Drucksache 17 / 11 017 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Alexander Spies (PIRATEN) vom 24. September 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. September 2012) und Antwort „Berliner Joboffensive“ (V): Endlich Qualität statt Quantität – oder weiter wie bisher? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Kleine Anfrage betrifft Sachverhalte, die die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen nicht aus eigener Kenntnis beantworten kann. Sie hat daher die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg (RD) um Stellungnahme gebeten. 1. In der 13. Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Integration, Berufliche Bildung und Frauen hat Arbeitssenatorin Dilek Kolat berichtet, dass seit kurzem „Qualitätsmerkmale “ zur Evaluation der „Berliner Jobcenter“ eingeführt worden seien, da bislang nur die Quantität, aber nicht die Qualität der Vermittlungsarbeit der Jobcenter statistisch erfasst worden sei. Welche sind die „Qualitätsmerkmale“ und wann wurden sie eingeführt? 2. Welche Daten sollen dafür (zusätzlich) erhoben werden und auf welche Art und Weise soll dies geschehen (bitte Datenerhebungsbogen/-maske beilegen)? 3. Beziehen sich die neu eingeführten „Qualitäts- merkmale“ lediglich auf die statistische Erfassung der Vermittlungsarbeit im Rahmen der „Berliner Joboffensive “ und hat auch eine Änderung im operativen Vorgehen der Berliner Jobcenter stattgefunden oder setzen diese weiterhin auf Quantität statt Qualität, das heißt die Vermittlung in prekäre Beschäftigung? 4. Wann ist mit ersten Auswertungen und Be- wertungen der „Berliner Joboffensive“ auf Grundlage der neuen „Qualitätsmerkmale“ zu rechnen? 5. Wie soll die bisherige Qualität der Vermittlungs- arbeit der „Berliner Joboffensive“ bewertet werden, wenn „Qualitätsmerkmale“ erst in der zweiten Hälfte der Projektlaufzeit eingeführt worden sind und somit keine Vergleichbarkeit der beiden Projektzeiträume besteht? Zu 1. bis 5.: Die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg verweist in ihrer Antwort auf die Fragen 1. bis 5. auf die Beantwortung der Kleine Anfrage 17/10824 vom 21. September 2012. Die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen wird, sobald ihr Ergebnisse der Evaluation vorliegen, diese dem Fachausschuss vorstellen . Berlin, den 25. Oktober 2012 In Vertretung Farhad Dilmaghani Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Okt. 2012)