Drucksache 17 / 10 918 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Irene Köhne (SPD) vom 28. August 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. September 2012) und Antwort Nachverdichtungspotenzial in allen Berliner Bezirken gleichermaßen ausschöpfen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welches Nachverdichtungspotenzial ist vor dem Hintergrund eines verstärkt stattfindenden und politisch gewollten bzw. sogar geförderten Wohnungsneubaus in den einzelnen Berliner Bezirken vorhanden (bitte aufgegliedert in Wohneinheiten je Bezirk)? Antwort zu 1: Im „Flächenmonitoring“ der Senats- verwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt werden Wohnbauflächenpotenziale ab 100 Wohneinheiten im Geschoßwohnungsbau und ab 25 Wohneinheiten beim Ein- und Zweifamilienhausbau erfasst. Über kleinteilige Nachverdichtungsflächen unterhalb dieser Erfassungsgrenzen liegen bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt keine Informationen vor. Im Rahmen der Erarbeitung des neuen Stadtentwicklungsplans Wohnen ist beabsichtigt, eine Einschätzung der Größenordnung dieses kleinteiligen Potenzials vorzunehmen . Frage 2: Wie groß ist die durchschnittliche Wohneinheit (bitte ebenfalls aufgegliedert nach Bezirken)? Gibt es erkennbare Unterschiede bei der durchschnittlichen Wohneinheitsgröße der in den vergangenen Jahren neu gebauten Wohnungen im Vergleich zum Altbestand? Antwort zu 2: Mit Stand zum 31.12.2011 verfügte eine Wohnung in Berlin über durchschnittlich 70,7 m² Wohnfläche. Für die in den Jahren 2008 bis 2011 neu erbauten Wohnungen lag die durchschnittliche Wohnfläche zwischen 109,4 m² im Jahr 2010 und 117,1 m² im Jahr 2009, also deutlich höher als im Wohnungsbestand. Während der Wohnungsbestand durch Mietwohnun- gen geprägt ist, die in der Regel eine durchschnittlich geringere Wohnfläche aufweisen als Eigentumswohnungen und Ein- und Zweifamilienhäuser, wurde dagegen der Neubau von Wohnungen in den letzten Jahren durch Ein- und Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen dominiert. Zwischen 2008 und 2011 lag deren Anteil an den Gesamtfertigstellungen zwischen 66% (2010) und 78% (2011). Die durchschnittlichen Wohnflächen für die einzelnen Bezirke sowohl im Bestand als auch im Neubau können nachstehender Tabelle entnommen werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 918 Durchschnittliche Wohnfläche je Wohnung in m² in Wohn- und Nichtwohngebäuden Bezirk Ø Wohnfläche je Wohnung im Wohnungsbestand am 31.12.2011 Ø Wohnfläche in neu erbauten Wohnungen 2008 2009 2010 2011 Mitte 65,7 107,7 114,7 100,5 104,5 Friedrichshain-Kreuzberg 66,7 72,4 113,0 109,7 113,9 Pankow 69,0 116,5 110,5 89,0 122,6 Charlottenburg-Wilmersdorf 75,4 133,9 145,3 154,3 81,9 Spandau 71,5 133,0 126,0 115,8 110,3 Steglitz-Zehlendorf 81,4 138,4 114,7 172,3 152,5 Tempelhof-Schöneberg 72,6 76,5 131,6 121,3 128,6 Neukölln 68,5 122,3 138,9 128,5 146,4 Treptow-Köpenick 69,2 118,5 113,2 116,0 116,3 Marzahn-Hellersdorf 69,9 117,1 118,3 118,4 116,2 Lichtenberg 63,8 92,7 120,5 120,7 113,4 Reinickendorf 74,2 128,8 134,2 139,3 124,6 Berlin Insgesamt 70,7 114,3 117,1 109,4 115,3 Quelle: Amt für Statistik BerlinBrandenburg ; eigene Berechnungen SenStadtUm IV A 4 Frage 3: Plant der Senat, bei der Ausschöpfung des Nachverdichtungspotenzials Innenstadt- und Außenbezirke gleich zu beurteilen? Oder wird der besonderen Rolle der Außenbezirke Rechnung getragen und dort eine geringere Wohndichte auch zukünftig angestrebt? Antwort zu 3: Dichtewerte für die Stadtquartiere ergeben sich aus der jeweiligen Stadtstruktur und den Darstellungen des Flächennutzungsplans für Berlin. Der Flächennutzungsplan bildet als vorbereitende Bauleitplanung mit seinen Nutzungs- und Dichteangaben die grundsätzliche Vorgabe für die nachfolgende verbindliche Bauleitplanung . In den Bebauungsplänen wird dann grundstückskonkret die zulässige Bebauungsdichte festgelegt. Berlin, den 01. Oktober 2012 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Okt. 2012) 2