Drucksache 17 / 10 996 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Canan Bayram (GRÜNE) vom 19. September 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. September 2012) und Antwort Mangelhafte Unterstützung des Senats bei der Wohnungssuche für Flüchtlinge Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Unterstützung erhalten Leistungsempfänger und Leistungsempfängerinnen nach AsylbLG von der ZLA/den Sozialämtern der Bezirke bei der Wohnungssuche ? Zu 1.: Der Wortlaut dieser Frage ist identisch mit der Frage 1 der Kleinen Anfrage Nr. 17/10547 vom 31. Mai 2012. Da der erfragte Sachverhalt unverändert gilt, verweist der Senat insoweit auf die Antwort vom 30. Juni 2012. 2. Wie viele Personen haben sich bisher in diesem Jahr an die ZLA gewendet und um Hilfe bei der Wohnungssuche gebeten? Zu 2.: Über die Anzahl der Beratungen werden keine Statistiken geführt. Allerdings wird gezählt, von wie vielen Personen eine Wohnung bezogen wurde. In den Monaten Januar bis September 2012 haben 289 Personen eine Wohnung bezogen . 3. Wie viel Personal steht dafür in der ZLA/in den Sozialämtern der Bezirke zur Verfügung? 4. Was beinhaltet die mündliche Beratung durch den Sozialdienst der ZLA, welche Informationen beinhaltet das dort zu erhaltende Infoblatt zur Wohnungssuche? 5. Haben Leistungsbezieher und Leistungsbezieherinnen nach AsylbLG bei privater Wohnsitznahme Anspruch auf Kautionsübernahme durch die ZLA/durch die Bezirke ? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche Kriterien müssen erfüllt sein? 6. Erhalten Leistungsbezieher und Leistungsbezieherinnen nach AsylbLG rechtsverbindliche Kautionsübernahmebescheinigungen vom LaGeSo/den Bezirken? (Bitte nach Bezirken getrennt für Januar - August 2012 auflisten.) 7. Wie hoch ist die durchschnittliche Steigerung der Angebotsmieten seit dem 1.1.2005 in Berlin? (Bitte getrennt nach Haushaltsgrößen angeben) 8. Wie oft scheiterte die private Wohnsitznahme an einer Überschreitung der Mietobergrenze, an der abgelehnten Kautionsübernahme, durch den Kostenvergleich mit der Unterbringung in einer Sammelunterkunft? (Bitte getrennt für die letzten fünf Jahre auflisten.) 9. Wann und um welche Beträge wurden die aus sozialhilferechtlicher Sicht als angemessen definierten Brutto-Warmmieten das letzte Mal an die preisliche Entwicklung der Mieten, Nebenkosten und Kautionen in Berlin seit 2005 angepasst? (Bitte getrennt nach Haushaltsgrößen angeben.) 10. Wann ist die nächste Erhöhung der aus sozialhilfe- rechtlicher Sicht als angemessen definierten BruttoWarmmieten geplant und um welche Beträge? Wenn keine Erhöhung geplant ist, warum nicht? 11. Welche Maßnahmen plant der Senat zur Be- grenzung der Steigerung der Angebotsmieten in Berlin? 12. Erhalten wohnungssuchende Empfänger und Empfängerinnen von Leistungen nach AsylbLG rechtsverbindliche Informationen für potentielle Vermieter und Vermieterinnen und Mietübernahmebescheinigungen zur Wohnungssuche vom LaGeSo/den Bezirken? 13. Wenn nein, wie lange dauert es, bis die dort Leistungsberechtigten von der ZLA/den Sozialämtern der Bezirke bei Vorlage eines konkreten Wohnungsangebots eine Kostenübernahmeerklärung erhalten? Zu 3. bis 13.: Der Wortlaut dieser Fragen ist identisch mit der Kleinen Anfrage Nr. 17/10547 vom 31. Mai 2012. Da die erfragten Sachverhalte unverändert gelten, verweist der Senat insoweit auf seine Antwort vom 30. Juni 2012. Berlin, den 19. Oktober 2012 In Vertretung Michael B ü g e ________________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Okt. 2012)