Drucksache 17 / 10 952 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) vom 08. September 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. September 2012) und Antwort Kinderschutz mit Biss? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Abstimmungsprozesse mit welchen fach- lichen AkteurInnen des Netzwerkes Kinderschutz hat es vor Amtseinführung des Berliner Kinderschutzbeauftragten wann und wo gegeben? Zu 1.: Diesbezügliche Abstimmungsprozesse waren nicht notwendig, weil es sich um eine hausinterne Funktion handelt, die Fragen des gesundheitlichen Kinder- und Jugendschutzes betrifft. 2. Wann wurde das Konzept des Netzwerkes Kinderschutz mit welchen Beteiligten grundsätzlich überarbeitet , sodass am Ende die Einführung des Kinderschutzbeauftragten stand? Zu 2.: Das Konzept des Netzwerkes Kinderschutz musste mit Einführung eines Beauftragten für Fragen des gesundheitlichen Kinder- und Jugendschutzes nicht grundsätzlich überarbeitet werden. 3. Welches Konzept für das Netzwerk Kinderschutz gilt nunmehr? Zu 3.: Es gilt das vom Senat im Februar 2007 beschlossene Konzept. 4. Vor dem Hintergrund dessen, dass die Aufgaben des neuen Kinderschutzbeauftragten im Bereich der Zahngesundheit von Kindern, der Ernährung und Bewegung liegen sollen, stellt sich die Frage, ob die Begriffe von Kinderschutz und Kindeswohlgefährdung im Land Berlin einer Novellierung unterlagen (bisher galten die §§ 8a SGB VIII und 1666 BGB), wann fand diese Novellierung statt und wer war daran beteiligt? Zu 4.: Eine diesbezügliche Novellierung ist nicht notwendig, da sich die aufgeworfene Frage nicht stellt. Siehe auch Antworten zu Fragen 1 und 2. 5. Welche Veränderungen gab es hinsichtlich des Präventionsbegriffes im fachlichen Diskurs im Land Berlin, insbesondere auf der Senatsebene? Zu 5.: Veränderungen hinsichtlich des Präventions- begriffs waren nicht erforderlich. 6. Welche Senatsverwaltung hat nunmehr die Feder- führung für das Berliner Netzwerk Kinderschutz? Zu 6.: Nach wie vor hat die für Jugend und Familie zuständige Senatsverwaltung die Federführung für das Berliner Netzwerk Kinderschutz. 7. Für den Fall, dass die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft noch immer die Federführung für das Netzwerk Kinderschutz hat, welche fachlichen und politischen Gründe führten dazu, den Berliner Kinderschutzbeauftragten nicht bei dieser Senatsverwaltung anzusiedeln? Zu 7.: Eine Ansiedlung bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft ist nicht relevant, da die Einrichtung der Funktion Gesundheitsthemen berührt, die in der für das Gesundheitswesen zuständigen Senatsverwaltung verortet sind. Mit Einführung eines Beauftragten für Fragen des gesundheitlichen Kinder- und Jugendschutzes erfährt das gesunde Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen im Hause der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales erstmals eine fachlich und politisch gewichtete Dimension, die es in der referatsübergreifenden Zusammenarbeit zu berücksichtigen gilt. Dabei stehen zunächst die Themenfelder Ernährung, Bewegung, Mund- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 952 gesundheit und psychische Gesundheit im Zentrum, um in diesen Bereichen eine gesunde Verbesserung zu erzielen. 8. Nach dem allgemeinen Verständnis haben Beauftragte ombudschaftliche Aufgaben, also die Vertretung der Interessen des Betroffenenkreises, für den sie tätig sind. Vor der Einführung eines oder einer Beauftragten steht in der Regel ein intensiver politischer und fachlicher öffentlicher Diskurs. Welche Gründe liegen dafür vor, dass zur Einführung des Berliner Kinderschutzbeauftragten kein solcher Diskurs stattgefunden hat? Zu 8.: Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass in der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales ein Beauftragter für Fragen des gesundheitlichen Kinder- und Jugendschutzes benannt wurde; mithin eine hausinterne Funktion geschaffen wurde. Vor diesem Hintergrund war es nicht erforderlich, einen intensiven politischen und fachlichen öffentlichen Diskurs zu führen. 9. Welche Sprechzeiten bietet der Kinderschutz- beauftragte Kindern, Jugendlichen und ihren Familien an, damit sie sich von ihm in den Kinderschutzfragen beraten und vertreten lassen können, so wie es z. B. der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung macht? Zu 9.: Sprechzeiten bietet der Beauftragte für Fragen des gesundheitlichen Kinder- und Jugendschutzes Kindern, Jugendlichen und ihren Familien an, die sich an ihn wenden, wenn sie Fragen zum gesundheitlichen Kinder- und Jugendschutz haben. Berlin, den 05. Oktober 2012 In Vertretung Michael B ü g e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Okt. 2012)) 2