Drucksache 17 / 10 983 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Oliver Höfinghoff (PIRATEN) vom 19. September 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. September 2012) und Antwort BER-Debakel XXVII: Wie steht es um die Lärmkontrolle am BER? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wird am Flughafen Berlin Brandenburg (BER) eine Lärmschutzhalle für Triebwerksprobeläufe vorhanden sein? Wenn ja, wie wird diese Halle ausgestattet sein, um möglichst wenig Lärm nach außen dringen zu lassen? Antwort zu 1.: Der Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld vom 13.08.2004 sieht unter 5. Lärm, 5.1.1. Flugbetriebliche Regelungen, Satz 5 vor: „Triebwerksprobeläufe mit Flugtriebwerken dürfen nur durchgeführt werden, wenn nachteilige Auswirkungen in den bewohnten Gebieten in der Umgebung des Flughafens nicht zu besorgen sind. Nachteilige Auswirkungen sind dann gegeben, wenn die Geräusche durch Probeläufe am Tag einen energieäquivalenten Dauerschallpegel von über 57 dB(A) außen oder in der Nacht einen energieäquivalenten Dauerschallpegel von 47 dB(A) außen während der Einwirkzeit an Wohnhäusern erzeugen. In keinem Fall dürfen Probeläufe in der Nacht dort zu einem A-bewerteten Maximalpegel von mehr als 70 dB(A) außen führen. Der Flughafenunternehmer hat der Planfeststellungsbehörde geeignete Orte für die Durchführung der Probeläufe nachzuweisen.“ Derzeit ist eine Lärmschutzhalle nicht geplant. Frage 2: Wie wird die permanente Lärmkontrolle nach erfolgter Inbetriebnahme des BER von statten gehen? Frage 3: Wie viele fest installierte Lärm-Mess- stationen werden nach erfolgter Inbetriebnahme des BER an welchen Orten aufgestellt sein? (Bitte Karte mit Standorten beilegen) Antwort zu 2. und 3.: Das Luftverkehrsgesetz (LuftVG, § 19a) verpflichtet den Flughafenbetreiber zur Einrichtung und zum Betrieb von Anlagen für die fortlaufende registrierende Messung des Fluglärms. Das LuftVG schreibt die konkrete Anzahl und Stationierungsorte der Messstellen nicht vor. Die „Richtlinien über Einrichtung und Betrieb von Fluglärmmessanlagen für Verkehrsflughäfen “ des Bundesverkehrsministeriums aus dem Jahr 1972 enthalten zwar konkretere Ziele und Vorgaben , jedoch ebenfalls keine Aussagen zu Anzahl der Messstellen und Stationierungsorten. Zu Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge werden die Genehmigungsbehörde eines Verkehrsflughafens, das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung sowie die Flugsicherungsorganisation gemäß § 32 b LuftVG von der für den jeweiligen Flughafen eingesetzten Fluglärmkommission beraten. Zu den Aufgaben der Kommission gehört auch die Mitwirkung bei der Standortauswahl von Fluglärmmessstellen . Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) hat die „Planung Flugmessstellen BER – Vorläufiges Konzept zur Lage und Errichtung der Messstellen“ in der 82. Sitzung der Fluglärmkommission für den Flughafen Berlin-Schönefeld am 30. Januar 2012 präsentiert (Anlage ). Das Konzept ist abrufbar unter: http://www.mil.brandenburg.de/sixcms/detail.php/538006 Ausweislich des Protokolls der oben genannten Sitzung der Fluglärmkommission hat diese den ausgewählten Standorten zugestimmt. Frage 4: Wie werden die im Januar 2012 endgültig be- stätigten Flugkorridore, die sich von den zuvor bekannten Flugkorridoren unterscheiden, in der künftigen permanenten Lärmmessung berücksichtigt? Antwort zu Frage 4.: Die Messstelle in Dahlewitz wurde aufgrund der um 15° abknickenden Route gewählt. Ansonsten ergibt sich durch Neuplanung der Flugrouten keine Notwendigkeit neuer bzw. geänderter Standorte von stationären Messstellen, weil entsprechende Schwellenwerte nicht erreicht werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 983 Die FBB hat ferner zugesagt, nach Inbetriebnahme des BER je nach Erfordernis kurzfristig weitere Messungen mit mobilen Messanlagen durchzuführen. Nach Vorlage von Ergebnissen kann die Errichtung einer stationären Messstation nochmals geprüft werden. Frage 5: Wie viele mobile Lärm-Messstationen wer- den nach erfolgter Inbetriebnahme des BER im Einsatz sein? Antwort zu Frage 5.: Nach Inbetriebnahme des BER werden weiterhin zwei mobile Messstationen zur Verfügung stehen und eingesetzt werden. Berlin, den 15. Oktober 2012 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Okt. 2012) 2 13 11 12 3 17 16 15 14 19 1818 65 2 9 4 7 8 3382000 3382000 3384000 3384000 3386000 3386000 3388000 3388000 3390000 3390000 3392000 3392000 3394000 3394000 3396000 3396000 3398000 3398000 3400000 3400000 3402000 3402000 3404000 3404000 3406000 3406000 3408000 3408000 3410000 3410000 3412000 3412000 3414000 3414000 3416000 3416000 5 7 8 6 0 0 0 5 7 8 6 0 0 0 5 7 8 8 0 0 0 5 7 8 8 0 0 0 5 7 9 0 0 0 0 5 7 9 0 0 0 0 5 7 9 2 0 0 0 5 7 9 2 0 0 0 5 7 9 4 0 0 0 5 7 9 4 0 0 0 5 7 9 6 0 0 0 5 7 9 6 0 0 0 5 7 9 8 0 0 0 5 7 9 8 0 0 0 5 8 0 0 0 0 0 5 8 0 0 0 0 0 5 8 0 2 0 0 0 5 8 0 2 0 0 0 5 8 0 4 0 0 0 5 8 0 4 0 0 0 5 8 0 6 0 0 0 5 8 0 6 0 0 0 5 8 0 8 0 0 0 5 8 0 8 0 0 0 Flughafen Berlin-Brandenburg International , Messstellenkonzept BER Maßstab 1 : 80635 Kartengrundlage : TK50 (05/03 LGB Brandenburg) Flughafen Berlin Brandenburg GmbH Flughafen Schönefeld D-12521 Berlin Stabsstelle Umwelt Blau : Rot : Grün : Punkte: Nachtschutzgebiet - Planfeststellungsbeschluss+Ergänzung Nachtschutzgebiet - DES 2015 Flugstrecken Messstellen (blau - Bestand; rot - Planung) ka17-10983 ka17-10983Anl