Drucksache 17 / 10 944 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Özcan Mutlu (GRÜNE) vom 10. September 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. September 2012) und Antwort Klassenwiederholungen an Berliner Schulen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Schüler/-innen sind im letzten Schuljahr nicht versetzt worden und mussten die Klasse wiederholen ? (sortiert nach Schultyp, Bezirk, Jahrgang und Herkunft der Schüler/-innen, ohne freiwillige Wiederholer) Zu 1.: Ich verweise auf meine Antwort vom 24. April 2012 zu Frage 1 Anlage 1c der Kleinen Anfrage 17/10333. 2. Wie bewertet der Senat die hohe Anzahl Klassen- wiederholer in der Grundschule? Insbesondere bei den Klassenstufen 3 bis 6? 3. Welche Maßnahmen plant der Senat konkret, um die hohe Zahl der Klassenwiederholungen in der Grundschule zu reduzieren? Zu 2. und 3.: In der Grundschule ist das Aufrücken der Regelfall. Nur ca. 1% aller Schülerinnen und Schüler der Grundschule wiederholen in den Jahrgangsstufen 3 bis 6 eine Klasse. Die eher geringe Anzahl von Klassenwiederholungen in der Grundschule zeigt, dass die individuelle Lernförderung sich positiv auf den Lernerfolg auswirkt. Wichtige Partnerinnen und Partner für das erfolgreiche Lernen ihrer Kinder sind die Eltern. Die Eltern werden gemäß § 23 Grundschulverordnung (GsVO) von den Lehrkräften regelmäßig über die Lernentwicklung ihrer Kinder informiert. Unabhängig davon sucht die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer rechtzeitig das Gespräch mit den Erziehungsberechtigten, wenn ein erfolgreiches Lernen in der nächsthöheren Klassenstufe nicht zu erwarten ist. Um ein Aufrücken noch zu ermöglichen , erarbeitet die Grundschule in Abstimmung mit den Schülerinnen und Schülern und den Eltern individuelle Fördermaßnahmen und Lernpläne. Damit Schülerinnen und Schüler entsprechend ihren individuellen Voraussetzungen Lernfortschritte machen, werden sie durch besondere pädagogische Maßnahmen zusätzlich gefördert. Diese zusätzlichen Fördermaßnahmen entsprechen der gesetzlichen Regelung in § 4 Abs. 3 Schulgesetz (SchulG) und § 14 GsVO. 4. Welche Maßnahmen plant der Senat konkret, um die hohe Zahl der Klassenwiederholungen am Gymnasium zu reduzieren, insbesondere im ersten und dritten Kurshalbjahr? Zu 4.: Die Gymnasien sind lt. § 59 Abs. 2 SchulG verpflichtet, im Bedarfsfall Förderpläne zu erstellen und dann für die dort vereinbarten entsprechenden Maßnahmen zu sorgen. Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) kann zusätzliche individuelle Förderung finanziert werden. Rücktritte in der Qualifikationsphase, freiwillige und auf Grund der fehlenden Leistungen erzwungene, sind mitunter eine Folge falscher Fächerwahl. Um diese zu minimieren, wird die Beratung durch die Pädagogischen Koordinatorinnen und Koordinatoren in den Gymnasien, insbesondere in Klassenstufe 10 intensiviert. Kurse wie "Studium und Beruf", Zusatzkurse zu einzelnen Fächern und Fächer verbindende Kurse erlauben eine stärkere Individualisierung und damit ein stärkeres Eingehen auf die Kompetenzen und Interessen der Einzelnen, sodass in Kombination mit einer guten Beratung bei der Wahl der Prüfungsfächer stärker die einzelne