Drucksache 17 / 10 957 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Höfinghoff (PIRATEN) vom 11. September 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. September 2012) und Antwort BER-Debakel XXIII: Abwicklung des Flughafens Tegel Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie ist der Stand der Verhandlungen mit den betroffenen Grundstückseigentümern bzgl. der Rückgabe von Liegenschaften im Zuge der Schließung des Flughafens Tegel? Zu 1.: Die Senatsverwaltung für Finanzen verhandelt mit der Flughafengesellschaft gegenwärtig die Modalitäten zur Rückgabe der Liegenschaft. Gleichzeitig verhandelt die Flughafengesellschaft mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Es besteht Einigkeit, dass die Übernahme der Liegenschaft durch die Grundstückseigentümer zeitgleich erfolgen soll. 2. Mit welchen Gesamtkosten für die Stilllegung und Abwicklung des Flughafens Tegel kalkuliert die Flughafengesellschaft zurzeit und wie sind diese Kosten verteilt? Zu 2.: Nach Aussage der Flughafengesellschaft werden die Kosten für die Schließung des Flughafens Tegel (Stilllegung/Außerbetriebnahme, Rückbau/Demontage , Beräumung, Besicherung, etc.) auf einen mittleren einstelligen Mio.-EUR-Betrag kalkuliert. 3. Ist die Flughafengesellschaft nach jetzigem Kenntnisstand in der Lage, die Kosten der Abwicklung des Flughafens Tegel selbstständig zu tragen? Zu 3.: Nach Aussage der Flughafengesellschaft werden die erforderlichen Mittel Bestandteil der Wirtschaftsplanung für 2013 sein. 4. In welcher Höhe werden sich nach jetzigem Kenntnisstand die Kosten für Dekontaminationsmaßnahmen auf dem Gelände des jetzigen Flughafens Tegel nach dessen Stilllegung insgesamt belaufen? Zu 4.: Dem zuständigen Umweltamt des Bezirkes Reinickendorf liegen Untersuchungsberichte über das Flughafengelände Tegel vor. Aufgrund der Vornutzung ist das gesamte Areal als Altlastverdachtsfläche eingestuft worden. Es besteht nach wie vor noch Klärungsbedarf darüber, im welchem Umfang Altlastensanierungsmaßnahmen bei einer Nutzungsänderung erforderlich sind. Die Höhe der Kosten für Altlastensanierungen kann derzeit noch nicht genau eingeschätzt werden, da der Umfang ganz wesentlich von der Nachnutzung der Flächen abhängt. Erst nach Stilllegung des Flughafengeländes wird das zuständige Umweltamt des Bezirkes Reinickendorf weitere Untersuchungen veranlassen, um den erforderlichen Altlastensanierungsumfang genauer abschätzen zu können. 5. Werden dem Land Berlin durch besagte Dekonta- minationsmaßnahmen Kosten entstehen? Wenn ja, in welcher Höhe nach jetzigem Kenntnisstand? Zu 5. Es ist davon auszugehen, dass dem Land Berlin Kosten für Altlastensanierungen entstehen. Belastbare Aussagen über die Höhe können gem. Ausführungen unter 4. noch nicht getroffen werden. Berlin, den 25. September 2012 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Okt. 2012) In Vertretung