Drucksache 17 / 10 941 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Özcan Mutlu (GRÜNE) vom 10. September 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. September 2012) und Antwort Barrierefreiheit in Schulen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Schulen in Berlin arbeiten integrativ und bieten SchülerInnen mit Behinderungen sonderpädagogische Förderung? (sortiert nach Art der Förderung) 2. Wie viele Förderschulen existieren derzeit in Berlin? (sortiert nach Förderschwerpunkt und Bezirk? 3. Wie viele SchülerInnen werden aktuell in diesen Förderschulen unterrichtet? Zu 1., 2. und 3.: Im Schuljahr 2011/12 wurden an 529 öffentlichen allgemein bildenden Schulen 9.582 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Integration unterrichtet. Eine Sortierung der Schulen nach Art der Förderung ist nicht möglich, da in der Regel an einer Schule bzw. in einer Klasse Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichem sonderpädagogischen Förderbedarf unterrichtet werden. Die Zahl der öffentlichen Schulen mit sonderpäda- gogischem Förderschwerpunkt ist der Anlage 1 zu entnehmen . Im Schuljahr 2011/12 wurden an öffentlichen Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt 10.132 Schülerinnen und Schüler unterrichtet. 4. Wie viele Schulen in Berlin sind tatsächlich barrierefrei? 5. Bei wie vielen Schulen dauert der Umbau derzeit noch an und wann wird er abgeschlossen sein? 10. Wie viele Schulen sind räumlich und von der Aus- stattung her für die Umsetzung von Inklusion in der Lage ? Zu 4., 5. und 10.: Gemäß § 109 Schulgesetz obliegt den Bezirken die Verwaltung und Unterhaltung der äußeren Angelegenheiten der allgemein bildenden Schulen . Hierzu zählen die Maßnahmen zur Schaffung der der äußeren Voraussetzungen für das Lehren und Lernen in der Schule, insbesondere der Bau, die Ausstattung und die Unterhaltung der Schulen. Dies beinhaltet auch die Schaffung von Barrierefreiheit an den Standorten. Die Beantwortung der Fragen wäre daher erst nach einer entsprechenden Abfrage bei den Berliner Bezirken möglich. Im Rahmen der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit ist dies nicht möglich. Im Ergebnis einer Abfrage aus dem Jahr 2011 waren rd. 24 % der Schulstandorte vollständig bzw. größtenteils barrierefrei erschlossen. 6. Wie viele Schulen in Berlin sind nicht barrierefrei, haben aber SchülerInnen, die eine Barrierefreiheit benötigen ? Zu 6.: Die Grundsätze für den gemeinsamen Unter- richt sind im § 37 Schulgesetz geregelt. Danach können Schülerinnen und Schüler, die eine barrierefreie Lernumgebung benötigen, nur dann abgewiesen werden, wenn für eine angemessene Förderung die personellen, sächlichen und organisatorischen Möglichkeiten nicht vorhanden sind. Insofern ist davon auszugehen, dass für die zu Frage 1 genannte Zahl von 9.582 Schülerinnen und Schüler auch die für deren Beschulung erforderlichen sächlichen Voraussetzungen in ihren Schulgebäuden vorhanden sind. 7. Wie plant der Senat diese Probleme zu lösen? 8. Wie hoch werden die Kosten für die Gewähr- leistung der Barrierefreiheit an Berliner Schulen beziffert? 9. Wie bewertet der Senat den Stand von Inklusion in Berliner Schulen allgemein und in Hinblick auf die teilweise fehlende Barrierefreiheit? 11. Wie schätzt der Senat die Kosten ein, die für die Gewährleistung der Inklusion (räumlich wie Ausstattung) in allen Berliner Schulen erforderlich werden? