Drucksache 17 / 10 972 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Claudia Hämmerling (GRÜNE) vom 17. September 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. September 2012) und Antwort Wie teuer kommt der Baupfusch am Strandbad Wannsee die SteuerzahlerInnen zu stehen – wie seriös hat die Stiftung Denkmalschutz Berlin als Bauherr gearbeitet? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie schätzt der Senat die Qualität der Denkmalsanierungsarbeiten durch die Stiftung Denkmalschutz Berlin am Strandbad Wannsee ein? Frage 2: Teilt der Senat die Auffassung eines nam- haften Vertreters des Landesdenkmalrates, der nur fünf Jahre nach Abschluss der Sanierungsarbeiten angesichts von Rost, zerbröselndem Mauerwerk und zahlreicher Risse im Fliesenboden von einer „Pinselsanierung“ und einem schweren Sanierungsfall spricht? Antwort zu 1 und 2: Im Rahmen der Prüfung des Schlussverwendungsnachweises durch die damalige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung im Jahr 2008 wurden lediglich Mängel hinsichtlich der Verschließbarkeit der Türen, der Kittaushärtung in den Fenstern und der Malerarbeiten an den Fenstern beanstandet. Diese wurden im Rahmen der Gewährleistung behoben. Weitere unsachgemäße bauliche Ausführungen konnten zum damaligen Zeitpunkt nicht festgestellt werden. Nach Auskunft der Berliner Bäder-Betriebe (BBB) sind gegenwärtig Mängel aufgetreten, die sich an blätternden Farbanstrichen, Rissen in den Fußbodenbelägen und an Feuchtigkeitsschäden im Wandelgang zeigen. Die Berliner Bäder-Betriebe haben die Schäden dokumentiert und gegenüber der Stiftung Denkmalschutz Berlin und dem von dieser beauftragten Generalunternehmer Hochtief angezeigt. Ob die Schäden im Zusammenhang mit den Sanierungsarbeiten stehen, ist im Rahmen dieser Auseinandersetzung zu klären. Liegen die Ursachen in einer mangelhaften Bauausführung, sind die Mängel im Rahmen der Gewährleistung zu beheben. Frage 3.: Treffen Informationen zu, dass die Stiftung Denkmalschutz Berlin für Ihre Bauherrenleistung nicht die Haftung übernommen hat, sondern dass diese an die Berliner Bäderbetriebe übergegangen ist? Antwort zu 3: Nein. Für die Restaurierungsarbeiten im Strandbad Wannsee hat die Stiftung Denkmalschutz Berlin die Bauherrenfunktion wahrgenommen. Im Vertrag zur Sanierung des Strandbades Wannsee zwischen den Berliner BäderBetrieben und der Stiftung Denkmalschutz Berlin wurde vereinbart, dass die Ansprüche der Stiftung gegenüber dem von ihr beauftragten Generalunternehmer nach der Abnahme und Rückgabe des Strandbades Wannsee an die Berliner Bäder-Betriebe abgetreten werden. Frage 4.: Wer hat einer solchen Regelung zugestimmt und wurden derartige Regelungen auch für andere Sanierungsfälle der Stiftung Denkmalschutz Berlin, wie z.B. das Brandenburger Tor, das Charlottenburger Tor oder das Schoeler Schlösschen getroffen? Antwort zu 4: Im Hinblick auf das Strandbad Wann- see wurde ein Vertrag zwischen den Berliner BäderBetrieben und der Stiftung Denkmalschutz Berlin geschlossen . Die Regelungen für die anderen Sanierungsfälle wurden zwischen der Stiftung Denkmalschutz Berlin und dem Bezirksamt Mitte für das Brandenburger Tor und dem Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf für das Charlottenburger Tor und das Schoeler Schlösschen getroffen . Frage 5.: Welche Behörde hat die Sanierungsarbeiten am Strandbad Wannsee überwacht und durch wen erfolgte die Bauabnahme? