Drucksache 17 / 10 959 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach (LINKE) vom 12. September 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. September 2012) und Antwort Ausgleich von Tarifanpassungen für Zuwendungsempfänger des Senats im Bereich der Arbeitsmarktpolitik Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Hat der Senat mit der Umsetzung des Beschlusses des Hauptausschusses vom 16. Mai 2012 (Rote Nr. 0150- 54) zum Ausgleich höherer Ausgaben aufgrund von Tarifanpassungen an Empfänger von Zuschüssen aus dem Landeshaushalt begonnen und nach welchen Kriterien erfolgt die Ausreichung dieser Mittel im Bereich der Arbeitsmarktpolitik? 2. Wie hoch ist die Summe für den Bereich Ar- beitsmarktpolitik in diesem Jahr – insgesamt sind hier 1,3 Mio. € als Verstärkungsmittel für Sachausgaben eingestellt – und im Jahr 2013 – hier sind 1,8 Mio. € veranschlagt ? 3. Welche Zuwendungsempfänger im Bereich der Arbeitsmarktpolitik haben bisher Mittel zum Ausgleich von Tarifanpassungen erhalten, wie hoch waren diese, wie bewertet der Senat den aktuellen Stand? 4. Wie viele Anträge zum Ausgleich liegen zurzeit vor, wie viele sind bisher genehmigt worden und wie ist das Prozedere, um an die o.g. Mittel zu kommen? 5. Geht der Senat davon aus, dass der Ausgleich von den zugesagten 50% der Kosten (Presseerklärung der Koalition v. 16.5.12), die aus Tarifsteigerungen im Bereich Arbeitsmarktpolitik resultieren, mit den eingestellten Mitteln zu decken ist? Zu 1.-5.: Die im maßgeblichen Kapitel 2910, Titel 97113, veranschlagten Mittel zum Ausgleich höherer Ausgaben an Zuschussempfangende aufgrund von Tarifanpassungen stehen für Zuwendungsbereiche der Hauptverwaltung Berlins zur Verfügung. Im Zuwendungsbereich der Arbeitsmarktpolitik finden diese Mittel keine Verwendung, da die Finanzierung von Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen über Pauschalen in Abhängigkeit vom Umfang der geförderten Teilnehmenden erfolgt. Berlin, den 12. Oktober 2012 In Vertretung Farhad Dilmaghani Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Okt. 2012)