Drucksache 17 / 11 012 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriele Hiller (LINKE) vom 24. September 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. September 2012) und Antwort Wird die neue Rundfunkgebühr zum Dogma? (I) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Jugendherbergen mit wie vielen Über- nachtungsplätzen/Zimmern gab es im Land Berlin im Jahre 2011? Zu 1.: Für das Land Berlin gab es im Jahr 2011 in 3 Einrichtungen insgesamt 736 Übernachtungsplätze, das betrifft die Jugendherbergen JH Berlin – International, JH Berlin – Am Wannsee und JH Berlin – Ernst Reuter. 2. Welche Rundfunkgebühr müssen diese Jugend- herbergen derzeit zahlen (Gesamtausgaben 2011)? Zu 2.: Die Jugendherbergen sind keine Zuwendungs- empfänger des Landes Berlin, womit keine Aussagen zu Gebührenzahlungen im Jahr 2011 gemacht werden können. 3. Welchen Rundfunkbeitrag werden diese ent- sprechend der neuen Gesetzeslage unter gleich bleibenden räumlichen Bedingungen im Jahre 2013 zu bezahlen haben? Zu 3.: Entfällt. 4. Was spricht dagegen, von den Jugendherbergen nur die Betriebsstättenabgabe zu erheben und auf den Rundfunkbeitrag , nach Räumen erhoben, zu verzichten? Zu 4.: Von gemeinnützigen Einrichtungen entgeltlich vermietete Gästezimmer sind von der Privilegierung des § 5 Abs. 3 RBStV (gemeinnützige Einrichtungen zahlen maximal einen vollen Rundfunkbeitrag je Betriebsstätte) mit umfasst und nicht nach § 5 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 RBStV (zusätzlich ein Drittel Beitrag je Zimmer) jeweils gesondert beitragspflichtig. Voraussetzung ist, dass die Zimmer ausschließlich an einen geschlossenen Personenkreis (bei Jugendherbergen z. B. an die Mitglieder des Jugendherbergswerksvereins ) vermietet werden. Die gelegentliche Vermietung von Zimmern an Dritte ist unschädlich, wenn es sich hierbei lediglich um einen Ausnahmefall handelt, ansonsten die Vermietung aber an den geschlossenen Personenkreis erfolgt. Zudem ist es unbeachtlich , wenn die Gästezimmer gelegentlich auch an Teilnehmer von Veranstaltungen anderer privilegierter Träger im Rahmen des Privilegierungszwecks vermietet werden. 5. Welche politische Handlungsnotwendigkeit und welche Spielräume sieht der Senat, die Jugendherbergen nicht je Raum für die Zahlung des Rundfunkbeitrags heranzuziehen? Zu 5.: Entfällt. Berlin, den 12. Oktober 2012 K l a u s W o w e r e i t Regierender Bürgermeister (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Okt. 2012)