Drucksache 17 / 10 968 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Alexander J. Herrmann (CDU) vom 17. September 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. September 2012) und Antwort Columbia livia – Wie viele Tauben leben in Berlin? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Tauben gibt es nach Einschätzung des Senats in Berlin? Antwort zu 1: Die aktuellsten Angaben zum Bestand der Straßentauben im Land Berlin stammen aus der Zählung des Winterbestandes 2009/2010 durch die „Berliner Ornithologische Arbeitsgemeinschaft“ (publiziert 2011 im „Berliner Ornithologischen Bericht 21: 44-50). Danach wurden auf Teilflächen der Stadt 4.827 Individuen gezählt und auf einen Gesamtbestand von 10.000 Individuen hochgeschätzt. Frage 2: Wie hat sich die Taubenpopulation in den Jahren 2006 bis 2011 entwickelt? Antwort zu 2: In gleicher Quelle wird eine deut- liche Bestandsabnahme von 2005/2006 bis 2009/2010 um 20 – 40 % angegeben. Noch um das Jahr 2000 wurde ein Brutbestand von 14.000 – 40.000 Brutpaare geschätzt. Diese erhebliche Bestandsabnahmen können nach Auffassung des Senats sowohl mit dem fast flächendeckenden Rückgang des Brutplatzangebotes, aber auch mit der hohen Entnahme durch die Berliner Habichtpopulation erklärt werden. Frage 3: In welchen Bereichen Berlins ist die Taubenpopulation besonders hoch? Antwort zu 3: Es gibt keinen Bereich mehr mit einem besonders hohen Taubenbestand. Die größten Taubenbestände (≥ 150 Individuen) wurden bei der Winterzählung 2009/2010 an folgenden Orten gefunden: - Bahnhof Zoologischer Garten: 238 Individuen - Hauptstraße 99 (Tempelhof-Schöneberg): 205 - U-Bahnhof Nollendorfplatz: 184 - Kottbusser Tor: 167 - U-Bahnhof Schlesisches Tor: 152 - Rathaus Spandau: 150 - U-Bahnhof Hallesches Tor: 150 - S-Bahnhof Schöneberg: 150 Frage 4: Wie bewertet der Senat angesichts der Antwort zu 3. die Möglichkeit der Umsetzung des sog. „Augsburger Modelles“, einem Konzept zur tierschutzgerechten und nachhaltigen Regulierung der Stadttaubenpopulation, in den Innenstadtbezirken? Antwort zu 4: Der Senat betrachtet das sog. „Augsburger Modell“ ebenfalls als tierschutzgerechte und nachhaltige Möglichkeit zur Regulierung der Stadttaubenpopulation in Innenstadtbereichen, an denen Stadttauben in großer Zahl leben. Der Senat befürwortet deshalb die von einigen Bezirken angestrebte Konzentration von Tauben in Taubenschlägen oder -häusern, in denen Eier zur Populationsminderung gegen Toneier ausgetauscht und kranke oder verletzte Tiere behandelt werden.Mit Unterstützung u.a. des Landestierschutzbeauftragten konnte in den Bezirken ein Umdenken in Richtung einer entsprechenden Populationsregulierung erreicht werden. So wurden Standorte für den Bau von Taubenschlägen ermittelt und die ersten bereits errichtet und in Betrieb genommen. Laut Tätigkeitsbericht des Landestierschutzbeauftragten funktionieren diese Schläge gut und zeitigen bereits sichtbare Erfolge. Frage 5: Beabsichtigt oder befürwortet der Senat eine Kampagne mit dem Ziel, das unkontrollierte Füttern von Tauben zu unterbinden? Antwort zu 5: Eine spezielle Kampagne zur Unter- bindung des unkontrollierten Fütterns von Tauben beabsichtigt der Senat momentan nicht. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 968 Frage 6: Liegt im Verstreuen von Taubenfutter nach Ansicht des Senats ein Verstoß gegen § 8 Abs. 1 des Berliner Straßenreinigungsgesetzes vor, wonach jede vermeidbare Verschmutzung der Straßen zu unterlassen ist? Antwort zu 6: Im § 8 Straßenreinigungsgesetz (StrReinG) ist generell geregelt, dass Straßen nicht verunreinigt bzw. verschmutzt werden dürfen. Verursacherinnen und Verursacher von Verschmutzungen müssen diese unverzüglich beseitigen. Insofern gilt dieses natürlich auch für Menschen, die Taubenfutter im Bereich öffentlicher Straßen ausstreuen. Wird das Futter unmittelbar durch die Tauben „aufgepickt“, ist keine Verunreinigung gegeben. Bleiben allerdings Reste über und die „Taubenfütterin“ oder der „Taubenfütterer“ entfernt sich, ohne diese Reste wieder einzusammeln, treffen die Vorschriften des Straßenreinigungsgesetzes natürlich auch in derartigen Fällen zu. So kann durch die zuständige Behörde gegen die Verursacherin oder den Verursacher der Verschmutzung , sofern diese oder dieser bekannt ist, ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und zudem die Beseitigung der Verschmutzung auf Kosten der Verursacherin oder des Verursachers veranlasst werden . Berlin, den 05. Oktober 2012 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Okt. 2012) 2