Schülerpersönlichkeit in den Blick genommen werden kann und die Erfordernis des Rücktritts minimiert wird. 5. Wie hat sich seit der Einführung der Schul- anfangsphase die Zahl der Verweiler (die ein Jahr länger in der Schulanfangsphase bleiben) entwickelt? (sortiert nach Bezirk, Herkunft und getrennt nach Jungen und Mädchen) Zu 5.: Die Zahl der Schülerinnen und Schüler, welche ein drittes Jahr in der Schulanfangsphase verbleiben, Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 944 können der Anlage 1 entnommen werden. Eine Erfassung nach Herkunft der Schülerinnen und Schüler erfolgt nicht. 6. Wie bewertet der Senat die anhaltend hohe Zahl von Verweilern und mit welchen Maßnahmen will der Senat diesem Umstand begegnen? Zu 6.: Die individuelle Förderung bei Flexibilisierung der Lernzeit ist ein Kernelement der Schulanfangsphase. Jedes Kind hat in der Schulanfangsphase der Grundschule einen Anspruch auf individuelle Förderung - unter Berücksichtigung seiner Lernausgangslage - bei flexibler Lernzeit über 1 - 3 Jahre. Das dritte Lernjahr ist ein die individuelle Lernentwicklung berücksichtigendes Angebot . Damit kann ein Kind - ohne den Status des Klassenwiederholens - solide Grundlagen für das Weiterlernen ab Jahrgangsstufe 3 erwerben. Bei der Zahl der Schülerinnen und Schüler, welche ein drittes Schuljahr in der Schulanfangsphase verweilen, gilt es zu beachten, dass es (fast) keine Zurückstellungen mehr gibt, jüngere Kinder eingeschult werden, es keine 1. und 2. Klassen an den Förderzentren Lernen und emotionale-soziale Entwicklung mehr gibt und eine Umschulung an Förderzentren oder das Zurückstellen in Vorklassen nach der Einschulung nicht mehr möglich ist. 7. Wie viele Schüler/-innen, bei denen die Ver- setzung zuvor gefährdet war, konnten anhand von gezielten Förderkonzepten und Bildungsvereinbarungen versetzt und damit zum Klassenziel geführt werden? (Sortiert nach Schultyp, Jahrgang und Herkunft der Schüler/-innen) Zu 7.: Ich verweise auf meine Antwort vom 24. April 2012 zu Frage 3 der Kleinen Anfrage 17/10333. 8. Wie hoch sind die „Zusatzkosten“ pro Schüler/-in bei der Wiederholung von Klassen, die aktuell den Schuletat belasten bzw. Kosten für den Schuletat verursachen? (sortiert nach Schultyp und Klassenstufe) Zu 8.: Ich verweise auf meine Antwort vom 24. April 2012 zu den Fragen 4 und 5 der Kleinen Anfrage 17/10333. 9. Welche konkreten Fördermaßnahmen und Förder- konzepte kommen an der Sekundarschule zum Tragen, damit alle Schüler/-innen das Klassenziel erreichen, welche Mittel sind hierfür im Einzelnen vorgesehen und welche Fort- und Weiterbildungen sind hierzu geplant? Zu 9.: Ich verweise auf meine Antwort vom 24. April 2012 zu Frage 6 der Kleinen Anfrage 17/10333. 10. Welche konkreten Fördermaßnahmen und Förderkonzepte kommen an Gymnasien zum Tragen, damit alle Schüler/-innen das Klassenziel erreichen, welche Mittel sind hierfür im Einzelnen vorgesehen und welche Fort- und Weiterbildungen sind hierzu geplant? Zu 10.: Hier sind die unter 4. genannten Maßnahmen zu nennen. Zusätzlich sind Fördern und Individualisieren Themen für schulinterne Fortbildungen, die in Verantwortung der einzelnen Schule stehen, aber auch durch die zuständige Schulaufsicht