Drucksache 17 / 10 995 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Canan Bayram (GRÜNE) vom 18. September 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. September 2012) und Antwort Überfüllte Erstaufnahmeeinrichtung? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch ist die durchschnittliche Wohndauer in der Erstaufnahmestelle? (Bitte für die letzten fünf Jahre angeben.) Zu 1.: Wie bereits in der Antwort auf die gleichlau- tende Frage 1 der Kleinen Anfrage Nr. 16/14887 vom 05.11.2010 ausgeführt wurde, liegen dazu in Ermange- lung einer entsprechenden statistischen Erhebung keine Erkenntnisse vor. 2. Wie ist die aktuelle Belegungszahl der Erstaufnah- meeinrichtung und wie viele der Bewohner und Bewoh- nerinnen sind a. Asylantragsteller und Asylantragstellerinnen in den ersten drei Monaten des Verfahrens b. Asylantragsteller und Asylantragstellerinnen deren Verfahren bereits länger als drei Monate andauert c. anerkannte Flüchtlinge d. geduldete Ausländer und Ausländerinnen e. sonstige Ausländer und Ausländerinnen (bitte nach Herkunftsländern getrennt auflisten) f. Deutsche? Zu 2.: In Berlin werden derzeit zwei vertragsgebunde- ne Aufnahmeeinrichtungen für die Erstaufnahme von Asylbegehrenden im Sinne von § 44 Absatz 1 Asylverfah- rensgesetz (AsylVfG) betrieben. Es handelt sich dabei um die Einrichtung in der Motardstraße 101a (Spandau) und die Einrichtung in der Rhinstraße 125-127 (Lichtenberg) mit der Außenstelle (Notunterkunft) Max-Brunnow Str. 4 (Lichtenberg). Mit Stand 13.11.2012 sind 550 Personen in der Ein- richtung Motardstraße (sowie angeschlossener Hostels), 344 Personen in der Einrichtung Rhinstraße sowie 152 Personen in der Einrichtung Max-Brunnow-Straße unter- gebracht. Zu den Unterfragen a – f kann keine Aussage getroffen werden, da der Aufenthaltsstatus der untergebrachten Personen statistisch nicht erfasst wird. 3. Welche Ausweichquartiere stehen bei Überfüllung (mehr Menschen als die vertraglich vereinbarte Bele- gungskapazität bzw. als die maximale Belegungskapazi- tät) der Erstaufnahmeeinrichtung zur Verfügung? 4. Gibt es in den Ausweichquartieren eine Sozialbe- treuung? Zu 3. und 4.: Die bis 2010 vorhandenen Reservekapa- zitäten sind aufgrund des hohen Zugangs von Asylsu- chenden belegt. Die Berliner Unterbringungsleitstelle ist laufend damit befasst, neue Objekte zu akquirieren. 5. Wie wird die in den Mindestanforderungen vorge- schriebene Sozial- und Kinderbetreuung bei den derzeiti- gen Belegungszahlen (über 500 Menschen) gewährleistet? 6. Wurden aufgrund der aktuellen Belegungszahlen weitere Betreuungskräfte eingestellt? Zu 5. und 6.: Grundsätzlich wird versucht, auch bei Inbetriebnahme der Notunterkünfte die Qualitätsstan- dards einzuhalten. Die Betreiber der Einrichtungen passen die Mitarbeiterzahlen den Belegungsgegebenheiten je- weils schnellstmöglich an. 7. Wurde ein weiterer Raum für die Kinderbetreuung zur Verfügung gestellt? Zu 7.: Für eine räumlich abgetrennte Kinderbetreuung stehen keine Kapazitäten zur Verfügung. Berlin, den 21. November 2012 In Vertretung Michael B ü g e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Nov. 2012)