Drucksache 17 / 11 001 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Canan Bayram (GRÜNE) vom 18. September 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. September 2012) und Antwort Kinder in der Erstaufnahmeeinrichtung Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie wird sichergestellt, dass die in der Erstaufnah- meeinrichtung lebenden Kinder ihrer Schulpflicht nach- kommen und unverzüglich einen Platz in einer Schule erhalten? Wie lange sind hierbei die Wartezeiten? Zu 1.: Grundsätzlich werden alle Eltern von schul- pflichtigen Kindern zur Schulpflicht beraten. Sie erhalten einen Laufzettel, der im Wohnheim abzugeben ist. Das Verfahren ist mit den Wohnheimen abgesprochen. Ziel ist die möglichst schnelle Aufnahme in die Schu- le. Die Erstaufnahmeeinrichtungen sorgen für die erfor- derlichen Informationen über Anmeldung an Schulen, Schulbehörden und schulärztlichen Untersuchungen. Die Verteilung der Schülerinnen und Schüler über das Schulamt erfolgt umgehend nach Erstregistrierung. Auf- grund der hohen Fluktuation in den Erstaufnahmeeinrich- tungen ist die Verweildauer in den Schulen sehr unter- schiedlich. Wenn die Familien den Bezirk verlassen, wechseln die Kinder und Jugendlichen in der Regel auch die Schule. Über die Dauer von Wartezeiten liegen keine Daten vor. 2. Ist es zutreffend, dass der Beginn der Beschulung oft über viele Wochen nur deshalb aufgeschoben wird, weil das Ergebnis der schulärztlichen Untersuchung durch das Bezirksamt Spandau noch fehlt? Zu 2.: Diese Frage kann der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit beantworten. Der zuständige Bezirk hat dazu folgende Information übermittelt: Nach Aussage des Kinder- und Jugendgesundheits- dienstes (KJGD) Spandau wird so verfahren, dass bei Anmeldung von Kindern im Grundschulalter in der Schu- le der KJGD von der Schulsekretärin umgehend den Un- tersuchungsauftrag erhält. In der Regel wird sofort telefo- nisch ein Termin zur Untersuchung vereinbart. Die Kin- der werden innerhalb einer Woche, selten binnen 14 Ta- gen, im KJGD Goldbeckweg untersucht. Oberschülerinnen und Oberschülern wird ein Schul- platz durch das Schulamt zugewiesen. Sobald dies ge- schehen ist, werden die Kinder binnen einer, maximal zwei Wochen, in der zuständigen Dienststelle des KJGD untersucht. Trotz erheblicher terminlicher und Arbeitsbelastungen im KJGD werden Termine für die Kinder aus der Motardstraße oft eingeschoben und Untersuchungen in- nerhalb kürzester Zeit sichergestellt. Wegen des hohen Bedarfs für ältere Kinder sind in- zwischen insgesamt fünf Oberschulen in Spandau be- stimmt worden, die „besondere Lerngruppen für Neuzugänge ohne Deutschkenntnisse“ anbieten. So verteilt sich die schulärztliche Untersuchung auf die Heinrich-Böll- Oberschule, B.-Traven-Oberschule, Schule an der Jung- fernheide, Carl-Friedrich-von Siemens-Oberschule und die Schule am Staakener Kleeblatt. Es ist wichtig und zum Teil auch notwendig, dass die Untersuchung erfolgt, um schwerwiegende gesundheitli- che Risiken festzustellen und ggf. gesundheitliche Hilfen in die Wege leiten zu können. Dabei kann es sich um Sachverhalte handeln, die das Lernen verhindern (Hören, Sehen, Sprechen) als auch um Sachverhalte des Impf- oder Seuchenschutzes. 3. Warum wird insoweit nicht zunächst auf die Ergeb- nisse der unmittelbar nach Einreise durchgeführten Ge- sundheitsuntersuchung nach AsylVfG zurückgegriffen, um den Beginn des Schulbesuchs nicht unnötig zu verzö- gern? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 001 2 Zu 3.: Bei der Eingangsuntersuchung für Asylbewer- berinnen und Asylbewerber handelt es sich ausschließlich um eine Röntgenuntersuchung zum Ausschluss einer Tu- berkuloseerkrankung. Bei Kindern und Jugendlichen wird diese Untersuchung auch nur durchgeführt, wenn bei den Eltern eine Tuberkuloseinfektion festgestellt wird. Insofern kann die schulärztliche Untersuchung nicht durch die Gesundheitsuntersuchung nach dem Asylver- fahrensgesetz ersetzt werden. 4. Ist es zutreffend, das die Schulen vor Ort die Auf- nahme der Kinder Asylsuchender aus der Erstaufnahme- einrichtung zum Teil ablehnen, obwohl diese der Schul- pflicht unterliegen? Zu 4.: Ein derartiger Sachverhalt ist dem Senat nicht bekannt. 5. Wer übernimmt die Fahrkosten, wenn Kinder aus der Erstaufnahmeeinrichtung in Schulen eingeschult wer- den müssen, die nicht zu Fuß erreicht werden können? Zu 5.: Die Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmit- teln zur Schule wird durch die zuständige Leistungsbe- hörde nach § 6 Asylbewerberleistungsgesetz entsprechend den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets sicher- gestellt. Berlin, den 06. Dezember 2012 In Vertretung Michael B ü g e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Dez. 2012)