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 941 Zu 7., 8., 9. und 11.: Wie o.a. obliegt die Schaffung der Barrierefreiheit an Schulgebäuden den Bezirken. Dies beinhaltet auch die Ermittlung der damit einhergehenden Kosten. Der Beirat „Inklusive Schule in Berlin“ wird Anfang kommenden Jahres die Ergebnisse seiner Tätigkeit vorstellen. In einer seiner Sitzungen wird er sich auch mit der Thematik „Ressourcen für die Inklusion“ beschäftigen . Bereits seit dem Jahr 2010 wird im Zusammenhang mit der Mitteilung zur Kenntnisnahme „Gesamtkonzept Inklusive Schule“ (DS 16/3822 vom 31.01.2011) das Thema Inklusion in den Bezirken vertiefend erörtert. In einigen Bezirken wurden bereits in enger Zusammenarbeit mit den Schulen und den bezirklichen Gremien erste Konzepte entwickelt. Es ist geplant, im Rahmen des Schulentwicklungsplans des Landes Berlin (voraussichtlich im Frühjahr 2013) die in den Bezirken geplanten Maßnahmen darzustellen. Im weiteren Prozess soll in den Bezirken festgelegt werden, welche Schulgebäude sich auf Grund der räumlichen und baulichen Gegebenheiten für die Einrichtung inklusiver Schwerpunktschulen eignen und welche Standorte sonderpädagogischer Förderzentren mittelfristig nicht mehr benötigt werden. Erst wenn die jeweiligen, mit den zuständigen Gremien abgestimmten Planungen vorliegen, wird es den Schulträgern möglich sein, die finanziellen Auswirkungen zu beziffern und die entsprechende Prioritätensetzung für die sukzessive mittel- und langfristige bauliche Umsetzung im Rahmen der bestehenden Finanzierungsinstrumente vorzunehmen. Berlin, den 11. Oktober 2012 In Vertretung Dr. Knut Nevermann Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Okt. 2012) 2 Anlage Öffentl. Schulen mit sonderpäd. Förderschwerpunkt Schulj. 2011/12 Bezirk Sonderpädagogischer Förderschwerpunkt Schulen Mitte Lernbehinderung 2 Langfristige und chronische Erkrankung 1 Sprachbehinderung 1 Friedrichshain - Autismus und Lernbehinderung 1 Kreuzberg Geistige Entwicklung 1 Gehörlosigkeit und Schwerhörigkeit 1 Sprachbehinderung 1 Lernbehinderung 1 Sprachbehinderung und Schwerhörigkeit 1 Pankow Lernbehinderung 4 Geistige Entwicklung 2 Sprachbehinderung 1 Körperliche und motorische Entwicklung 1 Charlottenburg - Lernbehinderung u. Körperliche u. motorische Entwicklung 1 Wilmersdorf Geistige Entwicklung 2 Sprachbehinderung 1 Schwerhörigkeit 1 Gehörlosigkeit 1 Lernbehinderung, Autismus und Langfristige und chronische Erkrankung 1 Spandau Lernbehinderung 2 Geistige Entwicklung 1 Körperliche und motorische Entwicklung 1 Steglitz - Geistige Entwicklung und Lernbehinderung 1 Zehlendorf Körperliche und motorische Entwicklung 1 Geistige Entwicklung 1 Emotionale und soziale Entwicklung sowie Lernbehinderung 1 Blindheit 1 Tempelhof - Lernbehinderung 2 Schöneberg Geistige Entwicklung 2 Neukölln Lernbehinderung 5 Emotionale und soziale Entwicklung sowie Lernbehinderung 1 Geistige Entwicklung 1 Körperliche u.motorische Entwicklung sowie Sprachbehinderung 1 Emotionale und soziale Entwicklung 1 Treptow - Lernbehinderung 3 Köpenick Geistige Entwicklung 1 Sprachbehinderung 1 Marzahn - Geistige Entwicklung 2 Hellersdorf Lernbehinderung 2 Sprachbehinderung 1 Lichtenberg Lernbehinderung 4 Sehbehinderung 1 Langfristige und chronische Erkrankung 1 Sprachbehinderung 1 Körperliche und motorische Entwicklung 1 Geistige Entwicklung 1 Reinickendorf Lernbehinderung 2 Lernbehinderung und Sprachbehinderung 1 Geistige Entwicklung 1 Emotionale u.soziale Entwicklung sowie langfr.u.chronische Erkrankung 1 Körperliche und motorische Entwicklung 1 Gesamt 72 ka17-10941 ka17-10941anl Frage2