Drucksache 17 / 10 919 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Antje Kapek (GRÜNE) vom 04. September 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. September 2012) und Antwort Wie weiter mit der IBA 2020? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1.: Plant der Senat, wie im Koalitionsvertrag festgeschrieben, eine IBA 2020 zum Thema „Wissen, Wirtschaft, Wohnen“, die sich mit der Rolle von urbaner Wirtschaft und Technologie, der Zukunft des Wohnens in der Stadt und der Organisation der Wissensstadt auseinandersetzen soll? Welchen Anteil sollen die Themen Wissen und Wirtschaft an der IBA 2020 bekommen? Frage 2.: Wie lässt sich die im Koalitionsvertrag ver- einbarte Ausrichtung der IBA mit der von Senator Müller vorgeschlagenen Konzentration auf das Thema Wohnen vereinbaren? Antwort zu 1 und 2: Mit der Absicht des Senats, das Wohnen in Berlin zu einem besonderen Schwerpunkt der Stadtentwicklung zu machen, hat sich die Zuspitzung der IBA-Thematik als sinnvolle Konsequenz ergeben. Allerdings wird sich die IBA[T1] nicht isoliert mit dem Thema Wohnen beschäftigen, sondern die stadträumlichen, ökologischen und sozialen Zusammenhänge des Wohnens thematisieren. Hierbei werden Aspekte des Zusammenhangs von Wohnen und Bildung wie auch von Wohnen und Arbeiten eines Rolle spielen. Frage 3.: Inwieweit sollen, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, die Nachnutzungen des ehemaligen Flughafens Tempelhof mit der Zentral- und Landesbibliothek als Wissensstandort und des heutigen Flughafens Tegel als Standort für neue Industrien zentrale Elemente der IBA 2020 bilden? Frage 5.: Welche der im IBA-Konzept vorgeschla- genen „Suchräume“ werden als Standorte der IBA vom Senat weiterverfolgt? Frage 6.: Plant der Senat die Standorte weiter einzu- grenzen und wenn ja, wann soll diese örtliche Eingrenzung erfolgen? Antwort zu 3, 5 und 6: Die IBA wird sich nicht auf einen Ort beschränken, sondern unterschiedliche Orte in der Stadt beispielhaft nutzen. Eine Festlegung auf bestimmte Projekträume ist noch nicht erfolgt, allerdings werden beide in der Fragestellung angesprochenen Gebiete Tempelhofer Freiheit und Tegel auf ihre Eignung für die IBA untersucht. Frage 4.: Inwieweit hält der Senat nach wie vor an den vom Prä-IBA-Team vorgeschlagenen Schlagworten „Hauptstadt, Raumstadt, Sofortstadt“ fest? Antwort zu 4: Bei den Begriffen Raumstadt und So- fortstadt handelt es sich um wichtige Instrumente, neue Herangehensweisen in der Stadtentwicklung zu erkunden. Mit der Strategie „Raumstadt“ will die IBA Berlin 2020 Modelle für eine nachhaltige Flächenbewirtschaftung erproben. Die „Sofortstadt“ ist ein Instrument, um Projekte schon vor Planungsbeginn für bestimmte Nutzungen „auszuprobieren“, Beteiligungsprozesse und kulturelle Interventionen zu ermöglichen. Frage 7.: Wird die IBA einen Schwerpunkt auf den Neubau oder auf den Umgang mit dem städtebaulichen Bestand legen? Antwort zu 7: Die IBA Berlin 2020 wird sich sowohl mit Fragestellungen des Bestandes als auch mit Entwicklungen im Neubau befassen. Frage 8.: Inwieweit sollen Nachhaltigkeit, Ökologie und Klimaschutz bei der geplanten IBA eine Rolle spielen ? Frage 9.: Plant der Senat das Thema nachhaltiger Mo- bilität und damit verbundener Verteilung des öffentlichen Raums mit in die IBA einzubeziehen? Frage 10.: Soll die soziale und ökologische Entwick- lung ganzer Quartiere bei der IBA eine Rolle spielen? