Drucksache 17 / 11 008 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Antje Kapek (GRÜNE) vom 21. September 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. September 2012) und Antwort Wie weiter mit dem Riesenrad-Grundstück am Zoo? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Hat der Senat, wie angekündigt, von seiner Rück- kaufoption für das Grundstück des ehemaligen Standorts „Sondergebiet Aussichtsrad“ Gebrauch gemacht? Wenn ja, wann und zu welchem Preis wurde das Grundstück zurückerworben? 2. Wird der Senat von seinem Recht auf Schadenser- satz Gebrauch machen, bzw. Ersatz für vergebliche Auf- wendungen gegenüber dem ehemaligen Eigentümer ver- langen? Zu 1. und 2.: Nein. Der Senat hat sich entschieden, vom Rücktrittsrecht keinen Gebrauch zu machen. 3. Wird der Senat eine Änderung des Planungsrechtes vornehmen? Wenn ja, mit welchem Inhalt und wann? Zu 3.: Sofern die vertraglich vereinbarten Erschlie- ßungs- und Baumaßnahmen nicht innerhalb der vereinbar- ten Frist realisiert werden, können die Bezirksämter von Mitte und Charlottenburg-Wilmersdorf die Rechtsverord- nung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 1-44 gemäß § 12 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) aufheben und ein neues B-Planverfahren einleiten. Eine Entschei- dung wurde bisher noch nicht getroffen. Die für das Vor- haben erteilte Baugenehmigung ist noch bis zum 25.10.2013 gültig. 4. Welche zukünftigen Nutzungsmöglichkeiten des Grundstückes zieht der Senat in Betracht? Zu 4.: Das Land Berlin ist gegenwärtig nicht Eigen- tümer des Grundstücks. Eine Entscheidung über eine al- ternative Nutzung ist zu treffen, wenn das Aussichtsrad endgültig nicht realisiert wird. 5. Gibt es eventuelle InteressentInnen für eine Nut- zung des brachen Grundstückes? Zu 5.: Auskünfte hierzu kann nur der Grundstücksei- gentümer geben. 6. Plant der Senat einen Weiterverkauf des Grundstü- ckes? Zu 6.: Das Land Berlin ist nicht Eigentümer des Grundstücks. 7. Wie steht der Senat zu einer möglichen Erweiterung des Campuses Charlottenburg auf dem Grundstück? Zu 7.: Siehe Antwort 4. 8. Welche Überlegungen stellt der Senat zu einer mög- lichen Umsiedlung der benachbarten Busendhaltestelle an? Zu 8.: Ein städtebaulicher Entwurf liegt mit dem Er- gebnis eines Ideenwettbewerbs vor. Zur Verlagerung und Optimierung der Busendstelle ist in jedem Fall eine Bo- denordnung erforderlich. Berlin, den 31. Oktober 2012 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Nov. 2012)