Drucksache 17 / 10 929 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Simon Kowalewski (PIRATEN) vom 04.September 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. September 2012) und Antwort Atommülltransporte durch Berlin seit 2010 – aktueller Fall in Berlin-Spandau? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Transporte mit Kernbrennstoffen fanden seit 2010 durch Berlin statt (bitte Einzelauflistung nach Transportdatum, Abgangs- und Bestimmungsort , Fahrtroute in Berlin, beförderte Stoffart und Menge, Behältertyp, Verkehrsträger und Behälteranzahl pro Transport)? Antwort zu 1: Im Zeitraum Beginn 2010 bis Sep- tember 2012 wurden 4 Kernbrennstofftransporte mit Abgangs- oder Bestimmungsort Berlin durchgeführt. Die für die einzelnen Transporte abgefragten Daten sind der folgenden Aufstellung zu entnehmen: 2 2 1) unbestrahlte Kernbrennstoffe, Transport nach § 4 Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz, AtG) TransportDatum Abgangsort Bestimmungsort Fahrtroute in Berlin beförderte Stoffart und Menge Behältertyp Verkehrsträger Behälter pro Transport 21.09.2011 Romans/Frankreich Helmholtz- Zentrum Berlin A 115 – Autobahnkreuz (AK) Zehlendorf – B1 – Helmholtz-Zentrum 12 unbestrahlte MTRBrennelemente , 19,6 kg Kernbrennstoff, (niedrig angereichertes Uran, LEU) IP-3 LKW 2 28.09.2011 Romans/Frankreich HelmholtzZentrum Berlin A 115 – AK Zehlendorf – B1 – Helmholtz-Zentrum 12 unbestrahlte MTRBrennelemente , 19,6 kg Kernbrennstoff (LEU) IP-3 LKW 2 12.10.2011 Romans/Frankreich HelmholtzZentrum Berlin A 115 – AK Zehlendorf – B1 – Helmholtz-Zentrum 12 unbestrahlte MTRBrennelemente , 19,6 kg Kernbrennstoff (LEU) IP-3 LKW 2 2) bestrahlte Kernbrennstoffe, Transport nach § 4 AtG (Bezug zu § 16 Abs. 2 Strahlenschutzverordnung) TransportDatum Abgangsort Bestimmungsort Fahrtroute in Berlin beförderte Stoffart und Menge Behältertyp Verkehrsträger Behälter pro Transport 24.07.2012 Helmholtz-Zentrum Berlin Einrichtung des Department of Energy, USA Helmholtz-Zentrum - B1 – AK Zehlendorf – A 115 33 MTR-Brennelemente , 48 kg Kernbrennstoff , (LEU) B(U)F – GNS 16 LKW 1 Transporte von Kernbrennstoffen, die Berlin im Transit passierten, also weder von Berlin ausgingen, noch für einen Empfänger in Berlin bestimmt waren, gab es im fraglichen Zeitraum nicht. Bei dem mit dem Schiff „Edo“ vom Kernkraftwerk Obrigheim ins Zwischenlager Nord durchgeführten Transport wurden keine Kernbrennstoffe befördert. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 929 Frage 2: Überquerte das Transportschiff „Edo“, wel- ches seit dem 23. Mai 2012 auf dem Wasserweg Kernbrennstoffe vom Atomkraftwerk Obrigheim ins Zwischenlager Lubmin transportierte, das Berliner Stadtgebiet ? Frage 3: Wenn ja, ging das Transportschiff „Edo“ am 1. Juni 2012 in Berlin-Spandau vor Anker und wenn ja, über welchen Zeitraum? Antwort zu 2 und 3: Der Schubverband mit der „Edo“ transportierte keine Kernbrennstoffe, sondern ausgebaute Großbauteile mit radioaktiven Anhaftungen. Der Schubverband , bestehend aus dem Schubboot „Edo“ und einem Schubleichter erreichte am 1. Juni 2012 um 16:00 Uhr am Jungfernsee das Land Berlin und fuhr zu seiner vorgesehenen Liegestelle oberhalb der Schleuse Spandau. Hier machte der Verband an einer Dalbenreihe fest, die sich mehr als 100 Meter vom Spandauer Ufer entfernt befindet . Der Schubverband setzte seine Fahrt am 2. Juni 2012 um 05:50 Uhr fort und verließ um 06:30 Uhr das Land Berlin. Frage 4: War das Bezirksamt Berlin-Spandau über den atomaren Gefahrguttransport infomiert? Und wenn ja, seit wann? Antwort zu 4: Der Geschäftsstelle „Katastrophen- schutz“ des Bezirksamtes Spandau war dieser Transport nicht bekannt. Bei Beförderungen, bei denen weder Kernbrennstoffe noch Großquellen in der Definition des § 2 Absätze 1 und 3 sowie des § 23 Abs. 2 des Atomgesetzes transportiert werden, ist eine Information der Gebietskörperschaften, deren Gebiet von dem Transport berührt wird, weder gesetzlich vorgesehen noch üblich. Frage 5: Inwiefern sind die Berliner Bezirksämter für den Fall einer Havarie bzw. eines Unfalls mit atomarem Gefahrengut vorbereitet? Existieren Notfallpläne für eine solchen Fall und wenn ja, wo sind diese veröffentlicht (bitte beilegen/verlinken)? Antwort zu 5: Die Berliner Bezirksämter unterhalten eine Notfallschutzplanung jeweils für die Gefahrenlagen, die örtlich dem betreffenden Bezirk zuzuordnen sind (wie Unfälle in einem Lager für gefährliche Stoffe). Nach Kenntnis des Senats umfasst diese Planung Transportunfälle nicht. Berlin, den 12. Oktober 2012 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Okt. 2012) 3