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 972 Antwort zu 5: Die Bauabnahmen der von der Stiftung Denkmalschutz Berlin beauftragten Leistungen wurden durch die Stiftung Denkmalschutz Berlin durchgeführt. In bauordnungsrechtlicher Hinsicht erfolgte die Bau- aufsicht durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf. Da hier auch denkmalpflegerische Belange berührt waren, berichtete die Stiftung Denkmalschutz Berlin in vierzehntägig stattfindenden Baubesprechungen über den Stand der Arbeiten . Die Protokolle sind u.a. an das Landesdenkmalamt Berlin und die Untere Denkmalschutzbehörde SteglitzZehlendorf zur Kenntnis geleitet worden. Eine Bauabnahme durch die Denkmalschutzbehörden ist gesetzlich jedoch nicht vorgesehen. Frage 6.: Wie viele Standorte für Großflächenwerbung wurden seinerzeit der Stiftung Denkmalschutz Berlin im Gegenzug für die Sanierung des Strandbades Wannsee unentgeltlich zur Verfügung gestellt, die diese dann der Werbefirma Stroer überließ und im Gegenzug dafür Spenden von dieser Werbefirma erhielt? Antwort zu 6: Zur Finanzierung des Projekts wurde der Stiftung Denkmalschutz Berlin gestattet, temporär für die Gesamtdauer der Restaurierungsmaßnahmen Werbeträger im öffentlichen Straßenland unter Verzicht auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren aufzustellen. Diese Werbeeinnahmen sollten einen Teilbetrag in Höhe von 3,75 Millionen Euro des Stiftungsanteils refinanzieren . Die Stiftung hatte daraufhin einen Vertrag mit der Firma DSM Megaposter (heute Stroer Megaposter) geschlossen und einen Standortkatalog erarbeitet, der die Aufstellung von 50 großformatigen Werbeträgern vorsah. Die Standorte sollten zwischen der Stiftung Denkmalschutz Berlin und den Bezirken einvernehmlich festgelegt werden. Über die tatsächlich abgestimmten Standorte liegen dem Senat keine Zahlen vor. Eine diesbezügliche Anfrage wurde von der Stiftung Denkmalschutz Berlin bis zum festgesetzten Termin nicht beantwortet. Frage 7.: Ist der Senat sicher, dass dieses Tausch- geschäft tatsächlich den Tatbestand einer Spende erfüllt? Antwort zu 7: Es handelte sich hier weder um ein Tauschgeschäft noch um eine Spende. Frage 8.: Wie bewertet der Senat diese Praktiken vor dem Hintergrund der Rüge durch den Berliner Rechnungshof, die in der Vereinbarung zur Sanierung des Charlottenburger Tors durch die Stiftung Denkmalschutz Berlin eine ausschreibungspflichtige Baukonzession erkannte ? Antwort zu 8: Die Vereinbarung zur Sanierung des Charlottenburger Tors wurde zwischen der Stiftung Denkmalschutz Berlin und dem Bezirksamt Charlottenburg -Wilmersdorf geschlossen. Der Senat geht davon aus, dass alle öffentlichen Auftraggeber im Land Berlin rechts-konform handeln und Beanstandungen des Rechnungshofs in ihrem zukünftigen Handeln berücksichtigen. Frage 9.: Welche Konsequenzen zieht der Senat aus dem dringlichen Appell des Experten des Landesdenkmalrates , der akuten Handlungsbedarf beim Strandbad Wannsee erkennt, weil ansonsten die vor fünf Jahren investierten sechs Millionen Euro aus Landes- und Lottomitteln verschwendet wären? Antwort zu 9: Der Senat kann keinen akuten Hand- lungsbedarf erkennen. Die Berliner Bäder-Betriebe haben die Schäden dokumentiert und gegenüber der Stiftung Denkmalschutz Berlin und dem Generalunternehmer Hochtief angezeigt. Die Berliner Bäder-Betriebe verfolgen derzeit die Durchsetzung der Schadensbeseitigung. Berlin, den 26. Oktober 2012 In Vertretung R. L ü s c h e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Okt. 2012) 2