Drucksache 17 / 10 917 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Ole Kreins (SPD) vom 28. August 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. September 2012) und Antwort Jubiläumsfeier der 'Vandalen' in Lichtenberg? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Die Polizei löste am 05. August 2012 in der Vulkanstraße ein rechtsextremistisches Livekonzert auf. Handelte es sich bei dem Konzert um die Feierlichkeiten zum 30-jährigen Gründungsjubiläum der rechtsextremen Vandalen (Vandalen – Ariogermanische Kampfgemeinschaft )? Zu 1.: Im Rahmen der von der Polizei durchgeführten Personenüberprüfungen wurde festgestellt, dass sich auch Mitglieder des Personenzusammenschlusses „Vandalen – Ariogermanische Kampfgemeinschaft“ darunter befanden . Diese wurde 1982 gegründet. Es kann nur vermutet werden, dass es sich um eine Jubiläumsfeier der genannten Gruppierung gehandelt haben könnte. 2. Wie viele Personen wurden zu diesem Anlass kontrolliert (bitte nach Alter und Geschlecht aufschlüsseln ? Zu 2.: Es ist von 51 (einundfünfzig) Personen die Identität festgestellt worden. Diese schlüsseln sich wie folgt auf (Alter zum Zeit- punkt der Überprüfung): Männlich: 23 Jahre 2 Personen 24 Jahre 1 Person 25 Jahre 1 Person 27 Jahre 3 Personen 28 Jahre 4 Personen 29 Jahre 2 Personen 30 Jahre 2 Personen 31 Jahre 3 Personen 32 Jahre 2 Personen 33 Jahre 1 Person 34 Jahre 3 Personen 35 Jahre 2 Personen 36 Jahre 3 Personen 37 Jahre 1 Personen 38 Jahre 2 Personen 39 Jahre 1 Person 40 Jahre 1 Person 41 Jahre 2 Personen 42 Jahre 3 Personen 43 Jahre 1 Person 44 Jahre 2 Personen 45 Jahre 2 Personen 47 Jahre 2 Personen Weiblich: 25 Jahre 1 Person 31 Jahre 1 Person 33 Jahre 1 Person 37 Jahre 1 Person 38 Jahre 1 Person 3. Sind bei den Personenkontrollen Personen aus anderen Bundesländern oder gar dem Ausland erfasst worden? Zu 3.: Ja. 4. Sind Anzeigen gestellt worden? Gab es Be- schlagnahmungen? Zu 4.: Nein. 5. Welche Musikgruppen sind aufgetreten? Liegen Erkenntnisse über das Abspielen indizierter Musik vor? Zu 5.: Es konnten keine konkreten Feststellungen hinsichtlich indizierter beziehungsweise strafrechtlich relevanter Musik oder der Musikgruppe(n) durch die Polizei getroffen werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 917 6. Ist das geräumte Gelände in der Vulkanstraße schon häufiger als Treffpunkt von Rechtsextremen für Veranstaltungen genutzt worden? Zu 6.: Hierzu liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. Berlin, den 17. Oktober 2012 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Nov. 2012) 2