Drucksache 17 / 10 939 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Turgut Altug (GRÜNE) vom 07. September 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. September 2012) und Antwort Wie sieht die Zukunft der Kleingärten in Berlin aus? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Kleingartenanlagen gelten nach den Sicherungsstufen des Kleingartentwicklungsplans zurzeit als „zeitlich gesichert“/„bedingt gesichert“/ „ungesichert “? Bitte (ggf. unter Angabe der Schutzfrist) nach Bezirken aufschlüsseln. Antwort zu 1: Die hier nachgefragten Daten sind als Bestandteil des Kleingartenentwicklungsplanes in den Anhängen 1 - 4 des Kleingartenentwicklungsplanes dargestellt . Der Kleingartenentwicklungsplan ist auf der folgenden Internetseite veröffentlicht worden: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/stadtgruen/kleing aerten/de/kleingartenentwicklungsplan/index.shtml Eine Erläuterung der Sicherungsstufen ist auf S.12 der Drs. 16/2914 zu finden. Frage 2: Beabsichtigt der Senat bei den zeitlich ge- sicherten Kleingartenanlagen die bisherigen Schutzfristen zu verlängern? Bitte ggf. unter Angabe der Anlage und der Schutzfrist nach Bezirken aufschlüsseln. Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 2: Der Kleingartenentwicklungsplan wird fortgeschrieben werden. Zum jetzigen Zeitpunkt können jedoch noch keine Aussagen darüber getroffen werden, ob die Schutzfristen verlängert werden. Frage 3: Was gedenkt der Senat zur Sicherung der bisher nur bedingt gesicherten bzw. ungesicherten Kleingärten zu unternehmen? Antwort zu 3: Eine dauerhafte Sicherung dieser Flä- chen ist nicht vorgesehen, da es sich hier um Flächen handelt, die für eine Bebauung vorgesehen sind. Da es sich bei den bedingt gesicherten Flächen jedoch um sog. fiktive Dauerkleingärten handelt, ist eine Kündigung erst möglich, wenn die andere Nutzung im Bebauungsplan festgesetzt ist oder nach dem Stand der Planungsarbeiten anzunehmen ist, dass sie festgesetzt werden wird und die Fläche alsbald dieser Nutzung zugeführt werden soll oder die Fläche nach abgeschlossener Planfeststellung alsbald benötigt wird. Frage 4: Welche Kleingartenanlagen wurden in den letzten 4 Jahren gekündigt? Bitte mit Angabe der jeweiligen neuen Nutzung und dem Stand ihrer Realisierung. Antwort zu 4: Nach Kenntnis des Senats wurden folgende Anlagen in den letzten 4 Jahren gekündigt: Kleingartenanlage geplante Nutzung Stand der Realisierung Wasserturm-Ostkreuz Bahnhof Ostkreuz in Bau Markgrafendamm Bahnhof Ostkreuz in Bau Idunastraße Wohnungsbau realisiert Stichkanal Gewerbe realisiert Württemberg Wohnungsbau bisher nicht realisiert Blumenpflege Wohnungsbau bisher nicht realisiert Hauptbahnhof Spandau Bahnhof, Parkplatz realisiert Jungfernstieg Baufläche in Bau Attilastraße Nr. 52-54 Gewerbe realisiert Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 939 Röblingstraße-Süd Gewerbe realisiert Nuthestraße Gewerbe realisiert Silbersteinstraße Gewerbe realisiert Kiehler Grund BAB 100 in Vorbereitung Heinrichs Ruh BAB 100 in Vorbereitung Weißer Stern BAB 100 in Vorbereitung Zur Rose BAB 100 in Vorbereitung Treue Seele BAB 100 in Vorbereitung Sommerfreude BAB 100 in Vorbereitung Schmidts Ruh BAB 100 in Vorbereitung Stadtbär BAB 100 in Vorbereitung Alt Ruhleben II BAB 100 in Vorbereitung Alt Ruhleben I BAB 100 in Vorbereitung Buschkrug Gewerbe in Vorbereitung Zum Siedlerheim Gewerbe bisher nicht realisiert Rudower Strasse Gewerbe bisher nicht realisiert Reichsbahn Adlershof Verkehr in Bau Einigkeit Gewerbe realisiert Frage 5: Welche Kleingartenanlagen sollen nach den aktuellen Planungen in den kommenden sechs Monaten gekündigt werden? Bitte mit Angabe der jeweils geplanten neuen Nutzung. Antwort zu 5: Dem Senat liegen keine detaillierten Angaben zu Kleingartenkündigungen in den nächsten 6 Monaten vor. Frage 6: In welcher Weise fördert der Senat bio- logischen Pflanzenschutz und ökologische Anbauweisen in den Berliner Kleingärten? Antwort zu 6: Das Pflanzenschutzamt Berlin führt für Fachberaterinnen und Fachberater des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde e. V. und der Bahn Landwirtschaft Bezirk Berlin e. V. seit 20 Jahren regelmäßig Schulungen zum integrierten Pflanzenschutz, zur guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz und zur bestimmungsgemäßen und sachgerechten Anwendung von Pflanzenschutzmitteln durch. In diesen Schulungen werden auch Kenntnisse über Möglichkeiten und Grenzen biologischer Verfahren zu Regulierung von Pflanzenkrankheiten und -schädlingen vermittelt. Frage 7: Welche Informationen über den Einsatz von konventionellen Pflanzenschutzmitteln und Düngermitteln in den Berliner Kleingärten liegen dem Senat vor? Antwort zu 7: Keine. Frage 8: In wie vielen Fällen wurde in den ver- gangenen 4 Jahren vom Pflanzenschutzamt Berlin eine Ausnahme vom Verbot der Anwendung von Herbiziden zugelassen? Antwort zu 8: Das Pflanzenschutzamt Berlin hat in den vergangenen 4 Jahren keine Ausnahmen von einem Verbot der Anwendung von Herbiziden zugelassen. Nach Pflanzenschutzrecht unterliegt die Anwendung von zugelassenen Pflanzenschutzmitteln einschließlich Herbizi- den auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Freilandflächen keinem Genehmigungsvorbehalt . Frage 9: In der Drucksache 17/10687 informiert der Senat darüber, dass die Kleingartenanlage Fliedergrund höchstwahrscheinlich dem Wohnungsbau weichen muss. Es wird darauf hingewiesen, dass der Bezirk eine städtebauliche Studie gefordert habe, die vom Liegenschaftsfonds beauftragt wurde. Die Inhalte der Studie würden der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt im Zuge der vorgeschriebenen Beteiligungsschritte im Bebauungsplanverfahren übermittelt werden. Wie bewertet der Senat die Ergebnisse dieser Studie und in welcher Form werden sie in die weiteren Planungen einfließen? Antwort zu 9: Dem Senat liegt die angesprochene Studie bislang nicht vor, da die förmliche Beteiligung der öffentlichen Planungsträger zum Bebauungsplanentwurf XIV-130e noch nicht erfolgt ist. In der Zeit vom 27.08 bis 07.09.2012 fand jedoch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung für den bezirklichen Bebauungsplan statt. Dabei wurde vom Bezirk Neukölln das städtebauliche Konzept für eine mögliche Wohnnutzung der Fläche vorgestellt. Die beabsichtigte Wohnbebauung mit ca. 29 Einfamilienhäusern und einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,37 entspricht den Zielen der Innenentwicklung sowie den Darstellungen des Flächennutzungsplans (FNP) und unterstützt die Strategie des Senats für einen verstärkten Wohnungsbau in der Stadt. Berlin, den 26. September 2012 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Okt. 2012) 2