Drucksache 17 / 10 911 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Marion Seelig (LINKE) vom 04. September 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. September 2012) und Antwort Unangemeldete Versammlung von Rechtsextremisten in der Brückenstraße Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Handelt es sich bei der in der Pressemeldung der Polizei vom 02.09.2012 (Nr. 2828) genannten unangemeldete Versammlung in der Brückenstraße in Oberschöneweide um eine Versammlung von Personen der rechtsextremen Szene und welche Erkenntnisse hat der Senat über den Hintergrund der Versammlung? Zu 1.: Am 2. September 2012, gegen 01:10 Uhr, traten ca. 20 unbekannt gebliebene Personen aus dem Lokal „Zum Henker“ auf die Straße. Nachdem sich die Personen teilweise das Gesicht vermummten, entrollten sie ein Transparent mit der Aufschrift „Solidarität mit unseren Aktivisten“. Davon machten Gäste des Lokals Fotos. Die Aktion dauerte lediglich eine Minute und war bis zum Eintreffen der Polizei bereits beendet. Laut Aussagen eines Zeugen soll es sich bei den Fotoaufnahmen um Erinnerungsfotos handeln. Ungeachtet dieser Aussage bestand für die Polizei der Anfangsverdacht , dass eine spontane Versammlung bzw. Kundgebung stattgefunden hat. Daraufhin wurde ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz eingeleitet . Die Ermittlungen dazu dauern an. 2. Wie viele polizeibekannte Rechtsextremisten be- fanden sich unter den Teilnehmern und welchen Gruppierungen gehören sie an? Zu 2.: Es ist nicht bekannt, ob und wie viele polizeibekannte Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten sich unter den Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmern befanden und welchen Gruppierungen sie angehörten. 3. Handelt es sich bei dem in der Pressemeldung genannten Lokal um das Lokal „Zum Henker“ und wenn nein, um welches Lokal handelt es sich? Zu 3.: Ja. 4. Welchen Inhalt hatte das bei der Versammlung ausgerollte Transparent? Zu 4.: Auf dem ausgerollten Transparent stand "Solidarität mit unseren Aktivisten" geschrieben. 5. Wurden neben dem in der Pressemeldung genann- ten Strafermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz auch andere Verfahren eingeleitet und wenn ja, welche? Zu 5.: Nein, neben dem in der Pressemeldung genann- ten Strafermittlungsverfahren wegen Verdachts des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz wurden keine weiteren Verfahren eingeleitet. 6. Von wie vielen Personen wurden im Zusammen- hang mit dieser Versammlung die Personalien aufgenommen ? Zu 6.: Es wurden von keinen Personen die Personalien aufgenommen. 7. Hat die Polizei im Zusammenhang mit dieser Veranstaltung auch Maßnahmen innerhalb des genannten Lokals getroffen und wenn ja, welche, wenn nein, warum nicht? Zu 7.: Die Polizei hat keine Maßnahmen innerhalb des Lokals getroffen. Bis zum Eintreffen weiterer Polizeikräfte fand eine ständige Fluktuation von Gästen im Lokal statt. Eine Identitätsfeststellung aller Gäste des Lokals war somit selbst unter den Voraussetzungen des § 163b Strafprozessordnung unverhältnismäßig. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 911 8. Wenn es sich um eine Versammlung mit Teil- nehmern der rechtsextremen Szene handelte, warum wurde dies in der Pressemeldung nicht erwähnt? Zu 8.: Konkrete Erkenntnisse, dass die Versammlung von Teilnehmerinnen und/oder Teilnehmern der „rechten Szene“ abgehalten wurde, lagen nicht vor. Bei dem in Rede stehenden Lokal handelt es sich um ein öffentliches Lokal. Bei unvoreingenommener Betrachtungsweise sollten Spekulationen über die Teilnehmerinnen und Teilnehmer daher unterbleiben. Sofern es der Sachverhalt zulässt bzw. eine Feststellung erfolgt ist, wird die Polizei Berlin weiterhin die Öffentlichkeit über die Szenezugehörigkeit informieren. 9. Welche Erkenntnisse hat der Senat über einen Zusammenhang und/oder eine mögliche Überschneidung von Beteiligten zwischen der unangemeldeten Versammlung und dem Angriff auf einen 23-jährigen Mann, der sich nur wenige Stunden später zum Schutz vor Rechtsextremisten in einen Döner-Imbiss in der Brückenstraße flüchten musste? Zu 9.: In unmittelbarer zeitlicher und örtlicher Nähe kam es zu einer versuchten gefährlichen Körperverletzung . Der Geschädigte konnte sich in ein Dönerrestaurant flüchten. Dort eintreffende Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte nahmen drei Tatverdächtige fest. Zu diesem Sachverhalt und den Ereignissen im Dönerrestaurant wurden entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Ermittlungsverfahren werden auch dahingehend geführt , ob die involvierten Personen Teilnehmerinnen oder Teilnehmer der Versammlung bzw. Gäste des Lokals „Zum Henker“ waren. Berlin, den 05. Oktober 2012 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Okt. 2012) 2