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 919 Antwort zu 8, 9 und 10: Städtebau und Wohnungsbau sind heute nur im Zusammenhang mit der Energiewende und mit einer Strategie der Nachhaltigkeit - in jeder Beziehung: baulich, organisatorisch, in Bezug auf Mobilität usw. – denkbar. Dabei wird die IBA Berlin 2020 darüber hinaus besonders mit der sozialen Seite der Nachhaltigkeit im Wohnungsbau beschäftigen. Frage 11.: Mit welchen Schritten plant der Senat die räumliche Konkretisierung und inhaltliche Zuspitzung vorzunehmen? Antwort zu 11.: Hierzu ist eine Senatsvorlage in Vor- bereitung. Frage 12.: Welche Schlüsse zieht der Senat aus den Ergebnissen des Gutachtens von H. B.? Plant der Senat Vorschläge aus dem Gutachten aufzunehmen? Wenn ja welche? Antwort zu 12: Die Gutachten von Prof. H. B. und Dr. C. P. zu den Ergebnissen und Rückschlüssen aus der IBA `87 geben wichtige Hinweise für die Durchführung einer zukünftigen IBA. Dabei sind sowohl positive Aspekte wie z.B. der Beteiligungskultur, ökologischer Verfahren, Umgang mit dem Bestand zu nennen wie auch negative Ergebnisse wie die der Kosten- und Förderstruktur im Neubau. Frage 13.: Wird der Senat Externe damit beauftragen, das Konzept zu konkretisieren oder wird dies durch die Senatsverwaltung erfolgen? Antwort zu 13: Der Senat hat für die Durchführung der IBA Berlin 2020 eine initiierende Funktion. Wie auch andere Internationale Bauausstellungen stützt sich die IBA ganz wesentlich auf die Kompetenz von Fachleuten aus unterschiedlichsten Bereichen. Mit der Berufung des IBA-Kuratoriums wurden international renommierte Fachleute zur Beratung des IBA-Prozesses gewonnen. In drei Workshops mit Beteiligten aus der Wohnungswirtschaft , aus Architektur und Stadtplanung, mit Beteiligten der IBA `87 wurden Perspektiven der IBA Berlin 2020 diskutiert. Darüber hinaus gibt es eine fachliche Begleitung in allen wichtigen Einzelfragen. Frage 14.: Ist die Gründung einer IBA-Organisation geplant? Wenn ja, wann soll diese erfolgen und welche Aufgaben soll diese übernehmen? Antwort zu 14: Die Gründung einer IBA-Gesellschaft ist vorgesehen. Deren Aufgabenprofil soll sich im Wesentlichen an Gesellschaften orientieren, wie sie in andere IBA-Projekte (z.B. Hamburg) praktiziert wurden und werden. Frage 15.: Wie sollen das Abgeordnetenhaus, die Fachöffentlichkeit und BürgerInnen in den weiteren Prozess eingebunden werden? Frage 16.: Wie und wann plant der Senat festzulegen, welche Qualitätsstandards die IBA an ihre Projekte stellt? Frage 17.: Wie will der Senat eine Abstimmung der IBA Planungen mit anderen Senatskonzepten erreichen und wie soll eine ressortübergreifenden Zusammenarbeit sichergestellt werden, damit die vorhandenen Ressourcen effizient eingesetzt werden können? Antwort zu 15, 16 und 17: Die Grundlage für die Durchführung der IBA Berlin 2020 soll mit der Senatsvorlage erfolgen, das Abgeordnetenhaus wird über den Hauptausschuss unmittelbar befasst. Eine darüber hinausgehende Befassung ist selbstverständlich möglich und sinnvoll. Die Senatsvorlage wird Fragen partizipativer Verfahren und des Städtischen Diskurses, von Projektverfahren und Qualitätsstandards zum Inhalt haben. Es ist allerdings in IBA-Prozessen üblich und konsequent, der eigentlichen Ausgestaltung des Prozesses durch IBA-Gesellschaft und den dort zu installierenden Gremien und Verfahren (Projektausschreibungen, Wettbewerbe, Planungsvorhaben ) nicht vorzugreifen. Frage 18.: Inwieweit sollen für die Planung, bzw. Durchführung der IBA Efre-Mittel zur Finanzierung eingesetzt werden? Antwort zu 18: Die Finanzierung der IBA Berlin 2020 ist Gegenstand der Senatsvorlage. Berlin, den 02. Oktober 2012 In Vertretung Regula Lüscher ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Okt. 2012) 2