Drucksache 17 / 10 956 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Alexander J. Herrmann (CDU) vom 12. September 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. September 2012) und Antwort Stunk in der Stadt – Was tun gegen Pferdemist auf Straßen und Plätzen (II)? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Aus welchen Gründen unterscheidet der Senat im Bereich des Bundespräsidialamts oder dem Bundeskanzleramt zwischen anfallenden Pferdemist durch die Pferdestaffel der Bundespolizei und Pferdemist durch Kutschfahrten, wie in der Beantwortung auf meine Kleine Anfrage Drs. 17/10758 ausgeführt? Zu 1.: Wie in der Beantwortung auf die Kleine An- frage Nr. 17/10758 ausgeführt, hatte das für die öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen zuständige Tiefbauund Landschaftsplanungsamt des Bezirks Mitte in Folge eines Auskunftsersuchens des Senats angegeben, dass Pferdemist auf den touristischen Fuß- und Uferwegen längs des Schlosses Bellevue und des Bundeskanzleramtes allenfalls durch die Pferdestaffel der Bundespolizei, nicht aber durch Kutschfahrten anfallen könnte, da Pferdefuhrwerke aller Art vom Bezirk keine Genehmigung zur Benutzung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen erhalten. Der Senat unterscheidet nicht zwischen dem Pferdemist unterschiedlicher Verursacher, allerdings erscheint die Unterscheidung bzw. Differenzierung nach möglichen Verursachern einer Verunreinigung sinnvoll. 2. Ist für die Beseitigung dieser Exkremente auch das für die öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen zuständige Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt des Bezirks Mitte verantwortlich, wenn ja, wird dieser Verpflichtung nachgekommen? Zu 2.: Für die Vermeidung von Verschmutzungen in den öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen und entsprechend auch die unverzügliche Beseitigung von (Hausund Nutztier-) Exkrementen ist zunächst immer die Verursacherin bzw. der Verursacher selbst zuständig, da die Anlagen gemäß § 6 Abs. 1 Grünanlagengesetz (GrünanlG) nicht verschmutzt werden dürfen. Für die im Vergleich deutlich höhere Zahl von Hundehalterinnen und Hundehaltern wurde die Kotbeseitigungspflicht mit § 6 Abs. 3 GrünanlG ausdrücklich geregelt. Eine Zuwiderhandlung gilt gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 GrünanlG (Hundekot : § 7 Abs. 1 Satz 2 GrünanlG) als Ordnungswidrigkeit. Zuständig für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ist das Ordnungsamt des Bezirks Mitte. Das bezirkliche Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt muss sich im Rahmen der Pflege und Unterhaltung der öffentlichen Grünanlagen und zu Lasten des Grünpflegebudgets auch um nicht ordnungsgemäß entsorgte Verunreinigungen und Abfälle und damit auch um ggf. angefallenen Pferdemist kümmern. Im Gegensatz und im Vergleich zur Verschmutzung der Anlagen durch Hundekot und diverse Abfälle ist dabei der Aufwand für die Beseitigung von Pferdemist vernachlässigbar. 3. Wer vom Senat und von den jeweils betroffenen Fachverbänden ist bei der Diskussion über die Ergänzung der Berliner Leitlinien für Pferdefuhrwerksbetriebe zur Frage der Verwendung von Exkremententaschen beteiligt und wann ist mit einem umsetzungsfähigen Vorschlag unter Berücksichtigung der Aspekte des Tierschutzes zu rechnen? Zu 3.: Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbrau- cherschutz plant, direkte, ergebnisoffene Gespräche mit den Kutschenbetrieben zu führen. Erst anschließend kann ein tatsächlicher Umsetzungsbedarf und ggf. -horizont prognostiziert werden. 4. Welchen Stellenwert misst der Senat dem touris- tischen Angebot von Kutschfahrten im Innenstadtbereich generell zu? Zu 4.: Der Senat begrüßt jede Initiative, die die tou- ristische Infrastruktur bereichert - solange Abläufe innerhalb der Stadt nicht gestört werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 956 5. Wie hoch waren die durch nicht vorschriftsmäßig entsorgte Pferdeexkremente entstehenden zusätzlichen Reinigungskosten jährlich, bitte unterteilt nach Jahren für den Zeitraum 2007 bis 2011? Zu 5.: Für den Zeitraum von 2007 bis 2011 liegen der BSR keine Aufträge zur Beseitigung von Pferdeexkrementen aufgrund von Ersatzvornahmen durch die Ordnungsämter oder der Polizei vor. Es ist daher nicht möglich , die zusätzlichen Kosten für die Beseitigung von Pferdemist aufzulisten. Pferdemist, der nicht von den Verursachern beseitigt wurde, ist im Rahmen der turnusmäßigen Straßenreinigung beseitigt worden. Hinweis: Die Frage 5 betrifft Sachverhalte, die seitens der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantwortet werden konnten. Darum wurden die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) um Stellungnahme gebeten , die in der Beantwortung wiedergegeben wurde. Berlin, den 04. Oktober 2012 In Vertretung Sabine Toepfer-Kataw Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Okt. 2012) 2