Drucksache 17 / 11 006 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Lompscher (LINKE) vom 21. September 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. September 2012) und Antwort Baulicher Zustand, Kosten und Perspektive des Hubertusbades Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie stellt sich der derzeitige bauliche Zustand des ehemaligen Stadtbades Lichtenberg (Hubertusbad) dar? Aus welchen bauaufsichtlichen und/oder versicherungsrechtlichen oder sonstigen Gründen musste der Liegenschaftsfonds seit wann weitere Besichtigungsmöglichkeiten des Bades untersagen? Zu 1.: Das Hubertusbad befindet sich in einem schlechten baulichen Zustand. Zahlreiche Bereiche des Gebäudes sind einsturzgefährdet. Zum Tag des offenen Denkmals 2011 war das Hubertusbad letztmalig für interessierte Bürgerinnen und Bürger geöffnet. Der Liegenschaftsfonds lässt aus haftungsrechtlichen Gründen bis auf Weiteres keine Besichtigungen zu. 2. Wie hat sich der bauliche Zustand des Hubertus- bades seit dessen Schließung entwickelt? Waren in diesem Zeitraum insbesondere Instandhaltungs- und Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich? Wenn ja, welche , wann, durch wen getragen und zu welchen Kosten? Zu 2.: Der bauliche Zustand des Hubertusbades hat sich seit seiner Schließung im Jahre 1991, bedingt durch den langjährigen Leerstand trotz verschiedener Maßnahmen zur Verkehrssicherung und Instandhaltung, verschlechtert . Der Liegenschaftsfonds hat seit der Übernahme des Objektes zum 01.06.2001 bis 31.08.2012 u.a. für die Instandhaltung des Daches, der Fassade, der Außenanlagen, für den Wachschutz, für Sicherungsmaßnahmen und die Müllentsorgung Kosten in Höhe von insgesamt rd. 377 T€ aufgewandt. 3. Wie bewertet der Senat die Forderung der Bürger- initiative „Licht an im Hubertusbad“ nach einer technischen Sicherung des Gebäudes zum Zwecke der Ermöglichung des öffentlichen Zuganges und wie hoch wären die Kosten der erforderlichen Maßnahmen? Zu 3.: Der Forderung der Bürgerinitiative kann leider nicht gefolgt werden. Die technische Gebäudesicherung für die Gewährung eines öffentlichen Zugangs würde Kosten in Höhe von ca. 308.000, - € verursachen, die in keinem Verhältnis zu einem öffentlichen Zugang zum Gebäude ohne spezifische Nutzung stehen. 4. Wie bewertet der Senat die Forderung der Bürger- initiative nach einer „ernsthaften Kooperation“ seitens des Liegenschaftsfonds? Zu 4.: Die Aktivitäten der Bürgerinitiative werden be- grüßt. Durch die Öffentlichkeitsarbeit des Vereins könnten weitere potenzielle Investoren für das Hubertusbad gewonnen werden. Der Liegenschaftsfonds hat sich Gesprächswünschen der Initiative bzw. der Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen bisher nicht versperrt. 5. Wie viele konkrete Kaufangebote mit jeweils welcher Nutzungsart wurden dem Liegenschaftsfonds wann unterbreitet? Zu 5.: Dem Liegenschaftsfonds liegen 3 konkrete Kaufangebote aus den Jahren 2007, 2008 und 2011 vor. Die Planungen umfassten eine Wohn-, Hotel- oder auch Schwimmbadnutzung. 6. Liegt dem Liegenschaftsfonds aktuell ein Kauf- angebot und, wenn ja, mit welchem Nutzungskonzept vor bzw. wie wird derzeit die Verkaufswahrscheinlichkeit eingeschätzt? Zu 6.: Derzeit liegt nur noch das Kaufangebot einer Bewerbergemeinschaft aus dem Jahre 2011 vor. Das Konzept sieht eine Hotelnutzung mit Konferenzräumen und ggf. öffentlich zugänglichem Wellnessbereich vor. Die planungsrechtliche Zulässigkeit wird derzeit vom zuständigen Bezirksamt geprüft. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 006 2 7. Welche Überlegungen gibt es beim Senat, die Erhaltung und Sanierung des denkmalgeschützten Stadtbades Lichtenberg angesichts der jahrelang ergebnislosen Verwertungsbemühungen zu erreichen? Zu 7.: Für die Erhaltung und Sanierung des denkmal- geschützten Stadtbades Lichtenberg ist mit einem Investitionsaufwand von mindestens 20 Mio. € zu rechnen. Dies kann nur von privaten Investoren und nur mit einer wirtschaftlich tragfähigen Nutzung geleistet werden. Sobald die Aussage des Bezirks zu zulässigen Nutzungsmöglichkeiten vorliegt, wird der Liegenschaftsfonds seine Vermarktungsbemühungen fortsetzen. Berlin, den 09. Oktober 2012 In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Okt. 2012)