angeregt werden. Außerdem verweise ich auf meine Antwort vom 24. April 2012 zu Frage 7 der Kleinen Anfrage 17/10333. Berlin, den 15. Oktober 2012 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Okt. 2012) 2 Zeitreihe Schülerinnen und Schüler im 3. Schulbesuchsjahr der Schulanfangsphase an öffentlichen Grundschulen sowie Gesamtschulen mit Grundstufe bzw. an Integrierten Sekundarschulen mit Grundstufe ab Schuljahr 2010/11 Schuljahr 2011/12 Schülerinnen und Schüler im 3. Schulbesuchsjahr der Schulanfangsphase Bezirk männlich weiblich insgesamt Mitte 264 269 533 FriedrichshainKreuzberg 126 106 232 Pankow 156 108 264 CharlottenburgWilmersdorf 131 89 220 Spandau 174 126 300 Steglitz-Zehlendorf 113 102 215 TempelhofSchöneberg 118 100 218 Neukölln 280 253 533 Treptow-Köpenick 89 71 160 Marzahn-Hellersdorf 226 230 456 Lichtenberg 187 193 380 Reinickendorf 179 133 312 Insgesamt 2043 1780 3823 Schuljahr 2010/11 Schülerinnen und Schüler im 3. Schulbesuchsjahr der Schulanfangsphase Bezirk männlich weiblich insgesamt Mitte 292 265 557 FriedrichshainKreuzberg 108 91 199 Pankow 177 111 288 CharlottenburgWilmersdorf 94 83 177 Spandau 139 121 260 Steglitz-Zehlendorf 128 111 239 TempelhofSchöneberg 126 113 239 Neukölln 216 216 432 Treptow-Köpenick 116 92 208 Marzahn-Hellersdorf 238 218 456 Lichtenberg 189 175 364 Reinickendorf 158 127 285 Insgesamt 1981 1723 3704 Schuljahr 2009/10 Schülerinnen und Schüler im 3. Schulbesuchsjahr der Schulanfangsphase Bezirk männlich weiblich insgesamt Mitte 242 224 466 FriedrichshainKreuzberg 115 103 218 Pankow 164 123 287 CharlottenburgWilmersdorf 109 92 201 Spandau 119 105 224 Steglitz-Zehlendorf 110 87 197 TempelhofSchöneberg 104 101 205 Neukölln 195 203 398 Treptow-Köpenick 105 98 203 Marzahn-Hellersdorf 182 207 389 Lichtenberg 164 126 290 Reinickendorf 138 139 277 Insgesamt 1747 1608 3355 Schuljahr 2008/09 Schülerinnen und Schüler im 3. Schulbesuchsjahr der Schulanfangsphase Bezirk männlich weiblich insgesamt Mitte 227 213 440 FriedrichshainKreuzberg 102 80 182 Pankow 119 116 235 CharlottenburgWilmersdorf 91 56 147 Spandau 119 92 211 Steglitz-Zehlendorf 83 55 138 TempelhofSchöneberg 86 66 152 Neukölln 225 185 410 Treptow-Köpenick 121 95 216 Marzahn-Hellersdorf 154 156 310 Lichtenberg 120 123 243 Reinickendorf 110 96 206 Insgesamt 1557 1333 2890 Schuljahr 2007/08 Schülerinnen und Schüler im 3. Schulbesuchsjahr der Schulanfangsphase Bezirk männlich weiblich insgesamt Mitte 174 177 351 FriedrichshainKreuzberg 53 54 107 Pankow 95 97 192 CharlottenburgWilmersdorf 64 54 118 Spandau 57 48 105 Steglitz-Zehlendorf 76 74 150 TempelhofSchöneberg 57 60 117 Neukölln 189 159 348 Treptow-Köpenick 75 62 137 Marzahn-Hellersdorf 126 134 260 Lichtenberg 123 122 245 Reinickendorf 80 59 139 Insgesamt 1169 1100 2269 Schuljahr 2006/07 Schülerinnen und Schüler im 3. Schulbesuchsjahr Bezirk männlich weiblich insgesamt Mitte 29 25 54 FriedrichshainKreuzberg 11 6 17 Pankow 21 18 39 CharlottenburgWilmersdorf 10 4 14 Spandau 18 13 31 Steglitz-Zehlendorf 10 14 24 TempelhofSchöneberg 7 3 10 Neukölln 30 27 57 Treptow-Köpenick 11 9 20 Marzahn-Hellersdorf 18 9 27 Lichtenberg 11 4 15 Reinickendorf 17 15 32 Insgesamt 193 147 340 ka17-10944 ka17-10944 Anlage ZR