Drucksache 17 / 10 903 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Alexander Spies (PIRATEN) vom 28. August 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. August 2012) und Antwort „berlinpass“ – Wie offen ist die Stadt für Menschen mit geringen Einkommen wirklich? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie hat sich die Nutzerquote des „berlinpass“ seit 2005 entwickelt (bitte nach Jahren, Anspruchsberechtigten /Rechtskreisen und Bezirken aufschlüsseln sowie Einzel- und Gesamtsummen angeben)? Zu 1.: Der „berlinpass“ wird seit dem 01.01.2009 von den Bürgerämtern ausgegeben. Erst von diesem Zeitpunkt an wird eine systematische Statistik geführt. Allerdings wird dabei nicht nach den verschiedenen Anspruchsberechtigungen unterschieden. Da zudem die Anzahl der Berechtigten nach SGB II von der Bundesagentur für Arbeit nur für das Land Berlin insgesamt vorliegt, kann eine bezirksbezogene Unterscheidung nicht ausgewiesen werden. Jahr Berechtigte Personen „berlinpass“- Ausstellungen 2009 696.703 471.615 2010 693.347 526.479 2011 690.046 518.451 Eine Nutzerquote kann nicht ermittelt werden, da statistisch lediglich Anträge und Verlängerungen des „berlinpass“ erfasst werden. 2. Welche öffentlichen Einrichtungen bieten Vergüns- tigungen im Rahmen des „berlinpass“ an und seit wann? Zu 2.: Mit dem „berlinpass“ wurde der Zugang zu bereits bestehenden Vergünstigungen vereinheitlicht, nicht aber ein eigenes System von Vergünstigungen geschaffen . Die meisten Einrichtungen bieten Vergünstigungen aus sozialen Gründen an. Mit dem „berlinpass“ wird der Nachweis geführt, dass die Inhaberin und der Inhaber Leistungen nach dem SGB II, SGB XII oder Asylbewerberleistungsgesetz bezieht bzw. einer entsprechenden Bedarfsgemeinschaft angehört und daher berechtigt ist, die vergünstigten Leistungen in Anspruch zu nehmen ohne den Leistungsbescheid vorweisen zu müssen, wie es früher üblich war. Öffentliche Einrichtungen wie Bibliotheken, Berliner Bäderbetriebe, Volkshochschulen, Musikschulen, Kunsteisbahnen , Theater und Museen bieten zum Teil seit der Nachkriegszeit Vergünstigungen für sozial Benachteiligte an. Informationen über Angebote sind im Internet unter http://www.berlin.de/sen/soziales/sicherung/berlinpass /angebote/ zu finden. 3. Welche öffentlichen Einrichtungen bieten keine Vergünstigungen im Rahmen des „berlinpass“ und warum nicht? Zu 3.: Dem Senat sind keine öffentlichen Einrich- tungen bekannt, die keine Vergünstigungen für sozial Benachteiligte anbieten. 4. Schließt der Senat im Rahmen des „berlinpass“ Vereinbarungen mit den teilnehmenden Einrichtungen (wenn ja, bitte Mustervereinbarung beilegen) oder in welcher Form wird die Kooperation vereinbart (bitte erläutern)? Zu 4.: Der Senat schließt mit Einrichtungen, die Vergünstigungen für sozial Benachteiligte anbieten, für die der „berlinpass“ als Zugangsberechtigung dient, keine Vereinbarungen ab. 5. Leisten der Senat oder die Bezirke Ausgleichs- bzw. Entschädigungszahlungen an die teilnehmenden öffentlichen Einrichtungen? Wenn ja, in welcher Form und wo sind diese im Haushalt veranschlagt (bitte zu allen Positionen Titel und Kapitel im Landeshaushalt sowie in den Bezirkshaushalten angeben)? Zu 5.: Senat oder Bezirksämter leisten keine Aus- gleichs- oder Entschädigungsleistungen im Zusammenhang mit Vergünstigungen, die mit dem „berlinpass“ erschlossen werden, da jede Einrichtung über Art und Umfang der Ermäßigungen selbst entscheidet. Inwieweit Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 903 bei Einrichtungen Einnahmeverluste durch die Nutzung des „berlinpass“ zu verzeichnen sind, ist nicht bekannt und kann nicht ohne großen Aufwand ermittelt werden. 6. Warum haben Bezieher/innen von Wohngeld, Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts im Rahmen der Jugendhilfe (SGB VIII) keinen Anspruch auf den „berlinpass“ – im Gegensatz zu Stadtpässen in anderen Kommunen? Was würde es kosten, das Angebot auf diese Personenkreise auszuweiten? Zu 6.: Jeder Einrichtung steht es frei, Ermäßigungen für unterschiedliche Personenkreise zu gewähren. Finanzielle Zuschüsse werden mit dem zum 01.01.2009 eingeführten “berlinpass“ nicht gewährt. 7. Warum hat der Senat eine zusätzliche bürokratische Zugangshürde dadurch eingebaut, dass der „berlinpass“ zusätzlich bei den Berliner Bürgerämtern beantragt werden muss? Was spricht nach Ansicht des Senats dagegen, den „berlinpass“ automatisch und ohne eigenen Antrag den Anspruchsberechtigten zusammen mit den Bewilligungsbescheiden per Post zuzustellen? Zu 7.: Die Bundesagentur für Arbeit hat auf das Be- gehren des Landes Berlin, den „berlinpass“ gemeinsam mit dem Leistungsbescheid nach SGB II allen Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft per Post zuzustellen, mitgeteilt, dass die in Jobcentern bundesweit einheitlich eingesetzte Software A2LL – unabhängig von den entstehenden Kosten – nicht an die Bedürfnisse einzelner Kommunen angepasst werden kann. Infolgedessen muss nach Zugang des Leistungs- bescheides per Post zwingend eine Verwaltungsdienststelle zur Ausstellung des „berlinpass“ aufgesucht werden . Das Bürgeramt ist in Berlin in der Regel die Nahe- liegendste. 8. Wie viele Mitarbeiter/innen bzw. Personalkapazitäten sind für die Ausstellung des „berlinpass“ in den Bezirksämtern und in der Senatsverwaltung für die Koordinierung der Angebote und die Informationsarbeit vorgehalten (bitte nach Jahren und Bezirken bzw. Behörden aufschlüsseln)? Zu 8.: Bis 2009 haben die Jobcenter für die Ausgabe der Sozialkarte 639.000 € erhalten. Den Bezirken wurden nach Übernahme dieser Aufgabe für die Ausstellung des „berlinpass“ zusätzlich weitere 310.500 € dauerhaft im Plafond zur Verfügung gestellt. Die Zuweisung der Personalmittel erfolgt im Rahmen der Globalsummenzuweisung nach der Logik der Produktbudgetierung. Die Schwerpunktsetzung innerhalb des Bezirks – und damit auch der Personaleinsatz in den Bürgerämtern – obliegt allein den Bezirken.“ In der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales wurden für die Koordinierung der Angebote und die Informationsangebote im Zusammenhang mit den „berlinpass“ keine eigenen Stellen geschaffen. Berlin, den 15. Oktober 2012 In Vertretung Michael B ü g e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Okt. 2012) 2