Drucksache 17 / 10 916 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Sven Kohlmeier (SPD) vom 03. September 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. September 2012) und Antwort Einnahmen aus Erbschaften Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. In welcher Höhe konnte das Land Berlin in den Jahren 2006 – 2012 Einnahmen durch Erbschaften infolge von Ausschlagungen oder nicht vorhandener oder nicht ermittelbarer Erben verzeichnen? 2. In welcher Höhe konnten die Bezirke in den Jahren 2006 – 2012 Einnahmen durch Erbschaften infolge von Ausschlagungen oder nicht vorhandener oder nicht ermittelbarer Erben verzeichnen? Zu 1. und 2.: Nach § 1936 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wird das Land, in dem [T1]der Erblasser zur Zeit des Erbfalls [T2]seinen letzten Wohnsitz hatte, Erbe, wenn zur Zeit des Erbfalls [T3]kein Verwandter, [T4]Ehegatte oder [T5]Lebenspartner [T6]des Erblassers vorhanden ist (Fiskalerbschaften). Im Land Berlin wird durch Regelungen des Allge- meinen Zuständigkeitsgesetzes (AZG) und der Geschäftsverteilung des Senats die Senatsverwaltung für Finanzen als die für Erbschaften zuständige Stelle bestimmt. Eine Zuständigkeit der Bezirke besteht für die Fiskalerbschaften nicht.nicht. Dies entspricht den Regelungen in den anderen Bundesländern. In den Jahren 2006 – 2012 waren bei der Senatsver- waltung für Finanzen folgende Einnahmen aus Fiskalerbschaften zu verzeichnen: Anzahl der Fälle Einnahmen (netto) in T € 2006 607 777 2007 589 3.765 2008 485 3.208 2009 550 2.700 2010 692 3.526 2011 691 3.933 2012 (01-09) 548 1.888 Die Herausgaben von Erbschaften bei Aufhebung des Fiskuserbrechts sind in den vorstehenden Zahlen mitberücksichtigt. 3. Ob und in welcher Höhe das Land Berlin (Senatsverwaltungen und Bezirke) Erbschaften durch letztwillige Verfügungen erhalten haben? Wie werden diese verwendet und wie wird kontrolliert, ob die Erbschaften verfügungsgemäß verwendet werden? 4. Welche sonstigen staatlichen Einrichtungen konnten Einnahmen durch Erbschaften verzeichnen? Zu 3. und 4.: In Fällen von Erbschaften, die das Land aufgrund letztwilliger Verfügungen erhält (testamentarische Erbschaften), bestehen zumeist Auflagen der Erblasserinnen/der Erblasser hinsichtlich der Verwendung des Nachlasses. Wie die Verwendung konkret gestaltet wird, bestimmt die jeweils fachlich zuständige Stelle in Zusammenarbeit mit der für die Erbschaft zuständigen Stelle. Letztere ist, soweit die Erbschaft für Aufgaben der Bezirke bestimmt wurde, das zuständige Bezirksamt, in den übrigen Fällen die Senatsverwaltung für Finanzen. Die Vereinnahmung testamentarischer Erbschaften erfolgt in gesonderten Titeln, die eine Verwendung für die auflagengemäßen Zwecke vorsehen. Die Auflagenerfüllung erfolgt durch die fachlich zuständige Stelle, in geeigneten Fällen ist ein Verwendungsnachweis gegenüber der Senatsverwaltung für Finanzen zu erbringen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 916 In den Jahren 2006 – 2012 waren folgende Einnahmen aus testamentarischen Erbschaften zu verzeichnen: Senatsverwaltung für Finanzen: Anzahl der Fälle Einnahmen (netto) in Mio. € 2006 41 1,1 2007 41 1,2 2008 40 3,2 2009 47 2,0 2010 40 2,6 2011 24 0,5 2012 (01-09) 19 1,8 Bezirke (soweit Antworten vorliegen): Anzahl der Fälle Einnahmen in T € Charlottenburg-W’dorf 1 150 Friedrichshain-K’berg 3 35 Lichtenberg 3 28 Pankow 2 153 Spandau 0 0 Steglitz-Zehlendorf keine Angabe 35 Tempelhof-Sch’berg 3 464 Treptow-Köpenick 1 36 Welche Einnahmen aus Erbschaften sonstige staatliche Stellen, die nicht Teil des Landes Berlin (einschl. nachgeordnete Einrichtungen) sind, erhalten haben, kann hier nicht beantwortet werden, weil diese Stellen die Vereinnahmung der Erbschaften eigenverantwortlich vornehmen und diesbezüglich dem Land Berlin keine Informationen übermittelt werden. Berlin, den 26. September 2012 In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Okt. 2012) 2