Drucksache 17 / 10 928 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) vom 05.September 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. September 2012) und Antwort Neue Wohnungen auf alten Friedhöfen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie ist der Stand der Umsetzung des Fried- hofsentwicklungsplanes hinsichtlich der Umnutzung von nicht genutzten Begräbnisflächen, insbesondere zur Wohnnutzung? Antwort zu 1: Seit dem Senatsbeschluss zum Fried- hofsentwicklungsplan (FEP) im Jahr 2006 wurden von den 106 ha kurzfristig zu schließenden und zu entwidmenden Friedhofsflächen inzwischen 30,54 ha geöffnete Friedhofsflächen aufgehoben und einer anderen Nutzung zugeführt. Da gemäß Friedhofsgesetz eine Folgenutzung grundsätzlich als Grünfläche vorzusehen ist, sind diese Flächen im Regelfall auch einer solchen Folgenutzung zugeführt worden. Weitere pietätsunbefangene Friedhofsflächen, wie Wirtschaftsflächen und Flächen, auf denen sich Wirtschafts- und Verwaltungsgebäude befinden, wurden veräußert bzw. dem Liegenschaftsfonds übergeben. Was die konkrete Umnutzung von Friedhofsflächen betrifft, so gibt es hierzu keine speziellen statistischen Erhebungen. Das betrifft auch die Umnutzung in Wohnbaufläche . Es ist bekannt, dass der Evangelische Friedhofsverband Berlin Stadtmitte für einzelne Friedhöfe seines Verbandes die Absicht hat, Flächen für eine bauliche Nachnutzung zur Verfügung zustellen. Konkrete Planungen gibt es für eine größere Fläche des St. Simeon und St. Lukas Friedhof im Bezirk Neukölln, hier sollen eine gewerbliche Nutzung wie auch eine Wohnbebauung erfolgen. Des Weiteren gibt es zurzeit ein Verfahren zur Änderung des Berliner Flächennutzungsplanes, um eine Teilfläche des Emmaus-Friedhofs im Bezirk Neukölln in Wohnbaufläche umzuwandeln. Frage 2: Wie viele ehemalige Friedhofsflächen mit welcher Gesamtfläche auf kommunalen oder konfessionellen Friedhöfen stehen für künftige Wohnungsbaunutzungen zur Verfügung? (Bitte nach kommunal, evangelisch, katholisch aufführen) Antwort zu 2: Der FEP weist keine konkreten Flächen für künftige Wohnbaunutzungen aus. Gemäß Senatsbeschluss zum FEP im Jahr 2006 wurden rd. 36 ha (9 ha landeseigene Friedhöfe, 25 ha evangelische Friedhöfe, 2 ha katholische Friedhöfe) für eine kurzfristige sonstige Nutzung - das kann auch eine bauliche Nachnutzung sein - ausgewiesen. Inwiefern diese Flächenpotentiale für eine Wohnbebauung tatsächlich geeignet sind, muss im Einzelfall zunächst in den Bezirken planungsrechtlich geprüft werden. Frage 3: Inwieweit ist der Senat jenseits des Planungs- rechtes in Verhandlungen über derartige Nutzungen involviert ? Frage 4: Verhandelt der Senat mit den konfessionellen Trägern darüber, welche Eigentumsforderungen, Wohnungsgrößen etc. auf welchen Standorten realisiert werden sollen? Frage 5: Wer ist im Senat für solche Verhandlungen zuständig? Frage 6: Wie sind besagte Flächen in der gegen- wärtigen wohnungspolitischen Strategie des Senats berücksichtigt ? Frage 7: Inwieweit können kleinteilige Wohnungs- bauprojekte und Genossenschaften auch bei der Vergabe von Kirchenbaugrundstücken berücksichtigt werden und wie setzt sich der Senat dafür ein? Frage 8: Inwieweit sind landeseigene Wohnungsbau- gesellschaften an Bauvorhaben auf Kirchenbaugrundstücken beteiligt? Antworten zu 3 bis 8: Aus den Antworten zu 1. und 2. wird deutlich, dass für zu entwidmende Friedhofsflächen die Nachnutzung Wohnen nur eine von verschiedenen Entwicklungsoptionen darstellt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 928 Deshalb sind diese Flächen nicht als eigenständiger Baustein innerhalb der wohnungspolitischen Strategie des Senats vorgesehen. Die für Wohnnutzung geeigneten Flächen sind mit Ausnahme der in Antwort 1 ge- nannten Friedhöfe flächenmäßig in der Regel sehr kleinteilig. Ihre Entwicklung obliegt den Berliner Bezirken . Berlin, den 24. September 2012 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Sep. 2012) 2