Alternative. Berlin, den 17. September 2012 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Sep. 2012)