Drucksache 17 / 10 981 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Oliver Höfinghoff (PIRATEN) vom 19. September 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. September 2012) und Antwort BIH/Berlinovo: Wie reagiert der Senat auf die massive Kritik des Landesrechnungshofes? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Trifft es zu, dass sich der Landesrechnungshof in einem Schreiben vom 20. August 2012 kritisch mit der vom Senat verfolgten Strategie zur Umstrukturierung der BIH/Berlinovo auseinandersetzt und „erhebliche Bedenken “ äußert? Wenn ja, worin bestehen diese Bedenken im Einzelnen? Zu 1. Dies trifft zu. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat zu der Kritik ausführlich mit Schreiben vom 28. August 2012 gegenüber dem Unterausschuss Vermögensverwaltung Stellung genommen. Hinsichtlich des Rechnungshofschreibens vom 20. August 2012 und der erwähnten Stellungnahme hierzu erlaube ich mir, auf § 5 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin (GO AbgH) zu verweisen und bitte Sie, sich direkt an den Unterausschuss Vermögensverwaltung zu wenden. 2. Trifft der Vorhalt des Landesrechnungshofs zu, dass das Abgeordnetenhaus mit den bislang durch den Senat übermittelten Unterlagen nicht in der Lage ist, eine objektive Entscheidung sowie eine Abwägung aller Risiken vorzunehmen, da seine Unterrichtung durch den Senat nur unvollständig erfolgt ist? Zu 2. Dies trifft nicht zu. 3. Welche Unterlagen wurden dem Abgeordneten- haus bislang zur Verfügung gestellt und welche Unterlagen wurden dem Abgeordnetenhaus bislang nicht zur Verfügung gestellt? Zu 3. Den Abgeordneten wurden alle Unterlagen zur Verfügung gestellt, die notwendig sind, um sich eine fundierte Meinung über die Neuordnung der Rechtsbeziehungen zwischen der Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH (berlinovo) und dem Land Berlin bilden zu können. Dies gilt auch für das entsprechende Umsetzungsgesetz . 4. Aus welchen Gründen sind die bislang dem Abgeordnetenhaus zur Verfügung gestellten Unterlagen nicht vollständig öffentlich einsehbar? Zu 4. Die Vorlage zur Neuordnung betrifft ein Ver- mögensgeschäft nach Artikel 38 GO AbgH von Berlin und wird somit von dem zuständigen Unterausschuss für Vermögensverwaltung behandelt. Die dortigen Vorlagen sind vertraulich (Artikel 38 Absatz 2 GO AbgH). 5. Wird der Senat vor dem Hintergrund der Bedenken des Landesrechnungshofs seine Strategie bzgl. der BIH/Berlinovo überdenken und ggfs. anpassen? Zu 5. Die Bedenken des Landesrechnungshofes sind sämtlich nicht zutreffend und geben daher keinen Grund, die Strategie bezüglich der berlinovo zu ändern. 6. Welche Szenarien liegen der vom Landesrech- nungshof kritisierten Strategie des Senats bei der Umstrukturierung der BIH/Berlinovo zugrunde? Zu 6. Auch hierzu erlaube ich mir, auf § 5 GO AbgH zu verweisen (s. Ziffer 1). 7. Trifft es zu, dass ein Stressszenario existiert, wonach die vom Senat verfolgte Strategie aufgehen könnte, auch wenn das Land Berlin sich nicht im Besitz aller Anteile der von der Risikoabschirmung betroffenen Fonds befindet? Wenn ja, wie gestaltet sich dieses Szenario im Einzelnen? Zu 7. Dem Stressszenario liegt zugrunde, dass bis Ende 2013 nicht in allen 24 Rückkauffonds 100%- Eigentum erworben wird, sondern nur bei einem Teil der Fonds. Nach der Modellrechnung der berlinovo würde das Liquiditätsmodell auch dann funktionieren. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 981 8. Wie viele Klagen von Fondszeichnern gegen die BIH/Berlinovo bzw. deren Tochtergesellschaften sind zur Zeit anhängig und welches sind die Gegenstände der jeweiligen Klage? Zu 8. Hierzu verweise ich auf Anlage 1 unseres Schreibens vom 1. Juni 2012 an den Unterausschuss Vermögensverwaltung (Grüne Nr. 0031 A), die im Datenraum des Abgeordnetenhauses bereitgestellt wurde. 9. Durch wen lässt sich der Senat bei diesen Klagen vertreten? Zu 9. Der Senat ist nicht Prozesspartei. Die Prozesse werden durch die Immobilien Beteiligungs- und Vertriebsgesellschaft mbH (IBV), die Geschäftsführerin der Fonds und Tochter der berlinovo bzw. die von dieser mandatierten Rechtsanwälte geführt. 10. Bis wann sollen nach Einschätzung des Senats die anhängigen Klagen abschließend erledigt sein und welches Kostenrisiko für BIH/Berlinovo und Land Berlin bestehen in diesem Zusammenhang insgesamt? Zu 10. Der Senat kann nicht abschätzen, wann die an- hängigen Verfahren abschließend erledigt sein werden. Die Verfahren werden von unabhängigen Gerichten bearbeitet . Die abschließende Erledigung der Verfahren hängt von einer Vielzahl von Umständen, insbesondere der Einlegung von Rechtsmitteln, ab. Es wird aber angestrebt , die Klageverfahren im Vergleichsweg zeitnah abzuschließen. Berlin, den 24. Oktober 2012 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Nov. 2012) 2