Drucksache 17 / 10 930 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Simon Kowalewski und Philipp Magalski (PIRATEN) vom 04.September 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. September 2012) und Antwort Animal Hoarding: Fälle von krankhafter Tiersammelsucht in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Fälle von „Animal Hoarding“ sind dem Berliner Senat seit 2007 bekannt geworden? Welche Tierarten in welcher Anzahl waren davon betroffen? Zu 1: Berlinweit sind seit 2007 52 Fälle von „Animal Hoarding“ amtlich bekannt und be-stätigt worden. Betroffen waren insgesamt 468 Katzen, 105 Hunde, 1.824 Vögel, 85 Fische, 6 Spinnen, über 397 Reptilien, 12 Schafe/Ziegen, 140 Hamster, über 180 Mäuse, 227 Kaninchen, 240 Ratten/Meerschweinchen und 7 Nagetiere ohne nähere Aufschlüsselung. 2. Wie viele Verdachtsfälle sind den Berliner Veteri- närämtern seit 2007 bekannt geworden und in wie vielen Fällen sind sie diesen im Rahmen von Erstkontrollen nachgegangen (bitte nach Bezirken und Jahren aufschlüsseln )? Zu 2: Die Anzahl der den Bezirken bekanntge- wordenen Verdachtsfälle ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen. In allen Fällen wurden von den zuständigen Behörden Ermittlungen durchgeführt. Bezirk Verdachtsfälle seit 2007 Charlottenburg-Wilmersdorf 2 Friedrichshain-Kreuzberg 25 Lichtenberg keine Marzahn-Hellersdorf keine Mitte 62 Neukölln Unbekannt, da keine bestätigten Fälle Pankow 1 Reinickendorf 5 Spandau 8 Steglitz-Zehlendorf keine Tempelhof-Schöneberg 5 Treptow-Köpenick 40 3. Wie viel Personal halten die Berliner Veterinärämter für Kontrollen bei Fällen von „Animal Hoarding“ vor (bitte nach Bezirken aufschlüsseln)? Zu 3: Die zuständigen Veterinär- und Lebensmittel- aufsichtsämter halten kein gesondertes Personal für die Überprüfung von Animal-Hoarding-Fällen vor. Die Kontrollen sind Teil der regulären amtstierärztlichen Tätigkeit. 4. Wie viele Tierhalteeinschränkungen und -verbote wegen des krankhaften Sammelns von Tieren sind seit 2007 in Berlin ausgesprochen worden (bitte nach Bezirken und Jahren aufschlüsseln)? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 930 Zu 4: Aufgrund der Bearbeitungsdauer der Fälle können die Daten nicht immer eindeutig nach Jahren abgrenzt werden. Die Anzahl ergangener Tierhalteeinschränkungen und -verbote seit 2007 ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen. Bezirke Tierhalteeinschränkungen und -verbote aufgrund Animal Hoarding Charlottenburg-Wilmersdorf 2 Friedrichshain-Kreuzberg 1 Lichtenberg entfällt Marzahn-Hellersdorf entfällt Mitte 28 Neukölln entfällt Pankow 1 Reinickendorf 2 Spandau 5 Steglitz-Zehlendorf entfällt Tempelhof-Schöneberg 4 (+ 1 in Prüfung) Treptow-Köpenick 6 5. Wie lang ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Falls von „Animal Hoarding“ in Berlin (bitte nach Bezirken und Jahren aufschlüsseln)? Wie viele Nachkontrollen haben die Veterinärämter dabei durchgeführt? Zu 5: Die durchschnittliche Bearbeitungszeit ist nicht bezifferbar, da die Bearbeitung abhängig vom Einzelfall und einer möglichen gerichtlichen Anhängigkeit zwischen 2 Tagen und 3 Jahren dauern kann. Es finden pro Fall etwa 1 bis 4 Nachkontrollen statt. 6. Sind dem Senat Fälle bekannt, in denen Menschen mit Animal-Hoarding-Syndrom und einem behördlichen Tierhalteverbot aus dem Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Veterinäramtes weggezogen sind, um sich der Kontrolle zu entziehen? Zu 6: Die zuständigen Behörden berichten über 4 Fälle dieser Art. 7. Erfolgt im Falle des Wegzugs eines Menschen mit einem behördlichen Tierhalteverbot eine Mitteilung des jeweiligen Veterinäramtes an das gegebenenfalls neu zuständige Veterinäramt? Wenn nein, hält der Senat dies nicht im Sinne des Tierschutzes für sinnvoll? Zu 7: Die bezirklichen Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter informieren sich routinemäßig gegenseitig über alle Tierhalteverbote, soweit bekannt auch über den Umzug der betreffenden Personen. 8. Welche psychologischen Beratungs- und Hilfean- gebote bestehen in Berlin für Menschen mit einer krankhaften Tiersammelsucht? Zu 8: Das Land Berlin verfügt über ein hervorragend ausgebautes medizinisches und psychotherapeutisches Versorgungs- und Hilfesystem. Die Wahrnehmung dieser Behandlungsangebote setzt die Bereitschaft voraus, sich behandeln zu lassen und im günstigsten Falle daran mitzuwirken. Bei ausreichender Krankheitseinsicht und entsprechender Veränderungsbereitschaft sind auch schwere Formen von Zwangshandlungen bzw. Zwangsstörungen mit Krankheitswert gut behandelbar. Bei Vorliegen einer Fremd- oder Selbstgefährdung kann ggf. nach dem Gesetz für psychisch Kranke eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus erwogen werden. 9. Ist dem Senat die erste wissenschaftliche Studie zu „Animal Hoarding“ in Deutschland („Animal Hoarding. Das krankhafte Sammeln von Tieren. Aktuelle Situation in Deutschland und Bedeutung für die Veterinärmedizin“ Dissertation an der Tierärztlichen Hochschule Hannover) von 2012 bekannt? Und wenn ja, welche Konsequenzen zieht er daraus? Zu 9: Aus der dem Senat bekannten Studie ergeben sich keine speziellen Konsequenzen, da die zuständigen Behörden Berlins bzgl. des Phänomens „Animal Hoarding“ ausreichend sensibilisiert sind, damit einhergehende Verstöße gegen das Tierschutzrecht konsequent verfolgt werden und für Betroffene ein hervorragend ausgebautes medizinisches und psychotherapeutisches Versorgungs- und Hilfesystem zur Verfügung steht. Berlin, den 28. September 2012 Thomas Heilmann Senator für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Okt. 2012) 2 Bezirk Verdachtsfälle seit 2007 Bezirke