Drucksache 17 / 11 007 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Stefan Gelbhaar (GRÜNE) vom 20. September 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. September 2012) und Antwort Britische Botschaft an der Wilhelmstraße – freie Fahrt für Busse der BVG? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet der Senat vor dem Hintergrund der umfangreichen Sperrungen an der Kreuzung Friedrichstraße / Unter den Linden die denkbare Variante, Bussen der BVG die Durchfahrt in der Wilhelmstraße - insbesondere in der „Rush-Hour“ - zu ermöglichen? Frage 2: Hält der Senat an seiner bisherigen Auf- fassung (etwa Plenarprotokoll 16/36, S.3254/3255) fest, dass eine Erweiterung der Nutzung der Wilhelmstraße vor der Britischen Botschaft - über den Fußgänger- und Radverkehr sowie berechtigtem Fahrzeugverkehr (Ver- und Entsorgungs-, Telekommunikationsunternehmen sowie unmittelbaren Anliegern, Besuchern und Lieferanten) der ansonsten als Straße entwidmeten Verkehrszone hinaus - beabsichtigt ist? Frage 3: Unter welchen Voraussetzungen ist eine Er- weiterung der Nutzung für Busse der BVG möglich? Frage 4: Ist eine Öffnung nur der „östlichen“ Wil- helmstraße, also der Straßenseite gegenüber der Britischen Botschaft, als Option geprüft, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Frage 5: Welche Vorteile würde eine solche Er- weiterung bringen, insbesondere in zeitlicher Hinsicht für die jeweiligen Buslinien und in finanzieller Hinsicht für die BVG? Antwort zu 1. bis 5.: Die Sperrung der Wilhelmstraße im Bereich der britischen Botschaft für den öffentlichen Kraftverkehr ist der gegenwärtigen Sicherheitslage geschuldet . Diese Sperrung gilt auch für die Busse der BVG. Ungeachtet der derzeitigen Situation setzt sich der Senat dafür ein, die Sperrung nach einer Verbesserung der Sicherheitslage wieder für den öffentlichen Kraftverkehr freizugeben. Frage 6: Wird weiterhin jährlich eine Prüfung der Sicherheitsbelange der Britischen Botschaft vorgenommen , wann erfolgte die letzte Prüfung und was war das Ergebnis? Antwort zu 6.: Die letzte Beurteilung der Ge- fährdungslage für die Botschaft des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland wurde im August 2011 mit dem Ergebnis, dass eine unverändert hohe abstrakte Gefährdung für das Objekt besteht, durchgeführt. Eine Abschwächung der Gefährdungslage ist nicht zu erwarten. Das Landeskriminalamt führt regelmäßig oder aus besonderem Anlass Gefährdungsbewertungen insbesondere bei hoch gefährdeten Objekten durch. Sollte sich die Sicherheitslage für die britische Botschaft entscheidend verändern, wird dieses automatisch den zuständigen Verwaltungen mitgeteilt. Frage 7: Inwieweit können ohne Stopp durchfahrende Busse der BVG ihrerseits ein Sicherheitsrisiko darstellen, und inwieweit kann dieses Sicherheitsrisiko höher liegen als das von den bisher zugelassenen Nutzern (Ver- und Entsorgungs-, Telekommunikationsunternehmen sowie unmittelbaren Anliegern, Besuchern und Lieferanten)? Antwort zu 7.: Das Landeskriminalamt kommt in seiner aktuellen Bewertung zu dem Schluss, dass eine physikalische Sperre, gemeint sind versenkbare Poller, unabdingbar für die Sicherheit der britischen Botschaft notwendig ist. Das bedeutet, dass auch die in der Fragestellung genannten Fahrzeuge durch die parallel aufgestellten versenkbaren Poller, die sogenannte Schleuse, passieren müssen. Eine Durchfahrt „ohne Stopp“ ist damit nicht möglich. Berlin, den 22. Oktober 2012 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Okt. 2012)