Drucksache 17 / 10 937 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Fabio Reinhardt (PIRATEN) vom 05.September 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. September 2012) und Antwort Aufnahme von Flüchtlingen im Rahmen des Resettlement-Programms in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Am 3. September 2012 sind die ersten Flüchtlinge aus dem Flüchtlingslager Choucha in Tunesien im niedersächsischen Friedland im Rahmen des Resettlement -Programms angekommen und sollen auf die einzelnen Bundesländer verteilt werden. Wie viele von ihnen nimmt das Land Berlin auf (bitte nach Nationalitäten aufschlüsseln)? Zu 1.: Das Land Berlin nimmt 15 Personen auf. Ausweislich der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) übermittelten Angaben sind die Herkunftsstaaten (Staatsangehörigkeit) Somalia (10 Personen ), Sudan (3 Personen), Eritrea und Kongo (je 1 Person ). 2. Nach welchem Schlüssel werden die Resettlement- Flüchtlinge auf die einzelnen Bundesländer verteilt? Zu 2.: Die Verteilung auf die Bundesländer erfolgt in entsprechender Anwendung des in § 45 Satz 2 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) genannten Schlüssels (sog. Königsteiner Schlüssel). Der Anteil Berlins beträgt danach rund fünf Prozent. Er wird für alle 300 Personen zu Grunde gelegt, die nach dem von der 193. Innenministerkonferenz (IMK) am 08./09.11.2011 gefassten Beschluss zur „Neuansiedlung von Flüchtlingen (Resettlement ), Einführung eines permanenten Neuansiedlungsprogramms / Aufnahme von Flüchtlingen aus Nordafrika “ im Jahr 2012 in der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen werden sollen. Die Berliner Aufnahmequote beträgt somit 15 Personen, wobei alle für Berlin bestimmten Personen aus dem Kontingent der zuerst aufgenommenen 200 Flüchtlinge aus dem Flüchtlingslager Shousha stammen. 3. Wie viele weitere Flüchtlinge, die im Rahmen des Resettlement-Programms nach Deutschland kommen sollen , werden in Berlin erwartet und welche Vorbereitungen trifft der Senat dafür? Zu 3.: Da das Land Berlin seine Aufnahmequote mit der Aufnahme der 15 Flüchtlinge aus dem Zeltlager Shousha für das Jahr 2012 bereits erfüllt hat, werden keine weiteren Flüchtlinge im Rahmen des ResettlementProgramms erwartet. 4. Soll es ein spezielles Berliner Programm zur Re- settlement-Aufnahme geben? Zu 4.: Ein spezielles Berliner Programm zur Resett- lement-Aufnahme ist nicht vorgesehen. 5. Soll es ein spezielles Betreuungsprogramm für die Flüchtlinge geben? Zu 5.: Eine kompetente Beratung und Betreuung der aufgenommenen Personen in Berlin ist durch das Büro des Beauftragten für Integration und Migration (IntMig) gewährleistet; dies bezieht sich auch auf die Bereitstellung von kompetenten Sprachmittlerinnen und Sprachmittlern . Die Aushändigung des „Berliner Willkommenspakets “ ist vorgesehen. Die für Soziales zuständige Senatsverwaltung hat zudem in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) und IntMig ein Merkblatt mit grundlegenden Informationen über die ersten Schritte der Ankunft und des Aufenthalts in Berlin erstellt, das in einer englisch- und arabischsprachigen Fassung den Flüchtlingen bereits während der Beförderung der Flüchtlinge von der Erstaufnahmeeinrichtung Friedland nach Berlin ausgehändigt werden soll (sog. Info-Flyer). Durch Vermittlung von IntMig konnte der in Berlin ansässige Verein „Oromo – Horn von Afrika Zentrum e. V.“ zur unterstützenden Betreuung der Flüchtlinge gewonnen werden, was etwa die Unterstützung bei Behördengängen , Sprachmittlung u. ä. Tätigkeiten unterstützen kann. Zur Erleichterung der wichtigsten Behördengänge, etwa beim zuständigen JobCenter und der Ausländer- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 937 behörde, wurde vom LAGeSo vorab Kontakt mit den zuständigen Stellen aufgenommen. Die Flüchtlinge erhalten zudem einen Laufzettel mit allen aufzusuchenden Behörden in der Reihenfolge ihrer Dringlichkeit. Auch die zuständigen Migrationserstberatungsstellen stehen für die neu zugewanderten Flüchtlinge unterstützend zur Verfügung. Die aufgenommenen Personen haben Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs gemäß § 44 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG). 6. Wo sollen diese Flüchtlinge in Berlin untergebracht werden? Zu 6.: Die Flüchtlinge werden zunächst in der vom Internationalen Bund (IB) betriebenen Gemeinschaftsunterkunft in Berlin-Marienfelde (vormalige Zentrale Aufnahmestelle des Landes Berlin für Aussiedler) untergebracht. 7. Wie positioniert sich der Senat zur aktuellen Diskussion um die ad-hoc-Aufnahme von Flüchtlingen aus Syrien? Zu 7.: Der Senat befürwortet eine Verständigung über Art und Umfang wirksamer humanitärer Hilfsmaßnahmen für die aus Syrien geflüchteten Personen möglichst auf europäischer Ebene, zumindest aber unter angemessener Beteiligung des Bundes und wird sich im Rahmen der im Land Berlin verfügbaren Ressourcen an der Umsetzung entsprechender Beschlüsse beteiligen. Berlin, den 24. September 2011 In Vertretung Michael B ü g e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Sep. 2012) 2