Drucksache 17 / 10 962 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Simon Weiß (PIRATEN) vom 12. September 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. September 2012) und Antwort Veröffentlichung von Aktenplänen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Soweit sich aus den nachfolgenden Antworten keine differenziertere Darstellung ergibt, beziehen sie sich jeweils auf die Geschäftsbereiche der Senatsverwaltungen und Bezirke. Die Ermittlung der Antworten war im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht durchgehend möglich. 1. Welche öffentlichen Stellen führen Verzeichnisse gemäß § 17 (5) Informationsfreiheitsgesetz (IFG)? Zu 1.: Ich bitte, die Antworten zu dieser Frage aus der folgenden Übersicht zu entnehmen. Senatsverwaltungen Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Senatsverwaltung für Finanzen Senatsverwaltung für Inneres und Sport Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung Andere öffentliche Stellen Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Arbeitsgericht Berlin Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg Ärztekammer Berlin Apothekerkammer Berlin Apothekerversorgung Berlin Ärzteversorgung Berlin Polizeipräsident in Berlin Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf Friedrichshain-Kreuzberg Marzahn-Hellersdorf Pankow Reinickendorf 2. Wie werden diese jeweils zugänglich gemacht? 3a) In welcher Form werden sie jeweils veröffentlicht, wenn sie veröffentlicht werden? Zu 2. und 3a): Bei der Beantwortung wird von fol- gendem Begriffsverständnis ausgegangen: Der Pflicht nach § 17 Abs. 5 des Gesetzes zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin (Berliner Informationsfreiheitsgesetz - IFG) entspricht es, die dort genannten Verzeichnisse „allgemein zugänglich zu machen“. Die Allgemeinzugänglichkeit ist hergestellt, wenn eine unbestimmte Mehrzahl von Personen von den Unterlagen Kenntnis nehmen kann. Die Verzeichnisse werden in den öffentlichen Stellen zentral oder dezentral geführt, und können unter Berücksichtigung des Datenschutzes zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden. Soweit öffentliche Stellen die Verzeichnisse durch Bereitstellung im Internet veröffentlichen, sind sie über das jeweilige Internetangebot allgemein zugänglich. Ein solches Internetangebot halten der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, der Polizeipräsident in Berlin und das Bezirksamt CharlottenburgWilmersdorf vor. Die Senatsverwaltung für Finanzen führt einen hauseigenen Aktenplan auf der Grundlage des Aktenplans für die Finanzverwaltung (herausgegeben vom Bundesministerium der Finanzen). Der Aktenplan ist für die Dienstkräfte des Hauses sowie der nachgeordneten Behörden im Intranet der Senatsverwaltung für Finanzen einsehbar. 3b) Ist geplant, die noch nicht veröffentlichten jeweiligen Verzeichnisse zu veröffentlichen? Wenn ja, wann? Wenn nein, welche und warum nicht? Zu 3b): Für das zugrunde gelegte Begriffsverständnis wird auf die Antwort zu den Fragen 2 und 3a) verwiesen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 962 Teilweise wird erwogen, die Verzeichnisse zentral in das Open Data Portal des Landes Berlin einzustellen oder die Verzeichnisse auf der Homepage der öffentlichen Stelle zugänglich zu machen. Die dahingehenden Überlegungen sind bisher zeitlich nicht konkretisiert. Soweit eine Veröffentlichung der Verzeichnisse im Internet nicht geplant ist, wird dafür keine Erforderlichkeit gesehen. Es wird davon ausgegangen, dass die Beantwortung von Bürgeranfragen nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz durch die bisher vorgesehenen Verfahrensregelungen sichergestellt ist. Soweit sich Verzeichnisse in Überarbeitung befinden, wie sind obige Fragen im Bezug auf die vorherigen Verzeichnisfassungen zu beantworten? Zu 4.: Ich verweise hierzu auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 3. Berlin, den 31. Oktober 2012 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Nov. 2012) 2 Senatsverwaltungen