Drucksache 17 / 10 904 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Oliver Friederici (CDU) vom 31. August 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. September 2012) und Antwort Beschäftigungssituation im Berliner Taxigewerbe Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Taxi-Konzessionen sind in Berlin gegenwärtig vergeben und wie entwickelte sich die Anzahl der vergebenen Konzessionen seit dem Jahr 2005 (Bitte um Angabe pro Jahr)? Antwort zu 1: Gegenwärtig sind mit Stichtag 31.08.2012 7.280 Taxi-Konzessionen vergeben. Anzahl der vergebenen Taxikonzessionen seit 2005 : 2005= 6435; 2006= 6544; 2007= 6745; 2008 = 7019; 2009= 6976; 2010= 7117; 2011= 7154 Frage 2: Liegen dem Senat Erkenntnise darüber vor, in welcher Art von Beschäftigungsverhältnis (Minijob oder sozialversicherungspflichtig beschäftigt) wie viele Taxifahrerinnen und Taxifahrer tätig sind? Antwort zu 2: Der Senat verfügt dazu über keine Erkenntnisse, denn die entsprechenden Daten liegen nur bei den Sozialversicherungsträgern bzw. der Minijobzentrale bei der „Deutsche Rentenversicherung Knappschaft -Bahn-See“ vor. Frage 3: Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um die Einhaltung arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften im Taxigewerbe zu überprüfen? Antwort zu 3: Taxiunternehmen unterliegen wie alle anderen Gewerbebetriebe den Arbeitsschutzvorschriften. Nach dem Arbeitszeitgesetz sind die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichtet, die über acht Stunden hinausgehenden werktäglichen Arbeitszeiten der abhängig beschäftigten Taxifahrerinnen und Taxifahrer sowie deren sonn- und feiertäglichen Arbeitszeiten aufzuzeichnen. Die Nachweise sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren und auf Verlangen der zuständige Ordnungsbehörde, in Berlin dem Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheits- schutz und technische Sicherheit (LAGetSi), vorzulegen. Die Kontrollen erfolgen nicht routinemäßig sondern anlassbezogen. Soweit im Bereich des Individual- und Kollektivarbeitsrechts sowie im Bereich des Sozialversicherungsrechts behördliche Prüfkompetenzen bestehen , obliegen diese – auch im Taxigewerbe – allesamt Behörden außerhalb des unmittelbaren Zuständigkeitsbereichs des Berliner Senats (Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls, Deutsche Rentenversicherung). Der Senat hat keinen Einfluss auf die Planung und Durchführung von Maßnahmen, die dem Zuständigkeitsbereich der Bundeszollverwaltung bzw. der Deutschen Rentenversicherung unterliegen. Frage 4: Wie beurteilt der Senat die Einführung von technischen Lösungen zur besseren Nachvollziehbarkeit der tatsächlichen Arbeitszeit und der erzielten Umsätze der Taxifahrerinnen und Taxifahrer? Frage 6: Wie bewertet der Senat die flächendeckende Einführung eines Fiskaltaxameters und wie begründet der Senat seine Einschätzung? Antwort zu 4 und 6: Seit dem Jahre 2008 führt die Berliner Genehmigungsbehörde, das Landesamt für Bürger - und Ordnungsangelegenheiten (LABO), eine intensivierte Prüfung der Zuverlässigkeit der Berliner Taxiunternehmerinnen und Taxiunternehmer in Anlehnung an das sog. Hamburger Modell durch. Das LABO hatte vor Beginn dieser Zuverlässigkeitsprüfung Anhaltspunkte dafür, dass es auch im Berliner Taxigewerbe erhebliche Diskrepanzen zwischen den selbst erklärten und tatsächlichen Umsätzen der Unternehmen gibt. Im Einzelfall hat sich dies zwischenzeitlich auf Grund der vom LABO durchgeführten Betriebsprüfungen und Plausibilitätsprüfungen bestätigt. Nur mit der entsprechenden manipulationssicheren Technik kann den erkannten Mißbrauchstatbeständen entgegengewirkt werden . Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt unterstützt mit einem im Dezember 2010 bewilligten und ausgezahlten finanziellen Zuschuss den Taxiverband Berlin-Brandenburg e.V. (TVB). Dieser Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 904 beteiligt sich an einem Modellversuch, den die Stadt Hamburg initiiert hat, bei dem sog. Fiskaltaxameter auf freiwilliger Basis erprobt werden konnten. In Berlin wurden in der Probephase fünf Taxen mit einem „Fiskaltaxameter“ ausgestattet. Nach Abschluss der Pilotphase Ende 2011 konnte festgestellt werden, dass das Verfahren die Erfassung und manipulationssichere Speicherung von Umsätzen gewährleistet. Für die flächendeckende Einführung dieses oder vergleichbarer Verfahren sind nunmehr die weiteren Schritte zu klären. In diesem Zusammenhang wird auf das Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 26.11.2010 - IV A 4 - S 0316/08/10004-07 (2010/0946087) zur Aufbewahrung von digitalen Unterlagen bei Bargeschäften – hier insbesondere hinsichtlich der Fristsetzung 31.12.2016 – hingewiesen (http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Do wnloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Betriebs pruefung/008_a.pdf?__blob=publicationFile&v=3). Frage 5: Findet ein Datenabgleich zwischen den Daten des Landesamts für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten , der Senatsverwaltung für Finanzen und den Sozialversicherungsträgern hinsichtlich der tatsächlichen Beschäftigungssituation bei den einzelnen Konzessionsnehmern statt und wenn ja, wie oft und zu welchem Ergebnis führt dieser Abgleich? Antwort zu 5: Es findet kein Datenabgleich statt. Berlin, den 18. Oktober 2012 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ............................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Okt. 2012) 2