Drucksache 17 / 10 938 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Oliver Höfinghoff (PIRATEN) vom 07. September 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. September 2012) und Antwort BER-Debakel XXII: Drittinvestitionen und Leasing-Geschäfte (2) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Antwort beruht auf Angaben der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB). Frage 1: In der kleinen Anfrage vom 10. August 2012 (DS 17/10837) hatte ich gefragt, welche weiteren Bauten neben den angegebenen Parkhäusern im Zuge der Errichtung des Flughafens Berlin-Brandenburg in gleicher Form errichtet wurden. Warum war die Senatskanzlei nicht in der Lage, aufbauend auf die Angaben im Geschäftsbericht 2011 der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH auf Seite 92 Angaben zu den dort aufgeführten Objekten zu machen ? Frage 2: Welche Gebäude des Flughafens Berlin- Brandenburg wurden in gleicher Form wie die in der Kleinen Anfrage vom 10. August 2012 (DS 17/10837) behandelten Parkhäuser errichtet? Antwort zu den Fragen 1 und 2: Bei den bereits in der Antwort auf die Kleine Anfrage vom 10. August 2012 (Drs. 17/10837) genannten sechs Objekten, die in gleicher Form wie die Parkhäuser Nord A, Nord B und Süd A errichtet wurden, handelt es sich um folgende Gebäude: • Gebäude für Bodenverkehrsdienste / Büro- und Sozialgebäude • Gebäude für Bodenverkehrsdienste / Werkstatt- halle • Gebäude für Bodenverkehrsdienste / Kfz-Halle • Gebäude für Sicherheitsdienste • Mietwagencenter • Terminalnahes Parken Frage 3: In welcher Höhe belaufen sich die Gesamt- investitionen für Bauten, die nach diesem Leasingmodell errichtet wurden bzw. werden? (Bitte nach Objekten aufschlüsseln) Antwort zu Frage 3: Die Gesamtinvestitionen (Bau- und Baunebenkosten) für die Bauten, welche nach dem Leasingmodell errichtet wurden, betragen (nach Objekten aufgeschlüsselt, Stand Controllingbericht 03/12): • Gebäude für Bodenverkehrsdienste / Büro- und Sozialgebäude 19,5 Mio. € • Gebäude für Bodenverkehrsdienste / Werkstatthalle 12,9 Mio. € • Gebäude für Bodenverkehrsdienste / Kfz-Halle 8,3 Mio. € • Gebäude für Sicherheitsdienste 21,5 Mio. € • Parkhaus Nord A 27,2 Mio. € • Parkhaus Nord B 30,0 Mio. € • Parkhaus Süd A 27,3 Mio. € • Mietwagencenter 37,8 Mio. € • Terminalnahes Parken 35,6 Mio. € Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 938 Frage 4: Aus welchem Grund spricht die Senats- kanzlei in der Antwort auf meine Kleine Anfrage vom 10. August 2012 (DS 17/10837) von drei Parkhäusern, bei denen die Flughafengesellschaft Leasingnehmer sei, und nicht wie die Flughafengesellschaft selbst von vier Parkhäusern , auf die dies zutreffe (Vgl. GB 2011, S. 92)? Antwort zu Frage 4: Es sind drei Parkhäuser in der Airport City und ein weiteres terminalnahes Parkhaus. Frage 5: Wer ist für die Instandhaltung der Objekte verantwortlich, für die die Flughafengesellschaft Leasingnehmer ist? Antwort zu Frage 5: Die Instandhaltung obliegt der FBB als Leasingnehmer. Frage 6: Welche Folgen hätte eine Insolvenz einzelner Objektgesellschaften, die laut Angaben der Senatskanzlei Eigentümerinnen der nach dem Leasingmodell errichteten Objekte sind? Antwort zu Frage 6: Im Falle einer Insolvenz der Erbbauberechtigten (Objektgesellschaft) kann die FBB den Heimfall auslösen und das Erbbaurecht einziehen. Frage 7: Welche Rechtsform haben die Objektgesell- schaften? Antwort zu Frage 7: Es handelt sich jeweils um eine GmbH & Co. KG. Frage 8: Traten bei den nach dem Leasingmodell errichteten Gebäuden Baumängel auf? Wenn ja, welche Objekte waren wie davon betroffen, wer ist für die Beseitigung der Baumängel verantwortlich und wer ist ggf. in Haftung zu nehmen? Antwort zu Frage 8: Bei den nach dem Leasingmodell errichteten Gebäuden traten im Rahmen der Leistungserbringung der bauausführenden Generalunternehmer keine gravierenden und über das übliche Maß hinausgehenden Baumängel auf. Alle Generalunternehmer sind dafür verantwortlich, die durch sie verursachten Mängel zu beseitigen. Bei Nichtbeseitigung eines Mangels erfolgen entsprechende Vergütungseinbehalte bzw. die Inanspruchnahme von gestellten Sicherheiten. Zudem bestehen entsprechend den abgeschlossenen Bauverträgen auch nach Abnahme der Bauleistungen mehrjährige Verjährungsfristen für die Mängelansprüche der FBB. Frage 9: Treffen Medienberichte zu, dass eines der Parkhäuser abgerissen werden soll? Wenn ja, wie wirkt sich das auf das Verhältnis von Leasinggeber und Leasingnehmer aus? Antwort zu Frage 9: Nein. Medienberichte dieser Art sind nicht zutreffend. Frage 10: Auf welcher Grundlage ist es der Flug- hafengesellschaft möglich, Bauaufträge für Objekte zu vergeben, in deren Eigentümerschaft sie sich nicht befindet? (Bitte Text der EU-weiten Ausschreibung beilegen) Antwort zu Frage 10: Zwischen der FBB und den Objektgesellschaften der einzelnen Gebäude bestehen Generalübernehmerverträge, in welchen sich die FBB zur Errichtung der jeweiligen Objekte verpflichtet hat. Auf Grundlage dieser Generalübernehmerverträge erfolgte die Vergabe der Bauleistungen durch die FBB. Alle veröffentlichungspflichtigen Angaben im Rah- men der EU-weiten Vergabeverfahren für die Leasingobjekte können im Internet unter http://ted.europa.eu eingesehen werden. Frage 11: Welche Banken sind in die Finanzierung des Leasingmodells eingebunden? Antwort zu Frage 11: Die finanzierenden Institute sind Banken der Sparkassen-Finanzgruppe und Förderbanken. Frage 12: Wer war und ist für das Projektcontrolling verantwortlich? Antwort zu Frage 12: Für das Projektcontrolling und das Projektmanagement der Leasingobjekte war und ist die Arge PCM - bestehend aus den Firmen Schüßler-Plan GmbH, BAL GmbH und omniCon GmbH – verantwortlich . Berlin, den 26. September 2012 Klaus Wowereit Regierender Bürgermeister (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Sep. 2012) 2