Drucksache 17 / 10 986 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Hakan Taş (LINKE) vom 20. September 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. September 2012) und Antwort Aktivitäten der sogenannten Fetullah-Gülen-Bewegung in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Ist dem Senat der Bericht im Spiegel Nr. 32/2012 vom 07.08.2012 mit dem Titel „Der Pate“ über die sogenannte Fettullah-Gülen-Bewegung bekannt? Zu 1.: Der besagte Artikel des Nachrichtenmagazins „DER SPIEGEL“ ist bekannt. 2. Wie bewertet der Senat von Berlin die in diesem Bericht dargelegten Fakten und Einschätzungen über diese Bewegung („…Geheimbund, eine Sekte wie Scientology …“, „…Parallelen …mit dem katholischen Geheimbund Opus Dei…“) ? Zu 2.: Der Senat hat keine tatsächlichen Anhalts- punkte, dass die Fethullah-Gülen-Bewegung extremistische Bestrebungen, die für eine Beobachtung durch die Verfassungsschutzbehörden erforderlich sind, verfolgt. Dass die Fethullah-Gülen-Bewegung kein Beobachtungsobjekt der Verfassungsschutzbehörden ist, wurde auch auf Bundesebene im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 17/7319) durch die Bundesregierung im Oktober 2011 festgestellt. Polizeiliche Erkenntnisse im Sinne der Kleinen Anfrage bestehen auch nicht. Weder die Fethullah-GülenBewegung noch der Verein „TÜDESB - Bildungsinstitut Berlin-Brandenburg e.V.“ (im Nachfolgenden TÜDESB e. V.) oder ausgewiesene Mitglieder sind bisher im Organisationskontext strafrechtlich, ordnungsrechtlich bzw. im Kontext der Gefahrenabwehr in Erscheinung getreten. 3. Liegen dem Senat Erkenntnisse vor, dass in Berlin zwei Dutzend sogenannte Lichthäuser existieren, in denen junge Menschen zu „treuen Dienern“ der Bewegung erzogen werden? a) Wenn ja, was gedenkt der Senat dagegen zu unternehmen ? b) Wenn nein, teilt der Senat die Einschätzung des Spiegel nicht oder hat der Verfassungsschutz wieder einmal geschlafen? Zu 3.: a) Aus den in Antwort auf die Frage 2 genannten Gründen erfüllt die Fethullah-Gülen-Bewegung nicht die Voraussetzungen für ein Tätigwerden der Sicherheitsbehörden. b) Die Einschätzung des Nachrichtenmagazins „DER SPIEGEL“ wird zur Kenntnis genommen. 4. Welche Erkenntnisse hat der Senat über den Verein TÜDESB? a) Trifft die Behauptung des SPIEGEL zu, dass Tüdesb der Gülen-Bewegung zugehörig ist? b) Wurden bei der Genehmigung des Gymnasiums in Spandau dahingehende Nachforschungen angestrengt ? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? c) Gibt es weitere von Tüdesb getragene Bildungs- institutionen in Berlin? Wenn ja, welche sind dies und erhalten diese staatliche Zuwendungen? Zu 4.: a) Dem Senat liegen keine Erkenntnisse über eine Zugehörigkeit des Vereins TÜDESB e. V. zur Fethullah-Gülen-Bewegung vor, die über die Medienberichterstattung hinaus gehen. b) Zu den Genehmigungsvoraussetzungen einer Schule in freier Trägerschaft gehört nach § 98 Schulgesetz unter anderem, dass der Schulträger oder, falls dieser keine natürliche Person ist, Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 986 dessen Vertreterin oder Vertreter geeignet ist, eine Schule verantwortlich zu führen, und er die Gewähr dafür bietet, nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung zu verstoßen. Der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft lagen und liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, an der Geeignetheit des TÜDESB e.V. als Schulträger zu zweifeln. Eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz ist nicht gesetzlich vorgesehen, im Übrigen wird auf die Antwort zur Frage 2 verwiesen. c) Nach eigenem Bekunden existieren weitere vom TÜDESB e. V. getragenen Bildungsinstitutionen in Berlin. Auf seiner Homepage verweist der Verein auf zahlreiche Institutionen - Schulen, Bildungseinrichtungen und Kindertagesstätten - in Berlin, die dem Verein zuzurechnen sein dürften. Die Vollständigkeit dieser Aufzählung kann nicht beurteilt werden. Für folgende Schulen des TÜDESB e.V. sind Genehmigungen/Anerkennungen erteilt worden: Gymnasium anerkannt zum 01.08.2010 Wilhelmstr. 25-30, Berlin-Spandau bezuschusst nach § 101 Schulgesetz Realschule/Integrierte Sekundarschule anerkannt zum 01.04.2010 Wilhelmstr. 25-30, Berlin-Spandau bezuschusst nach § 101 Schulgesetz Grundschule im Aufbau genehmigt zum 01.08.2008 Adlergestell 133, Berlin-Treptow noch nicht bezuschusst, in Wartefrist Zu den vom TÜDESB e.V. an mehreren Standorten betriebenen so genannten „Bildungszentren“ handelt es sich um freie private Einrichtungen, zu denen dem Senat keine näheren Angaben vorliegen. 5. Wie bewertet der Senat die Äußerungen der wohl wichtigsten Islamautorität in unserem Lande, Professor U. S.-S. im genannten Spiegelartikel: „Sie ist die wichtigste und gefährlichste islamistische Bewegung in Deutschland.“? Welchen Handlungsbedarf erkennt der Senat? 6. Welchen Handlungsbedarf sieht der Senat im Zusammenhang mit der Gülen-Bewegung und ihr zugehörigen Institutionen in Berlin? Zu 5. und 6.: Siehe Antwort zur Frage 2. Berlin, den 19. Oktober 2012 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Nov. 2012) 2