Drucksache 17 / 11 004 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Manuela Schmidt (LINKE) vom 20. September 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. September 2012) und Antwort Basiskorrekturen Hilfe zur Pflege / Eingliederungshilfe Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche – zwischen dem Land Berlin und den Ein- richtungsträgern vereinbarten – Veränderungen hat es bei den Entgelt- bzw. Vergütungssätzen in den Bereichen Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe in 2011 und 2012 gegeben, die zu Basiskorrekturen für 2012 führen werden, da sie bei der Berechnung des ursprünglichen Zuweisungspreises für 2012 keine Berücksichtigung gefunden hatten? Zu 1.: Für die Jahre 2011 bzw. 2012 wurden nach- folgende Vergütungssteigerungen vertraglich vereinbart: Hilfe zur Pflege nach §§ 61ff. Sozialgesetzbuch (SGB) – Zwölftes Buch (XII) -: Für 2011 wurde in der stationären Hilfe zur Pflege eine 1,5 %ige Vergütungssteigerung verhandelt, für 2012 eine Steigerung in Höhe von 2,84 %. Im Bereich ambulanter Pflege wurde für 2011 eine Steigerung von 3,5 % ab 01.06.2011 vereinbart. Hilfen der Eingliederungshilfe nach §§ 53, 54 SGB XII und für den Personenkreis nach §§ 67, 68 SGB XII: 2011 wurde keine Vergütungssteigerung verhandelt; für das Jahr 2012 wurde eine Vergütungssteigerung von 4,12 % verhandelt. 2. Bitte nach den einzelnen Produkten getrennt aufführen : Wie werden sich die Zuweisungspreise bei der Basiskorrektur verändern? Zu 2.: Wie in den Vorjahren wird der Senat nach Jahresabschluss 2012 mit der Basiskorrektur die Zuweisungspreise für die Transferkostenprodukte der Hilfen in besonderen Lebenslagen unter Berücksichtigung aller Einflussfaktoren, wie z. B. Entgelt- und Vergütungssatzänderungen und Entwicklung von vorrangigen Leistungen , fortschreiben. Die Bezirke haben bereits entsprechende Zusagen des Senats erhalten. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind konkrete Aussagen über die Höhe der Fortschreibungen des Zuweisungspreises jedoch noch nicht abschließend möglich. Berlin, den 08. Oktober 2012 In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Okt. 2012)