Drucksache 17 / 10 966 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Canan Bayram (GRÜNE) vom 13. September 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. September 2012) und Antwort Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Asylbewerberleistungsgesetz Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Menschen erhalten in Berlin Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz? Zu 1.: Dem Gesundheits- und Sozialinformations- system (GSI) ist zu entnehmen, dass am 31.05.2012 insgesamt 12.043 Personen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten haben. 2. Wie viele Menschen können seit wann rückwirkend erhöhte Ansprüche geltend machen und um welchen Betrag handelt es sich dabei pro Person und insgesamt für Berlin? Zu 2.: Eine statistische Auswertung in Bezug auf die rückwirkende Geltendmachung der höheren Ansprüche ist nicht vorhanden; die entsprechenden Daten können auch nicht mit vertretbarem Aufwand ermittelt werden. Am 31.05.2012 haben insgesamt 8.012 Personen (Quelle GSI) Anspruch auf Grundleistungen gehabt und kommen folglich in den Genuss der höheren Leistungen im Rahmen der Übergangsregelung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG). Diese können insoweit rückwirkend bis frühestens 01.01.2011 geltend gemacht werden, als Leistungsbescheide noch nicht bestandskräftig geworden sind. Sind die zurückliegenden Bescheide bereits bestandskräftig, so sind die höheren Leistungen ab 01.08.2012 zu gewähren. Antragstellende, die ab 18.07.2012 erstmalig Leistungen beantragt haben, haben von Beginn an Anspruch auf die höheren Leistungen. Personenkreis Grundleistung nach § 3 AsylbLG Grundleistung nach § 3 AsylbLG i. V. m. der Übergangsrege-lung des BVerfG Differenz pro Monat in € Haushaltsvorstände 224,97 346,- + 121,03 Haushaltsangehörige ab 18 Jahre 199,40 277,- + 77,60 Haushaltsangehörige 15-17 Jahre 199,40 271,- + 71,60 Haushaltsangehörige 14 Jahre 178,95 271,- + 92,05 Haushaltsangehörige 7-13 Jahre 178,95 238,- + 59,05 Haushaltsangehörige 6 Jahre 132,93 238,- + 105,07 Haushaltsangehörige bis 5 Jahre 132,93 205,- + 72,07 Für Berlin werden die Mehrausgaben auf jährlich 9,3 Millionen € geschätzt, wobei dieser Betrag aufgrund steigender Zugangszahlen und der zum 01.01.2013 anstehenden Erhöhung der Leistungsbeträge anwachsen wird. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 966 3. Wie und vom wem erfahren die Betroffenen von der Möglichkeit zur rückwirkenden Geltendmachung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz? Zu 3.: Die Betroffenen erfahren von der Möglichkeit zur rückwirkenden Geltendmachung von Leistungen im Falle noch nicht bestandskräftiger Bescheide im Rahmen der Beratung durch die zuständige Leistungsbehörde, staatliche und nichtstaatliche Beratungsstellen oder durch die Medien. 4. Wer trägt die Kosten für den vom Bundesverfassungsgericht angeordneten erhöhten Leistungssatz? Zu 4.: Die Kosten für die erhöhten Grundleistungen tragen die Länder bzw. Kommunen. 5. Wie werden die Leistungen in den Bezirken ausge- zahlt? Gibt es auch Sachleistungen? (Bitte nach Bezirken getrennt auflisten.) Zu 5.: Ausweislich der GSI-Statistik am 31.05.2012 haben berlinweit 1.272 Personen ihre Leistungen zumindest zum Teil in Form von Sachleistungen erhalten: Grundleistungsempfängerinnen und Grundleistungsempfänger davon mit Leistungsbehörde insgesamt Sachleistungen Geldleistungen Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf 285 109 282 Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg 348 63 346 Bezirksamt Lichtenberg 307 106 305 Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf 333 146 330 Bezirksamt Mitte 758 156 756 Bezirksamt Neukölln 340 50 338 Bezirksamt Pankow 442 182 439 Bezirksamt Reinickendorf 203 47 201 Bezirksamt Spandau 175 46 173 Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf 239 96 238 Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg 422 159 419 Bezirksamt Treptow-Köpenick 299 87 298 Zentrale Leistungsstelle für Asylbewerber 3.861 25 3.859 Berlin, den 09. Oktober 2012 In Vertretung Michael B ü g e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Okt. 2012) 2