Drucksache 17 / 11 010 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Antje Kapek (GRÜNE) vom 21. September 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. September 2012) und Antwort Wie wichtig ist dem Senat die Entwicklung der Europacity/ Heidestraße? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Rolle spielt der Senat bei der Ent- wicklung der Europacity/ Heidestraße? Antwort zu 1: Das Projekt Europacity/Heidestraße wird kooperativ zwischen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm) und dem Bezirksamt Mitte geführt. Die Gesamtprojektleitung liegt bei der Senatsverwaltung. Frage 2: Koordiniert der Senat die Erarbeitung aller B- Pläne oder überlässt er dies vor allem dem Bezirk Mitte? Wie stellt der Senat eine Planung im Sinne der gesamtstädtischen Bedeutung des Ortes sicher? Antwort zu 2: Das Bebauungsplanverfahren 1-63 (Heidestraße) wird durch SenStadtUm verantwortet. Das Bebauungsplanverfahren 1-62 (Städtebau östlich und westlich der Heidestraße) wird durch das Bezirksamt (BA) Mitte verantwortet. Die städtebaulichen Inhalte des B-Plans 1-62, bzw. der Teilbebauungspläne 1-62a und 1- 62b, werden in Abstimmung mit SenStadtUm festgelegt. Frage 3: Inwieweit ist der Senat in die Verhandlung der städtebaulichen Verträge mit den Investoren eingebunden ? Antwort zu 3: Unter Federführung der Senatsver- waltung für Stadtentwicklung und Umwelt wurde am 21.07.2011 ein Rahmenvertrag zusammen mit dem Bezirksamt Mitte und den Privateigentümern CA Immo und Deutsche Bahn geschlossen. Die weiteren städtebaulichen Verträge für die Bereiche der B-Pläne 1-62a und 1-62b werden unter Federführung des Bezirksamt Mitte geschlossen . SenStadtUm ist in die inhaltliche Vertragsgestaltung eingebunden. Frage 4: Auf welche Weise stellt der Senat sicher, dass die städtebaulichen Verträge ausreichende Regelungen zur sozialen Infrastruktur, zum Klimaschutz, zum sozialverträglichen Wohnen und zur kleinteiligen Parzellierung beinhalten? Antwort zu 4: Die grundsätzlichen Regelungen zur sozialen Infrastruktur sind im Rahmenvertrag geregelt. Die Konkretisierung erfolgt im städtebaulichen Vertrag. Zur Thematik des nachhaltigen Bauens mit Auswirkungen auf den Klimaschutz wurden ebenfalls grundsätzliche Regelungen im Rahmenvertrag vorgesehen. Durch Festsetzungen im Bebauungsplan sowie durch entsprechende Anforderungen bei den Realisierungswettbewerben für die Hochbauten erfolgt die Sicherung von den Klimaschutz fördernden Maßnahmen, insbesondere im energetischen Bereich. Frage 5: Bis wann ist ein Abschluss der städtebau- lichen Verträge vorgesehen? Antwort zu 5: Der Vertragsabschluss soll bis Ende 2012 erfolgen. Frage 6: Wie leistet der Senat Sorge dafür, dass die Ergebnisse der Standortkonferenzen in die Planungen und Verhandlungen des Bezirks einbezogen werden? Antwort zu 6: Mit dem Bezirk wird im gesamten Planungsprozess kooperativ zusammengearbeitet. Dies betrifft auch die Beteiligung und Teilnahme an den Standortkonferenzen. Frage 7: Existiert eine Dokumentation der Ergebnisse der Standortkonferenzen? Wenn ja, ist diese für die allgemeine Öffentlichkeit zugänglich und wo? Wenn nein, wieso nicht? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 11 010 2 Antwort zu 7: Eine Dokumentation zu allen Standortkonferenzen existiert nicht. Der finanzielle Aufwand der Standortkonferenzen wird so gering wie möglich gehalten . Auf eine extern zu beauftragende Dokumentation wird deshalb verzichtet. Frage 8: Existiert eine Dokumentation der Nach- haltigkeitswerkstätten? Wenn ja, ist diese für die allgemeine Öffentlichkeit zugänglich? Wenn nein, wieso nicht? Antwort zu 8: Es existiert eine Dokumentation zur Nachhaltigkeitswerkstatt. Die Finanzierung der Nachhaltigkeitswerkstatt und der Dokumentation erfolgte über die CA Immo. Die Dokumentation wird durch die CA Immo aus urheberrechtlichen Gründen nicht zur Weitergabe freigegeben. Frage 9: Wie leistet der Senat Sorge dafür, dass die Ergebnisse der Nachhaltigkeitswerkstätten in die Planungen und Verhandlungen einbezogen werden? Antwort zu 9: Zu den einzelnen Themenfeldern aus der Nachhaltigkeitswerkstatt wird im laufenden Arbeitsprozess spezifisch daran gearbeitet, diese soweit als möglich umzusetzen. Frage 10: Inwieweit hat die Abschaffung des Straßenausbaubeitragsgesetzes finanzielle Auswirkungen auf die weiteren Planungen? Frage 11: Welche Mittel waren als Einnahmen auf Basis des Straßenausbaubeitragsgesetzes eingeplant? Wie werden etwaige Ausfälle kompensiert? Antwort zu 10 und 11: Als Einnahmen aus dem Straßenausbaubeitragsgesetz (StrABG) wären voraussichtlich ca. eine Mio. € angefallen. Die Gesamtkosten für den Ausbau der Heidestraße werden auf 10,71 Mio. € geschätzt. Gemäß Rahmenvertrag vom 21.07.2011 beteiligen sich die Privaten mit einem Höchstbetrag von 3,71 Mio. € an der Finanzierung. Darin sind Ablösebeträge für den nach StrABG zu zahlenden An- teil enthalten. In einer Finanzierungsvereinbarung mit der CA Immo und der Deutschen Bahn wird geregelt, dass die Privaten den analogen Betrag zum StrABG bereitstellen. Berlin, den 23. Oktober 2012 In Vertretung R. L ü s c h e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Okt. 2012)